Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung wegen Hausverkauf?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung wegen Hausverkauf?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Claudia E.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 07:14    Titel: Kündigung wegen Hausverkauf? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt:

2-Familienhaus: Mieterin zum 01.02.05 eingezogen. Vermieterin wohnt auch im Haus. Anfang Juni kommt per Einschreiben die Kündigung zum 31.08.05 mit dem Vermerk, daß das Haus verkauft werden soll und der evtl. Käufer das Haus komplett bewohnen will.

Ist diese Sachlage soweit ok? Oder gibt´s für die Mieterin noch eine Hoffnung, falls sie bis dahin keine geeignete Wohnung findet (Wohnungen mit erlaubter Tierhaltung gibt´s leider extrem wenig)?

Mieterin hat erst vor 2 Monaten einen Telefonanschluß beantragt und gerade erst die teure Anschlußgebühr bezahlt, ganz zu schweigen von den teuren Tapeten, die sein mußten, weil eine angeblich so teure Spezialbeschichtung auf die Innenwände geklebt wurde, die natürlich nicht beschädigt werden darf. Gibt´s irgendeine Möglichkeit, die Vermieterin daran zu beteiligen?

Würde mich über Antworten sehr freuen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Nein die Kündigung ist so nicht ok, weil Hausverkauf kein Kündigungsgrund ist. Eigenbedarf schon aber das kann die alte Eigentümerin wohl kaum anmelden. Somit ist die Kündigung erstmal unwirksam.
Aber der VM kann in dem Fall, weil 2 Familienhaus in dem der VM mit wohnt, ohne Angaben von Gründen kündigen. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist dann um 3 Monate, siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Das heisst er kann zum 4.7 hin kündigen mit 6 Monate Frist, dann endet das Mietverhältnis am 31.12.05. Dagegen wird der Mieter dann allerdings nicht mehr viel machen können, wobei 6 Monate auch eine lange Zeit sind um eine passende Wohnung zu finden.

Wenn der Mieter eine Vereinbarung mit dem VM hat das dieser bei Auszug die Sachen gegen Geld übernimmt dann wird der VM bezahlen müssen, ansonsten sieht es schlecht aus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter darf nur kündigen wenn er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, d.h. ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Ausnahme der Mieter und Vermieter wohnen in einem Zweifamilienhaus. Dort kann der Vermieter auch kündigen ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen. Für Ihn ist die Kündigungsfrist (neues Mietrecht)hier 6 Monate.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Claudia E.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst mal für die Antworten.

Wie geht der Mieter denn nun jetzt weiter vor? Muß der Mieter innerhalb einer bestimmten Frist eine Art Widerspruch schreiben oder soll er jetzt einfach alles auf sich zukommen lassen (beste Lösung wäre ja, Mieter hat endlich mal Riesenglück und findet ´ne bessere Wohnung, aber zackig! Mit den Augen rollen )?

Viele Grüße, C.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nuja, der Mieter kann dem VM erklären das die Kündigung nicht wirksam ist weil Hausverkauf kein Kündigungsgrund nach dem Gesetz ist. Was dann wohl zur Folge hat das der VM sich schlau macht und dann mit 6 Monatsfrist kündigt. Alternativ könnte ja auch freundlich mit dem VM gesprochen werden das man eher auszieht oder dann auszieht wenn man eine passende Wohnung gefunden hat. Oder man sagt gar nix und wartet ob der VM eine Räumungsklage anstrengt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flo2
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann auch versuchen, bei einem Mietaufhebungsvertrag möglichst viel rauszuschlagen, da die Vermieterin einen wahrscheinlich möglichst schnell loshaben will.
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.06.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schliesse mich flo2 an. Wir wurden 1997 gekündigt,weil der Vermieter das Haus verkaufen wollte und die Mieter draussen sein sollten( Ging allerdings darum, dass abgerissen werden sollte damit ein Discounter einen größeren Parkplatz hat). Der Vermieter hat sich -weil es schnell gehen musste auch auf einen Handel eingelassen. Makler für die nächste Wohnung, Renovierung, Teppich - alles von ihm bezahlt Ob du so viel Glück hast weiß ich nicht, aber versuchen würde ich es auch. Gruß Manuela
Nach oben
Andrea Schmale
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Mering

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 08:40    Titel: Frage zum Thema Hausverkauf des Vermieters Antworten mit Zitat

In der Antwort vom 15.06.05 ist angegeben, dass Hausverkauf kein Kündigungsgrund ist. Wo finde ich die Quelle (BGB? § ?), die sich darauf stützt?
Und gilt dies auch, wenn dem Mieter voher das Haus zum Kauf angeboten wurde, der einen Erwerb aus finanziellen Gründen jedoch ablehnen musste.

Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

§573 BGB nachzulesen unter http://www.dejure.org
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Andrea Schmale
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Mering

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank! Schon nachgelesen Winken

Gruß

Andrea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.