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Claudia E. Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 15.06.05, 07:14 Titel: Kündigung wegen Hausverkauf? |
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Folgender Sachverhalt:
2-Familienhaus: Mieterin zum 01.02.05 eingezogen. Vermieterin wohnt auch im Haus. Anfang Juni kommt per Einschreiben die Kündigung zum 31.08.05 mit dem Vermerk, daß das Haus verkauft werden soll und der evtl. Käufer das Haus komplett bewohnen will.
Ist diese Sachlage soweit ok? Oder gibt´s für die Mieterin noch eine Hoffnung, falls sie bis dahin keine geeignete Wohnung findet (Wohnungen mit erlaubter Tierhaltung gibt´s leider extrem wenig)?
Mieterin hat erst vor 2 Monaten einen Telefonanschluß beantragt und gerade erst die teure Anschlußgebühr bezahlt, ganz zu schweigen von den teuren Tapeten, die sein mußten, weil eine angeblich so teure Spezialbeschichtung auf die Innenwände geklebt wurde, die natürlich nicht beschädigt werden darf. Gibt´s irgendeine Möglichkeit, die Vermieterin daran zu beteiligen?
Würde mich über Antworten sehr freuen. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 15.06.05, 07:24 Titel: |
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Nein die Kündigung ist so nicht ok, weil Hausverkauf kein Kündigungsgrund ist. Eigenbedarf schon aber das kann die alte Eigentümerin wohl kaum anmelden. Somit ist die Kündigung erstmal unwirksam.
Aber der VM kann in dem Fall, weil 2 Familienhaus in dem der VM mit wohnt, ohne Angaben von Gründen kündigen. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist dann um 3 Monate, siehe auch http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Das heisst er kann zum 4.7 hin kündigen mit 6 Monate Frist, dann endet das Mietverhältnis am 31.12.05. Dagegen wird der Mieter dann allerdings nicht mehr viel machen können, wobei 6 Monate auch eine lange Zeit sind um eine passende Wohnung zu finden.
Wenn der Mieter eine Vereinbarung mit dem VM hat das dieser bei Auszug die Sachen gegen Geld übernimmt dann wird der VM bezahlen müssen, ansonsten sieht es schlecht aus. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 15.06.05, 07:25 Titel: |
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Der Vermieter darf nur kündigen wenn er einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, d.h. ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.
Ausnahme der Mieter und Vermieter wohnen in einem Zweifamilienhaus. Dort kann der Vermieter auch kündigen ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen. Für Ihn ist die Kündigungsfrist (neues Mietrecht)hier 6 Monate. |
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Claudia E. Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 15.06.05, 08:06 Titel: |
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Danke erst mal für die Antworten.
Wie geht der Mieter denn nun jetzt weiter vor? Muß der Mieter innerhalb einer bestimmten Frist eine Art Widerspruch schreiben oder soll er jetzt einfach alles auf sich zukommen lassen (beste Lösung wäre ja, Mieter hat endlich mal Riesenglück und findet ´ne bessere Wohnung, aber zackig! )?
Viele Grüße, C. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 15.06.05, 08:09 Titel: |
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Nuja, der Mieter kann dem VM erklären das die Kündigung nicht wirksam ist weil Hausverkauf kein Kündigungsgrund nach dem Gesetz ist. Was dann wohl zur Folge hat das der VM sich schlau macht und dann mit 6 Monatsfrist kündigt. Alternativ könnte ja auch freundlich mit dem VM gesprochen werden das man eher auszieht oder dann auszieht wenn man eine passende Wohnung gefunden hat. Oder man sagt gar nix und wartet ob der VM eine Räumungsklage anstrengt. |
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flo2 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 15.06.05, 08:56 Titel: |
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Man kann auch versuchen, bei einem Mietaufhebungsvertrag möglichst viel rauszuschlagen, da die Vermieterin einen wahrscheinlich möglichst schnell loshaben will. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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Gast
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Verfasst am: 16.06.05, 15:39 Titel: |
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Ich schliesse mich flo2 an. Wir wurden 1997 gekündigt,weil der Vermieter das Haus verkaufen wollte und die Mieter draussen sein sollten( Ging allerdings darum, dass abgerissen werden sollte damit ein Discounter einen größeren Parkplatz hat). Der Vermieter hat sich -weil es schnell gehen musste auch auf einen Handel eingelassen. Makler für die nächste Wohnung, Renovierung, Teppich - alles von ihm bezahlt Ob du so viel Glück hast weiß ich nicht, aber versuchen würde ich es auch. Gruß Manuela |
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Andrea Schmale noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Mering
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Verfasst am: 21.06.05, 08:40 Titel: Frage zum Thema Hausverkauf des Vermieters |
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In der Antwort vom 15.06.05 ist angegeben, dass Hausverkauf kein Kündigungsgrund ist. Wo finde ich die Quelle (BGB? § ?), die sich darauf stützt?
Und gilt dies auch, wenn dem Mieter voher das Haus zum Kauf angeboten wurde, der einen Erwerb aus finanziellen Gründen jedoch ablehnen musste.
Vielen Dank! |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Andrea Schmale noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.06.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Mering
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Verfasst am: 21.06.05, 10:12 Titel: |
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Vielen Dank! Schon nachgelesen
Gruß
Andrea |
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