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Ja, versuchen Sie einfach, dieses Konto zu pfänden.
Wenn das Konto wider Erwarten doch nicht Ihrem Schuldner gehören sollte, wird Ihnen die Bank bzw. der Gerichtsvollzieher dies mitteilen.
Ihr Risiko = Gebühren für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Gerichtsvollziehergebühren.
Wenn es ein grösserer Betrag sein sollte, können Sie zur Gebührenminimierung zunächst auch die Pfändung eines kleineren Teilbetrages versuchen.
Ja, versuchen Sie einfach, dieses Konto zu pfänden.
Ihr Risiko = Gebühren für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Gerichtsvollziehergebühren.
das gerade will ich vermeiden. Falls das Konto doch nicht meinem Schuldner gehört würde ich einen Unbeteiligten belästigen. Ausserdem möchte ich unnötige Gebühren vermeiden.
Ich suche deshalb einen anderen Weg um herauszubekommen wem das Konto gehört.
Falls das Konto doch nicht meinem Schuldner gehört würde ich einen Unbeteiligten belästigen.
Nein. Die Bank würde dem Gerichtsvollzieher einfach nur lapidar mitteilen, dass das Konto nicht dem gesuchten Schuldner gehört.
jmayer hat folgendes geschrieben::
Ausserdem möchte ich unnötige Gebühren vermeiden.
Deshalb ja mein Vorschlag, zunächst die Pfändung eines kleinen Teilbetrages zu versuchen, um die Kosten und Gebühren zunächst niedrig zu halten.
jmayer hat folgendes geschrieben::
Ich suche deshalb einen anderen Weg um herauszubekommen wem das Konto gehört.
Das wird leider nicht möglich sein. Schliesslich gibt es ja auch noch ein Bankgeheimnis.
Auf welchem Wege sind Sie denn an die Ihnen jetzt bekannte Bankverbindung gekommen und worauf begründet sich Ihr Verdacht, dass dieses Konto Ihrem Schuldner gehören könnte?
tun Sie dem Kontoinhaber einfach etwas Gutes: Schenken Sie ihm einen Euro.
Einfach den Euro bar auf das Konto bei der betreffenden Bank einzahlen. Bankentypisch erhalten Sie eine EDV-Quittung, die im Regelfall auch Namen des Kontoinhabers enthält.
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Dies ist definitiv keine Rechtsberatung!
tun Sie dem Kontoinhaber einfach etwas Gutes: Schenken Sie ihm einen Euro.
Einfach den Euro bar auf das Konto bei der betreffenden Bank einzahlen. Bankentypisch erhalten Sie eine EDV-Quittung, die im Regelfall auch Namen des Kontoinhabers enthält.
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Dies ist definitiv keine Rechtsberatung!
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