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Strom abmelden durch Vermieter
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discosweet
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:30    Titel: Strom abmelden durch Vermieter Antworten mit Zitat

Und noch ne Frage:

Mieterin A zieht fristgemäß aus ihrer Wohnung aus und bezieht ihre neue.
Nach einiger Zeit kommt ein Brief von den Stromversorgern, sie solle Strom bezahlen, für die Wohnung, die sie schon längst verlassen hat.
Auf Anfrage hin, meinten die Stromversorger, die Kündigung des Stroms ist Sache des Vermieters und zählt nicht, wenn der ehemalige Mieter ihn abmeldet.
Somit wurde ihr nun der Strom in ihrer neuen Wohnung abgestellt, solange sie nicht für ihre alte bezahlt...

kann das wirklich recht sein???
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt drauf an wer in der alten Wohnung Vertragspartner des Stromversorgers ist, der VM oder der Mieter. Wenn der VM Vertragspartner ist kann auch nur dieser kündigen, was er aber nicht tun wird, da die Stromkosten über die Nebenkosten vom Mieter reingeholt werden also auch vom nächsten Mieter. Dann hat der Stromversorger auch keinen Anspruch gegenüber den Mieter, weil Vertragspartner der VM ist. Anders ist die Sache wenn der Mieter Vertragspartner ist, dann kann dieser den Strom auch kündigen und muss für die Rechnung bis zu Kündigung aufkommen.
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Merkwürdig.
Evtl. ist das regional verschieden, aber hier in Köln meldet der Mieter, also der Verbraucher, seinen Strom an und ab - damit hat der Vermieter rein gar nichts zu tun.
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yasha
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:39    Titel: Re: Strom abmelden durch Vermieter Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter den Vertrag mit der Stromgesellschaft abgeschlossen hat und diesen gekündigt hat, dürfen sie sich nicht mit der Ausrede rausreden...

Wenn der Vermieter den Vertrag mit den Stromwerken abgeschlossen hat, ist dies auch nicht das Problem des ehemaligen Mieters dann muss die Kosten der Vermieter tragen da dieser nicht gekündigt hat...
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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discosweet
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

das ganze läuft aber jetzt so ab...

die mieterin war bei den Stromversorgern und hat gesagt bekommen, dass der Vermieter der Stromkündigung zustimmen muss und dies nicht getan hat...

die stromversorger meinten, dass es deren recht wäre, den strom in der neuen wohnung abzustellen, bis die geforderten 200 euro bezahlt sind.

die mieterin hat dies getan, da sie ja ohne strom nicht leben kann...

kann sie das geld zurückverlangen??? das klingt nicht rechtens?
haben die stromversorger wirklich das recht???
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

discosweet hat folgendes geschrieben::
....die mieterin war bei den Stromversorgern und hat gesagt bekommen, dass der Vermieter der Stromkündigung zustimmen muss und dies nicht getan hat...

Mit anderen Worten: Wenn der Vermieter unbekannt verzogen ist oder nach einem Unfall im Koma liegt, dann muß die Mieterin jahrelang weiter den Strom für die ehemalige Wohnung zahlen? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Hier in Augsburg ist es so, daß der Mieter mit dem Stromversorger selbst, d.h. direkt einen Vertrag schliesst und diesen auch selbst kündigt. Der Vermieter hat mit der Stromrechnung nichts zu tun.
MfG
Lucky
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discosweet
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

ja so in etwa...

das wäre auch nicht die erste glanzleistung des Vermieters...der erst der Kündigung nicht zustimmen wollte und dann mit angeblichen Mängeln kam....

haben die sromversorger da die mieterin betrogen??
kann sie das geld zurück verlangen???

das sind immerhin 200 euro und das ist kein pappenstiel...
für zähler abklemmen....anklemmen....pipapo....musste sie das wirklich zahlen???
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:24    Titel: Antworten mit Zitat

discosweet hat folgendes geschrieben::
das wäre auch nicht die erste glanzleistung des Vermieters...der erst der Kündigung nicht zustimmen wollte und dann mit angeblichen Mängeln kam....

Ggfs. ergibt sich aus diesem Sachverhalt ein Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter.

discosweet hat folgendes geschrieben::
haben die sromversorger da die mieterin betrogen??

Wohl eher nicht. Hat $Mieter denn schon einmal den eigenen Vertrag mit dem Stromversorger unter die Lupe genommen?

discosweet hat folgendes geschrieben::
kann sie das geld zurück verlangen???

Das hängt davon ab, ob die Forderung aus dem Vertragsverhältnis gerechtfertigt ist.
Weiterhin ist wichtig, ob $Mieter ausdrücklich unter Vorbehalt gezahlt hat, d. h. die Forderung nicht stillschweigend durch konkuldentes Handeln (zahlen) anerkannt hat.
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discosweet
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:29    Titel: Antworten mit Zitat

hm...schadensersatz sollte er langsam zahlen, denn die ganzen anwaltsbesuche und dergleichen sind langsam ins geld gegangen...

die stromversorger hatten die kündigung vorliegen...nur der vermieter sollte noch dazu zustimmen....klingt irgendwie nicht koscher....

naja und stillschweigend, muss definiert werden, denn die mieterin hat großes aufsehen erregt in dem sie sich lauthals und aus voller verzweiflung zur wehr setzen wollte, aber es blieb ihr nichts anderes übrig, da sie ja schlecht ohne strom leben kann...
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Kündigung des Stromlieferungsvertrages ohne die Zustimmung des Vermieters möglich war (Vertrag lesen!), Geld vom Stromlieferanten zurückholen!
Wenn die Kündigung nur mit Zustimmung des Vermieters möglich war (wieder Vertrag lesen!), Vermieter auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn dieser die Zustimmung ohne nachvollziehbaren Grund verweigert hat.
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discosweet
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

in den allgemeinen geschäftsbedingungen steht nichts drin von wegen, der Vermieter muss zustimmen....

und wieso können die einfach den strom in der neuen wohnung abstellen und nicht in der alten....das is doch blöd
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

discosweet hat folgendes geschrieben::
und wieso können die einfach den strom in der neuen wohnung abstellen und nicht in der alten....das is doch blöd

Wenn der Stromlieferant bei der alten und der neuen Wohnung derselbe ist, dann können und dürfen die das.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dann sollten Sie noch den Vertrag lesen wenn Sie einen mit dem Stromversorger haben.
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discosweet
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe ja diesen vertrag nicht....die mieterin ist eine bekannte und ich frage eigenmächtig danach....

aber in den vorgefertigten verträgen steht keine solche klausel drin, dass der vermieter mitbestimmen darf...aber wenn der vermieter den strom angemeldet hat dann sieht das ja wieder anders aus...

man is das verzwickt...
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Yvonne
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

discosweet hat folgendes geschrieben::
ich habe ja diesen vertrag nicht....die mieterin ist eine bekannte und ich frage eigenmächtig danach....


Und Sie sind sicher, daß diese Bekannte den Sachverhalt korrekt wiedergegeben hat?
Sorry, aber irgendwie kommt mir das alles merkwürdig vor.
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