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Wenn ein 2 mieter in einer wohnung als gleichberechtigt einziehen und im mietvertrag steht nicht das wort "Wohnungsgemeinschaft" und der Satz "Mietvertrag zwischen Vermieter X und Person A sowie Mitmieter B..."
"...zur Benutzung als Wohnung..."
Und Mitmieter B möchte ausziehen, da es erheblichen Streit gibt und Person A sich weigert mit zu kündigen oder die Miete allein zu tragen oder einen nachmieter nicht findet oder keinen akzeptiert.
Ist Mitmieter B wirklich dazu verpflichtet solange in der Wohnung zu wohnen bis es sich irgendwann klärt?????
Da Mitmieter B auch nicht die finanziellen Möglichkeiten besitzt kann er unmöglich die Mieten für 2 Wohnungen bezahlen, da er schon aussicht auf eine neue Wohnung hat.
B kann gerne ausziehen, nur bleibt er trotzdem gegenüber dem VM in der Haftung. Dies bleibt solange so bis beide die Wohnung gekündigt und übergeben haben bzw. B aus dem Mietvertrag gestrichen wurde. Letzteres geht nur mit Zustimmung aller Vertragspartner. Sollte eine Einigung mit dem VM und A nicht möglich sein, muss B A auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.
und es ist auch nicht ausschlaggebend, dass das Wort "Wohngemeinschaft" nicht auftaucht....
In der Regel haften beide Mieter gegenüber dem Vermieter selbstschuldnerisch. Das dürfte vermutlich so auch im Mietvertrag stehen. Selbst wenn es nicht explizid drin steht, ist es trotzdem so. Der Vermieter kann sich aussuchen, gegen welchen der beiden Mieter er ggf. Vollstreckungsmassnahmen einleitet. Beide haften gegenüber dem Vermieter. Im Innenverhältnis kann dann der eine Mieter gegen den anderen Mieter vielleicht die Hälfte zurückfordern.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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