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Verfasst am: 21.06.05, 12:26 Titel: Mehrere Haustiere - jedesmal Einzelgenehmigung?
In diesem Fall geht es um die Frage, ob bei Tierhaltung jedesmal eine neue Einzelgenehmigung beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung eingeholt werden muss, wenn ein neues Tier "einzieht".
Im vorliegenden Mietvertrag steht, dass Tiere nicht gehalten werden dürfen, mit Ausnahme von Kleintieren wie Zierfischen, Wellensittich, Hamster usw. Sofern die Parteien etwas anderes wollen, bedarf es einer Vereinbarung.
Dementsprechend hat sich der Mieter an die Hausverwaltung gewandt, weil er in naher Zukunft evtl. einen kleinbleibenden Hund anschaffen möchte. Die Hausverwaltung erteilte eine Genehmigung unter bestimmten Auflagen für diesen Hund. In dem Schreiben steht außerdem, dass jedes weitere Haustier ebenfalls einer Genehmigung bedarf.
Nun will demnächst eine zweite Person in die Wohnung einziehen. Sie bringt zwei Meerschweinchen mit. Fallen diese nun unter Kleinetiere und sind damit nicht genehmigungspflichtig oder muss nun für JEDES weitere Tier eine Genehmigung eingeholt werden (obwohl der Hund nach wie vor nicht angeschafft wurde und dies wohl auch noch eine Weile dauern wird)?
Vielen Dank im voraus für Ihre Meinungen zum Thema.
Meerschweinchen fallen meiner Meinung nach unter Kleintiere und bedürfen daher keiner Genehmigung. Es ist richtig wenn der VM ein Tier (welches nicht unter die Kleintiere fällt) genehmigt dann darf der Mieter nicht ein zweites oder mehr Tiere anschaffen ohne weitere Genehmigung. Sonst hätte ja der VM mit der einen Genehmigung seine Zustimmung zur Tierzucht gegeben.
Meerschweine fallen selbstverständlich unter die Kleintiere. Die Haltung bedarf keiner Genehmigung. Allerdings wird im Einzelfall zu bewerten sein, ob der Mieter sich weiter auf die Genehmigung zur Hundehaltung berufen kann. Man kann nicht übersehen, dass die Hundehaltung zu einem Zeitpunkt genehmigt wurde, als noch keine weitere Tierhaltung in der Wohnung erfolgte. Man wird dem Vermieter zugestehen müssen, dass er die "Gesamtbelastung" der Wohnung durch Tierhaltung, also auch durch genehmigungsfreie Kleintierhaltung in seine Erwägungen mit einbezieht.
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