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ullsen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.06.05, 18:28 Titel: Wintergarten ohne Beschattung --> > 50°C im Sommer |
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In einem Wintergarten (Westseite --> im Sommer von 12Uhr - Sonnenuntergang volle Sonneneinstrahlung), der zugleich als Wohnraum (Esszimmer) dient, kommt es aufgrund der sommerlichen Sonneneinstrahlung und der fehlenden Beschattung (weder innen noch außen) zu rekordverdächtigen 50° und mehr Innentemperatur . Im Wintergarten ist zudem Holzparkett verlegt, der bei Einzug (Feb. 2005) frisch instandgesetzt wurde (abgeschliffen und versiegelt).
Nun folgende Problematik:
Aufgrund der unmenschlichen Temperaturen sind ca. 20m² des Wohnraums (insges. 70m²) nahezu unbewohnbar.
1.) Welche rechtliche Handhabe hat der Mieter?
-Muss vom Eigentümer eine Beschattung angebracht werden?
-Besteht die Möglichkeit der Mietminderung?
-Welche Möglichkeiten hat der Mieter, bei eigener Montage eines Sonnenschutzes, diesen über den Vermieter "abschreiben" zu lassen?
2.) Der Parkettboden (wie oben bereits beschrieben, frisch instandgesetzt) leidet zusätzlich unter den hohen Temeraturen und der direkten Sonneneinstrahlung. Es wölben sich einzelne Schindeln nach oben, die Fugen reißen auf und zudem verblasst er stark.
-Wer haftet für den entstandenen Schaden am Boden?
Vielen Dank für Eure Antwort!!
Ullsen |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 20.06.05, 19:11 Titel: |
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Hallo,
es ist anzunehmen, dass die Wohnung ohne Beschattungseinrichtung im Wintergarten angemietet wurde. Daher stellt dies den vertragsmäßigen Zustand der Wohnung dar.
Zu 1.:
- Der Vermieter muss m.E. keine Beschattung anbringen.
- Da die Wohnung so gemietet wurde, ist eine Mietminderung nicht möglich.
- Wenn Sie mit dem Vermieter sprechen, kann er dies evtl. kulanterweise - er muss allerdings nicht.
Zu 2:
Wegen der sich anbahnenden Schäden am Parkettboden sollten Sie unverzüglich den Vermieter in Kenntnis setzen, damit dieser Gegenmaßnahmen ergreifen kann. Sonst machen Sie sich ggf. schadensersatzpflichtig.
Gruß, Jade |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 21.06.05, 07:57 Titel: |
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Ein Parkettboden wölbt sich nicht durch Sonneneinstrahlung, bestenfalls durch Feuchtigkeit. Der Mieter sollte wissen das ein Parkettboden nur feucht aber nicht nass geputzt werden darf. Möglich wäre auch das Feuchtigkeit von außen eindringt? |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 21.06.05, 08:53 Titel: |
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zu 1. @ Jade "Da die Wohnung so gemietet wurde" kann man hier wohl nicht anwenden. Kaum ein durchschnittlicher Mieter wird in der Lage sein zu erkennen ob ein Wintergarten fachgerecht errichtet wurde. Eher läuft es auf vorsätzliche oder fahrlässige Täuschung durch den Vermieter hinaus.
Mein Tip wäre, 1. das Gespräch mit dem Vermieter suchen, 2. wenn fruchtlos Fristsetzung zur Mängelbeseitigung, 3. Mietminderung von 100% für die angerechnette Fläche des WG's für alle Tage mit abartigen Temperaturen
Zusatzfrage:
Wie schaut es denn mit Lüftungsmöglichkeiten im WG aus? |
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Pirate FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.12.2004 Beiträge: 194
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Verfasst am: 21.06.05, 11:05 Titel: |
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>Kaum ein durchschnittlicher Mieter wird in der Lage sein zu erkennen ob ein
>Wintergarten fachgerecht errichtet wurde. Eher läuft es auf vorsätzliche oder
>fahrlässige Täuschung durch den Vermieter hinaus.
Welcher durchschnittliche Bewohner einer Wohnung weiß nicht, daß eine riesige Glasfront zu einer Sonnenseite zu einer beträchtlichen Temperatur hinter der Glasfront führt? |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 21.06.05, 11:16 Titel: |
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einige zig Millionen. Wetten? |
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Destiny FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 49 Wohnort: Rosenheim
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Verfasst am: 21.06.05, 11:29 Titel: |
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@Pirate
es kommt immer noch drauf an, "wie" der Wintergarten errichtet wurde. Also ob ein Glas mit Wäremdämmung oder ein "billiges" ohne Wärmedämmung eingesetzt wurde.
Und das kann ein Laie nicht mit bloßem Auge erkennen. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 21.06.05, 11:35 Titel: |
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Pirate hat folgendes geschrieben:: |
Welcher durchschnittliche Bewohner einer Wohnung weiß nicht, daß eine riesige Glasfront zu einer Sonnenseite zu einer beträchtlichen Temperatur hinter der Glasfront führt? |
So sehe ich das auch.
Wenn eine Dachgeschoßwohnung angemietet wird, kann man wg. der Wärmeentwicklung auch keine Miete mindern, da gibt es eindeutige Urteile. |
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yasha FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.04.2005 Beiträge: 630
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Verfasst am: 21.06.05, 11:38 Titel: |
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Destiny hat folgendes geschrieben:: | @Pirate
es kommt immer noch drauf an, "wie" der Wintergarten errichtet wurde. Also ob ein Glas mit Wäremdämmung oder ein "billiges" ohne Wärmedämmung eingesetzt wurde.
Und das kann ein Laie nicht mit bloßem Auge erkennen. |
Was aber unerheblich sein dürfte....
Der gesunde Menschenverstand müsste einem schon sagen können: Du Glaswand an Sonnenseite, dürfte sehr warm werden....
Insofern kann man keine Mietminderung gelten machen, vor allem da man durch einfaches Lüften (Fenster auf) dem abhelfen könnte.... _________________ Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst  |
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Destiny FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 49 Wohnort: Rosenheim
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Verfasst am: 21.06.05, 11:44 Titel: |
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so war das auch nicht gemeint.
Es war eher darauf bezogen:
Zitat: | Kaum ein durchschnittlicher Mieter wird in der Lage sein zu erkennen ob ein Wintergarten fachgerecht errichtet wurde. |
Klar sollte man wissen, das es hinter Glaswänden um einiges wärmer wird. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 21.06.05, 13:35 Titel: |
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Der Mieter könnte ja auch eine eigene Beschattung von innen durchführen????? |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 21.06.05, 13:44 Titel: |
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Ich finde, der Werner hat immer wieder gute Ideen )
Gruss det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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ullsen noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 21.06.05, 16:26 Titel: |
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@ Werner: Der Fußboden wurde frisch versiegelt (Feb 2005) wie oben zu lesen war. Somit konnte bislang gar nicht die Gefahr des Eindringens von Wasser entstehen, zumal er bislang noch nie feucht, geschweigedenn nass gewischt wurde. (Der Besen tuts auch) Außerdem muss auch beachtet werden, dass der Boden aus Echtholz besteht. Wenn schon der Raum eine Temperatur von 50°C hat, dann erwärmt sich der Boden durch die direkte Sonneneinstrahlung dementsprechend... Das Holz ist erheblichen Temperaturschwankungen ausgeliefert, es verbleicht und trocknet aus. Daher die Wölbung der Schindeln.
Die Überlegung, selbst eine Innenbeschattung anzubringen, ist dahingehend problematisch, weil das mit erhelbichen Kosten verbunden ist und diese auch fest installiert werden muss (um überhaupt in irgend einer Weise effektiv zu sein) . Wer übernimmt die Kosten, wenn das Mietverhältnisbeendet wird?
Ich sags mal so. Wenn der Eigentümer Wert auf einen "gesunden" Parkettboden legt und nicht im nächsten Jahr eine weitere Sanierungsmaßnahme des Bodens durchführen will, dann wäre es am Besten (für beide Seiten), er würde einer Beschattung zustimmen und die Kosten dafür übernehmen.
oder was meint ihr?!
Ullsen |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 21.06.05, 16:38 Titel: |
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ullsen hat folgendes geschrieben:: | Die Überlegung, selbst eine Innenbeschattung anzubringen, ist dahingehend problematisch, weil das mit erhelbichen Kosten verbunden ist und diese auch fest installiert werden muss (um überhaupt in irgend einer Weise effektiv zu sein) . Wer übernimmt die Kosten, wenn das Mietverhältnisbeendet wird? |
Die Kosten für Gardinen hat auch ein Mieter zu tragen.
Genauso sieht das für eine Beschattung durch Gardinen/Rollos im Wintergarten auch aus.
ullsen hat folgendes geschrieben:: | Ich sags mal so. Wenn der Eigentümer Wert auf einen "gesunden" Parkettboden legt und nicht im nächsten Jahr eine weitere Sanierungsmaßnahme des Bodens durchführen will, dann wäre es am Besten (für beide Seiten), er würde einer Beschattung zustimmen und die Kosten dafür übernehmen. |
Dieses Argument stellt ggfs. eine Verhandlungsgrundlage dar, nicht aber einen Rechtsanspruch. |
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