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Strom abmelden durch Vermieter
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

discosweet hat folgendes geschrieben::
....und wieso können die einfach den strom in der neuen wohnung abstellen und nicht in der alten....das is doch blöd



Blöd ist zunächst, dass vorschnell geurteilt wird...

Der Stromversorger macht - vielleicht bereichtigt, vielleicht auch unberechtigt - ein Zurückbehaltungsrecht geltend. Dieses Zurückbehaltungsrecht steht dem Gläubiger nicht gegen eine Wohnung zu, sondern gegen einen Schuldner.

Es ist normalerweise nur schwer vorstellbar, dass die Kündigung des Versorgungsvertrags von der Zustimmung eines Dritten abhängen soll. Da wir inzwischen erfahren haben, dass der Sachverhaalt hier nur vom Hörensagen bekannt ist, scheint mir die Annahme einer unvollständigen und teilweise vielleicht auch falschen Darstellung nicht völlig abwegig zu sein. Vielleicht war die Bekannte, der die Geschichte passiert sein soll, auch nur die Bekannte einer Bekannten... ?
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 18:27    Titel: Re: Strom abmelden durch Vermieter Antworten mit Zitat

discosweet hat folgendes geschrieben::

Auf Anfrage hin, meinten die Stromversorger, die Kündigung des Stroms ist Sache des Vermieters und zählt nicht, wenn der ehemalige Mieter ihn abmeldet.


Kann es sein, das die Mieterin bei Auszug den Stromzähler gekündigt hat, anstatt eine Zwischenablesung vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen?

Gruß, Jade
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Gregorovius
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Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
ich habe ja diesen vertrag nicht....die mieterin ist eine bekannte und ich frage eigenmächtig danach....



Ich nehme an, daß die Bekannte die Sache falsch verstanden hat - oder, was ja auch vorkommen soll, im Nachinein bewußt falsch darstellt.

War es denn nicht vielleicht so: Die Bekannte ist ausgezogen, ohne den Stromliefervertrag zu kündigen, weil sie dachte, der Vermieter würde dies machen? Der hat das natürlich nicht erledigt, so dass gegenüber dem Versorgungsunternehmen weitere Stromkosten aufgelaufen sind.
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discosweet
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe nur den knigge befolgt...

die bekannte ist meine beste freundin...
sie ist nach unglaublichen stress aus der wohnung ausgezogen, nachdem der vermieter sie erst nicht ausziehen lassen wollte, da er sich nach einer unwirksamen klausel im mietvertrag gerichtet hat...dann konnte sie doch im februar ausziehen und hat auch bei den stadtwerken den strom gekündigt und die meinten die zustimmung des vermieters müsste erfolgen....sie fragte extra nach was passiert, wenn er nicht zustimmt...die stadtwerke konnten keine antwort geben...
nach 2 monaten in der neuen wohnung bekam sie vom vermieter ein mängelschreiben...es wären wohl sachen in der wohnung kaputt, welche sie nie angerührt hat...wie einbaukühlschrank....hat ihren eigenen...pipapo...

und jetzt haben sie ihr den strom abgestellt, da der vermieter seine einwilligung zur kündigung nicht gegeben hat...und die stadtwerke meinten sie dürften das....
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 09:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das ergibt dennoch keinen Sinn.
Bevor hier irgendjemand auch nur irgendwas zu dem Thema beisteuern kann muss erstmal klar sein wer hatte mit wem einen Vertrag über die Bereitstellung des Stroms. Und dann wie ist der Inhalt des Vertrages bezüglich der Kündigung.
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Sandra71
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 349

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. wäre so oder so der Vermieter die Ansprechperson bzw der Schuldner. Hat er den Stromvertrag geschlossen, muss auch er ihn wieder kündigen. So eine Vorgehensweise wäre mir zwar neu, aber vielleicht ist das ja von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Ausserdem bin ich mir ziemlich sicher, dass bei einer Kündigung durch den Mieter NICHT die Zustimmung des Vermieters vorliegen muss...es sei denn, er wäre wirklich Vetragspartner. Wo wohnt denn Deine Freundin, um die es hier geht?
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

am Besten sollte die Anfrage an die Stadtwerke schriftlich erfolgen (Einwurfeinschreiben) mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme. Dann wird der Sachverhalt möglichweise geklärt werden können.

Am Telefon kann man vielerlei erzählt bekommen, von dem nachher niemand mehr etwas wissen will.

Gruß, Jade
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