Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Neue Wohngemeinschaft - Kaution
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Neue Wohngemeinschaft - Kaution

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
graste79
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 18:28    Titel: Neue Wohngemeinschaft - Kaution Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

1. angenommen Person X möchte in eine neue Stadt ziehen und hat sich dort auch schon nach Wohnungen umgeschaut und eine Wohngemeinschaft gefunden, die bereits von 3 Mietern bewohnt wird. Mieter A möchte nun ausziehen und sein Zimmer an Person X übergeben. Nun möchte Mieter A von Person X eine Kaution von 2,5 MM ausgezahlt bekommen, da Mieter A dieses auch mit dem vorherigen Mieter des Zimmers so handhaben musste. Ist es jetzt rechtens, dass der Vermieter bei der ganzen Sache aussen vor gelassen wird? Normalerweise gibt man eine Kaution dem Mieter und erhält sie bei Kündigung der Wohnung (Zimmer) vom Vermieter wieder zurück.

2. Ist es nicht cleverer, wenn einer der 3 Mieter als Hauptmieter fungiert und ggf. einem der beiden anderen Mieter somit bei Vertragsbruch (z.B. Nichtzahlung der Miete) kündigen kann und nicht solidarisch für diesen aufkommen muss. Und kann man überhaupt einen schon bestehenden Vertrag (Person X würde einen Nachtrag unterschreiben - als 3.Hauptmieter) vom Vermieter dementsprechend umändern lassen?

Danke für eine Antwort
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

1. Richtig die Kaution wird an den letzten Mieter ausgezahlt, dieser müsste dann die Kaution ja an den aller ersten Mieter auszahlen da er ja eingezahlt hat. Was vermutlich mangels Adresse usw. schwierig werden könnte. Daher ist es doch besser wenn die Kaution zwar beim VM ist aber die Anteile der ausziehenden Mieter durch den Nachmieter an den Mieter ausbezahlt werden. Sollte das Mietverhältnis insgesamt beendet werden erhält dann der Nachmieter seinen Anteil aus dem Teil der Kaution wieder.

2. Für den Mieter ist es clever richtig, für den VM ein Schuss in den Ofen. Denn so hat der VM 3 Leute an die er sich halten kann wenn die Miete nicht gezahlt wird und wenn nur einer im Mietvertrag steht dann kann er sich nur an den einen halten.
Der Vertrag kann um einen dritten Hauptmieter erweitert werden wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.