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Sanitärräume

 
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Stine139
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 10:35    Titel: Sanitärräume Antworten mit Zitat

Hallo,

in der Verordnung über Arbeitsstätten steht:

1) Den Arbeitnehmern sind in der Nähe der Arbeitsplätze besondere Räume mit einer ausreichenden Zahl von Toiletten und Handwaschbecken (Toilettenräume) zur Verfügung zu stellen. Wenn mehr als fünf Arbeitnehmer verschiedenen Geschlechts beschäftigt werden, sollen für Frauen und Männer vollständig getrennte Toilettenräume vorhanden sein. Werden mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, müssen die Toilettenräume ausschließlich den Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen.

In unserer Produktion arbeiten zwei Männer eine Frau, eine Aushilfe männlich. Es gibt eine Toilette die nicht richtig funitioniert, keinen Klorollen halter. Die Waschbecken sind dreckig und verkalkt. Aber heißt dass, dass wenn nur eine Frau dort Arbeitet die wirklich nur eine Toilette haben, wie bei Ally Mc Beal? Frage Frage

Brauche dringend Rat. Ich habe nur zwei Tage Vertretung gemacht, aber das ist eine Katastrophe. Kann man da was machen?

Stine
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 15:34    Titel: Re: Sanitärräume Antworten mit Zitat

Stine139 hat folgendes geschrieben::
Aber heißt dass, dass wenn nur eine Frau dort Arbeitet die wirklich nur eine Toilette haben, wie bei Ally Mc Beal?


So sieht es aus.
Man stelle sich vor, ein Kleinstbetrieb müßte, wenn er neben 2 Männern noch eine Frau einstellt, extra eine zweite Toilette anbauen. Das stünde in keinem Verhältnis und würde auch zu einer de-facto-Ungleichbehandlung führen nach dem Motto "hm, wenn ich jetzt die Frau einstelle, muß ich für 10.000 EUR den Toilettenbereich vergrößern lassen".
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.09.04, 22:30    Titel: Re: Sanitärräume Antworten mit Zitat

Dein Zitat ist aus der alten Arbeitsstättenverordnung. In der Zwischenzeit ist diese aktuell Pfeil http://www.sidi.de/info-rom/arb_re/arbs_v/arbstaettv.htm#p6
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