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meine Frage bezieht sich auf die neue Regelung der Kündigungsfristen für Altmietverträge. Im Januar 2005 habe ich meinen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Jahr (zum 31.01.2006) gekündigt, da ich seit über 10 Jahre Mieter in derselben Wohnung war. Wenn ich bis zum Ende Juni 2005 nochmal kündige, wäre diese 2. Kündigung (mit der neuen Regelung bis zum 30.09.2005) gültig oder bleibt die 1. Kündigung maßgebend ?
Ich bedanke mich im voraus für jede Info.
habe folgendes beim Deutschen Mieterbund gefunden:
**Für all diejenigen, die schon vor Juni 2005 mit langer gesetzlicher Frist gekündigt haben, verkürzt sich die Kündigungsfrist jetzt nicht automatisch auf drei Monate. Das Gesetz zur Klarstellung der Kündigungsfristen wirkt nicht rückwirkend, sondern betrifft Kündigungen, die ab 1. Juni 2005 ausgesprochen werden. Notfalls muss also ab Juni nochmals gekündigt werden, dann mit Dreimonatsfrist.**
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