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Verfasst am: 22.06.05, 08:58 Titel: Wieviel Mietminderung bei Badsanierung?
Hallo zusammen,
Ein Bad wird saniert und steht für eine Woche nicht zur Verfügung. Man kann so lange das (externe) Bad einer Flurnachbarin nutzen. Dort ist aber kein Spiegel vorhanden, außerdem ist die Benutzung eines externen Bades nicht gerade das angenehmste. Die Wohnung ist sehr klein. Die Badezimmereinrichtung steht jetzt in der Wohnung herum und macht sie ähnlich gemütlich wie eine Wohnung voller Umzugskartons direkt nach Bezug. Außerdem gibt in der Küche aus unerfindlichen Gründen kein kaltes Wasser mehr.
Wieviel Mietminderung erscheint da angemessen? Bzw. wo kann ich im Netz Urteile darüber finden? Für's erste hatte ich mit googeln keinen Erfolg.
Da sollte der Mieter sich doch eher über ein neues (saniertes) Bad freuen? Ist schon wo "Volkssport MM"? Und wenn dann die Retour des VM kommt mit einem Mieterhöhungsverlangen (gesteigerter Wohnwert) ??? Da wird die MM schnell wieder verzehrt sein?
Ich denke mal 10% der Kaltmiete könnten gemindert werden für diese eine Woche. Die Frage ist allerdings ob man nicht mit dieser einen Woche leben kann und sich dann über das frisch sanierte Bad erfreut. Immerhin wird das Bad saniert. Nicht zu vergessen ist das der Stress den es dann gibt sich überhaupt nicht lohnt für solch kleine Beträge. Mal als Beispiel: Wenn die Kaltmiete 500 Euro beträgt und die Miete gemindert wird um 10% für diese eine Woche dann beträgt die Ersparnis ca. 11,- Euro.
Es scheint ja kein Mangel im eigentlichen Sinne vorzuliegen, sondern nur eine Sanierungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahme, zu der der Vermieter verpflichtet ist und die der Mieter auch zu dulden hat.
Ob dann der Mieter jedoch das Recht zu einer Mietminderung hat, wenn der VM seiner Instandhaltungspflicht nachkommt, wage ich zu bezweifeln.
Aber aus Mietersicht ist das mal wieder typisch.
Anstelle sich zu freuen, daß der VM das Bad saniert, wodurch ja auch der Wohnwert gesteigert wird, jault der Mieter nur rum und erwartet eine Mietminderung. Unfaßbar. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Anstelle sich zu freuen, daß der VM das Bad saniert, wodurch ja auch der Wohnwert gesteigert wird, jault der Mieter nur rum und erwartet eine Mietminderung. Unfaßbar.
Naja, eine Sanierung heißt im "umgangssprachlichen" Sinne ja nicht unbedingt, daß sich tatsächlich das Bad verändert.
Bei uns würden kürzlich die Strangleitungen saniert, das Bad musste an einer Wand aufgerissen werden. Im täglichen Miteinander sprachen Mieter, Vermieter und Handwerker auch immer von "Badsanierung" und nicht von "Sanierung der Strangleitungen".
Und es war wirklich ziemlich dreckig, laut und unangenehm. Im Bad hat sich optisch NICHTS verändert.
Die Miete habe ich natürlich nicht gemindert, der Vermieter kann ja auch nichts dafür.
Die Sanierung ist überfällig, da vorher bedingt durch veraltete Rohre ein Wasserschaden entstanden war. Bitte nicht annehmen, dass der Mieter ein pfennigfuchsender Querulant ist. Vom chronisch mieterunfreundlichen Vermieter wurde freiwillig eine Reduzierung der Kaltmiete um 10% für den Monat angeboten, mir scheint dieser Nachlass aber deutlich zu niedrig zu sein, wenn man auf Google schaut, wegen welchem Pipifax Mieter Mietminderungen von bis zu 20% fordern und zugesprochen bekommen.
... wurde freiwillig eine Reduzierung der Kaltmiete um 10% für den Monat angeboten, mir scheint dieser Nachlass aber deutlich zu niedrig zu sein, wenn man auf Google schaut, wegen welchem Pipifax Mieter Mietminderungen von bis zu 20% fordern und zugesprochen bekommen.
Wenn man Werte gegenüberstellt sollte man sich auch Gedanken machen, worauf sich diese Werte beziehen. Hier scheint eine Reduzierung um 10% der Monatsmiete angeboten. Bei einer Sanierungsdauer von 1 Woche würde das einer Mietminderung von über 25% entsprechen.
Verfasst am: 22.06.05, 17:08 Titel: Re: Wieviel Mietminderung bei Badsanierung?
Grueslayer hat folgendes geschrieben::
....Wieviel Mietminderung erscheint da angemessen?
Wie - Mietminderung?. Eine Badsanierung rechtfertigt eine Mieterhöhung - und zwar um 11 % der Investitionskosten. Zu den Kosten der Modernisierung zählt ggf auch eine Mietminderung während der Bauphase. Wenn der Mieter die Miete z.B. um 200,- € kürzt, so erhöht alleine dieser eine Punkt die Miete zusätzlich um 200 x 11 % : 12 Monate = 1,83 €. Nach 109 Monaten (das sind gut 9 Jahre) haben Sie also Ihre Mietminderung an den Vermieter zurückgezahlt - und danach werden Sie jeden Monat mit dieser immerwährenden höheren Miete für Ihre Mietminderung bestraft.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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