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Mieter A wohnt in einem Hochhaus (Plattenbau) mit 2 Treppenhäusern. Das Haus hat eine ganz normale Haustür im vorderen Bereich des Gebäudes. Dem Erdgeschoss nach unten folgend befinden sich die Kellerräume. Vor den Kellerräumen sind Brandschutztüren eingebaut. Mittig des Ganges bei den Kellern (also hinter den Brandschutztüren) befindet sich eine Fluchttür, die ohne Schlüssel nach außen (hinters Haus) zu öffnen ist. Nun hat Vermieter B in die oben erwähnten Brandschutztüren Schlösser eingebaut, sodass die Türen, auch im Brandfall, nur mit dem Haustürschlüssel zu öffnen sind. Ist das rechtens? Sind die Türen nicht Bestandteil des Fluchtweges? Was ist, wenn sich an der vorderen Haustür ein Brand befindet? Man kann den hinteren Ausgang ohne Schlüssel nicht benutzen und wenn jemand in Panik den Schlüssel nicht dabei hat, hat er ein Problem?!??! _________________ Gruß,
pyle
Die örtliche Feuerwehr müsste eigentlich am besten Auskunft geben können was Brandschutzmässig alles erlaubt ist und was nicht. Einfach dort mal nachfragen. Im schlimmsten Fall bekommt der VM eins drüber und die Türen sind wieder offen.
Türen in Rettungswegen dürfen in Fluchtrichtung keinesfalls verschlossen sein!
Mit der Änderung an Brandschutztüren (auch an Schließmechanismen) geht deren Zulassung flöten.
Die vorbeugenden Brandschützer in den flotten blauen Uniformen klären hier gerne auf.
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