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Wie viel zahlt die gegnnerische Vers. bei Umbauten am Auto?

 
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DJBadBoy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 17:36    Titel: Wie viel zahlt die gegnnerische Vers. bei Umbauten am Auto? Antworten mit Zitat

Hallo...

Ich habe in den letzten Jahren relativ viel Zeit in mein Auto investiert. So ist eine recht teure CarHiFi-Anlage verbaut worden, der Motor wurde bei einem Wechsel lackiert und aufgemöbelt, der Innenraum mit unzähligen Extras wie Alarmanlage, elektrischen Fensterhebern und Lackierungen verändert. Es sind extrem viele zeitaufwendige Einzelanfertigungen vorhanden. So sind z.B. die kompletten Schalter in der Farbe geändert worden. Den Aufwand kann man schwer in Zahlen ausdrücken. Ich würde schätzungsweise 5-6 Mannwochen benötigen um ein nacktes Fahrzeug wieder in diesen Zustand zu versetzen. Mindestens! Eine Fachwerkstatt dürfte kaum wesentlich schneller sein. Es handelt sich um einen Golf 2 GTI, der nackt und unverändert vielleicht maximal einen Wert von 500-600€ hat.

Meine Frage nun: Sollte mir ein Dösbaddel die Vorfahrt nehmen oder mir hinten drauf knallen, wann ist dann der Wagen ein Totalschaden, bzw. bis zu welchem Wert werden meine Schäden ersetzt, wenn ich nicht Schuld bin?

Es kann ja eigentlich nicht sein, daß man sagt: Heckschaden würde 2000€ Reparatur kosten, Wiederbeschaffungswert 500€, also bekomme ich 500€ abzüglich Restwert, oder? Eigentlich müßte mein Fahrzeug ja die 500-600€ + ein Vielfaches für den fachgerechten Einbau aller Extras wert sein, oder liege ich da falsch?

Meine Frage also: Ersetzt mir die fremde Versicherung tatsächlich in einem solchen Fall meinen real entstandenen Schaden? Wie wird in solch einem Fall der extrem hohe Zeitaufwand für den Einbau der gesamten Komponenten mit in die Rechnung einbezogen? Würde da ein Stundenlohn für meine Arbeit angesetzt oder geht man davon aus, daß ich den Wagen wieder in einer Fachwerkstatt in Ordnung bringen lassen dürfte?

Kurz: Bezahlt mir die gegnerische Versicherung genug Geld um mir wieder exakt solch ein Fahrzeug vor die Tür zu stellen, wenn es z.B. wegen Fremdverschuldens abbrennt oder total zermatscht ist?

Gruß

Fabian
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Pirate
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.12.2004
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Der Wiederbeschaffungswert wäre das, was irgendein Dritter für ein Fahrzeug mit diesen Modifikationen bezahlen würde. Ich bezweifle stark, daß dieser Betrag etwas mit den Gestehungskosten der Modifikationen zu tun hat.
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DJBadBoy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Also ist es so, daß es für Umbauten, die keinen Wert für andere darstellen keinen Ersatz gibt? Wenn ich also hingehe und lasse vom Sattler für 3000€ meine Sitze in rosa Leder beziehen gibt es keinen Ersatz, weil diese Farbe niemandem gefällt und somit keiner für soetwas Geld ausgeben würde? Der "allgemeine" Wert wäre Null?

Mir entsteht aber dennoch ein Schaden von 3000€, oder nicht? Ich ging bisher davon aus, daß die gegnerische Versicherung mir meine Schäden ersetzt, oder irre ich da?

Gruß

Fabian
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

DJBadBoy hat folgendes geschrieben::
Mir entsteht aber dennoch ein Schaden von 3000€, oder nicht? Ich ging bisher davon aus, daß die gegnerische Versicherung mir meine Schäden ersetzt, oder irre ich da?

Die Versicherung ersetzt mit dem Zeitwert einen gutachterlich festgestellten Marktwert des Fahrzeuges.
Dieser Wert hat nichts mit den tatsächlichen Herstellungskosten zu tun.
Wenn Sie zum Beispiel einen Oldtimer für 3.000 Euro kaufen und diesen für 20.000 Euro restaurieren lassen, kann es trotzdem sein, dass der Marktwert im restaurierten Zustand nur 15.000 Euro beträgt.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Was u.a. bedeutet, dass dies keine allgemein taugliche Methode ist, ihre persönliche Arbeitsleistung zu kapitalisieren. Gerade bei gemoddeten Schleudern kanns auch gut sein, dass es darauf hinausläuft, dass der Zeitwert der Einbauten ersetzt wird.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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DJBadBoy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Okay... danke... das wollte ich nur mal abgeklärt haben.

Kann man den Aufwand irgendwie mitversichern? Nicht, daß ich vorhabe meine Arbeit da in bare Münze umzuwandeln, aber es würde mich interessieren. Ich nehme mal an, die VK ersetzt dann auch nur den Zeitwert, oder?

Gruß

Fabian
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

DJBadBoy hat folgendes geschrieben::
Okay... danke... das wollte ich nur mal abgeklärt haben.

Kann man den Aufwand irgendwie mitversichern? Nicht, daß ich vorhabe meine Arbeit da in bare Münze umzuwandeln, aber es würde mich interessieren. Ich nehme mal an, die VK ersetzt dann auch nur den Zeitwert, oder?

Gruß

Fabian


Leider k.A., fragen Sie am besten mal Ihre Versicherung, ob´s da was gibt.

Wie schon gesagt: normalerweise wird der Marktwert des Objektes ermittelt.

Wenn Sie aber z.B. in einen Haufen Schrott eine wertvolle Stereoanlage einbauen, wird der Schrotthaufen dann auch nicht mehr wert sein, als der Schrottwert+dem Materialwert der Anlage. Das ist ggf. das Problem, wenn Tüftler in alte Kisten ohne großen Wert Unsummen an Ausstattung reinpacken.

Wenn Sie allerdings auf dem Niveau einer Fachwerkstatt mit edelsten Teilen einen neuen Jaguar stilgerecht aufmotzen, kanns natürlich sein, dass der Marktwert dann höher ist, als vorherige Wert des Autos plus die Teile.
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jheeren
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Du ein Gutachten von dem Fahrzeug machen lässt ist dieses gültig für einen solchen Fall. Es ist ausserdem so, dass Du als Geschädigter den Gutachter selber auswählen kannst und nicht auf den der gegnerischen Versicherung angewiesen bist!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

aber nicht im bereich der kaskoversicherung!

das gilt nur bei haftpflichtansprüchen...


natürlich kann man sich immer einen gutachter selber aussuchen, aber im kaskofall ist die frage, ob die versicherung die kosten hierfür auch übernimmt! muss sie nicht...
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