Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mittagsruhe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mittagsruhe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
simone1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 11:32    Titel: Mittagsruhe Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es eigentlich außer den in der Hausordung vorgeschribenen Zeiten für Mittagsruhe auch eine gestzliche Regelung darüber?
Wie ist es mit Firmen? Bzw. wie ist es, wenn ein Hausmeisterwährend dieser Zeit laute Arbeiten durchführt??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die Mittagsruhe ist nicht gesetzlich geregelt!

Die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt als Nachtruhezeit. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG). Der Schutz der Ruhe ist hier in Abschnitt III geregelt.
Danach sind von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Bestätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Dieses Verbot gilt jedoch nicht
- für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage,
- für Anlagen, die aufgrund besonderer Genehmigungen betrieben werden und
- für Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5.00 und 6.00 Uhr sowie zwischen 22.00 und 23.00 Uhr.
Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, soweit die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder in einem besonderen überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist.

Ein Hinweis im Zusammenhang mit Ruhezeiten: Eine gesetzliche Regelung zum Schutz einer Mittagsruhe gibt es nicht. Das schließt jedoch eine freiwillige nachbarschaftliche Rücksichtnahme während der so genannten „Mittagsruhezeit“ von 13 bis 15 Uhr nicht aus. Privatrechtliche Verträge (z. B. Mietverträge) können Mittagsruhezeiten enthalten, Verstöße dagegen können jedoch nur privatrechtlich geregelt werden.

[/b]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
simone1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sofern in der Hausordung die Zeiten 13-15 Uhr als Mittagsruhe angegeben sind...Firmen stellen doch dennoch eine Ausnahme dar. Wie aber ist es mit den Arbeiten eines Hausmeisters???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
simone1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Und: wie sieht es aus, wenn eine Putzfirma jeden Sonntag das Treppenhaus etc. reinigt?
Will jemand antworten??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Da Putzen keine Lärmbelästigung ist, würde ich da kein Problem sehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
simone1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ob du es glaubst oder nicht: In dem Fall ist es eine Lärmbelästigung!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
roleover
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Lärmbelästigung ist immer eine subjektive Auffassung.
Für den einen ist es schon eine Lärmbelästigung, wenn jemand die Klospülung betätigt (nicht lachen, eigene Erfahrung) für den anderen liegt die Belästigungsschwelle wesentlich höher. Ist meines Erachtens auch Einstellungssache.
Lange galt es als Belästigung, wenn Sonntags die Waschmaschine oder der Staubsauger betätigt wurde. Heute ist sowas auch Sonntags erlaubt, weil es eben zum normalen Gebrauch einer Wohnung gehört.
Eine Sonntägliche Putzkolonne wird m.E. nicht als Lärmbelästigung angesehen, zumal diese Tätigkeit zeitlich begrenzt ist und wohl auch nicht bis in die Nacht hinein ausgeübt wird.
Man sollte mal in sich hineinhorchen ob man es wirklich als Lärmbelästigung empfindet oder aus prinzipiellen Gründen ablehnt, da man vielleicht Ärger mit dem Vermieter oder dem Nachbarn hat.
Will sagen, man kann sich schon beschweren, weil man denkt das jedes Geräusch untersagt ist, das ausserhalb der Wohnung gelangt.
Als Beispiel, hier im Forum hatte mal jemand die Auffassung, das Zimmerlautstärke bedeutet, das keinerlei Geräusch aus der Wohnung kommen darf. Und das ist einfach falsch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jaybeeh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe direkt nebenan einen Zimmermann, der jeden Morgen Punkt 7 Uhr anfängt Lärm zu machen!
Das geht meistens nur so 15-20 Minuten und dann aber den Tag über immer wieder!
Mich nervt das Morgens mittlerweile ungemein, denn mit Ausschlafen ist es vorbei!

Kann man das was machen? Ist das erlaubt ?

MfG
Jaybeeh
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sein Gewerbe macht Lärm oder wie? Wenn Gewerbe war es vor der Anmietung vorhanden oder nicht? Wenn bei der Anmietung da war keine Möglichkeit die Miete zu mindern.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jaybeeh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das Gewerbe macht Lärm!
Aber nicht von Anfang an !
Er seit ca 6 Monaten!
Ob er davor aktiv war weis ich nicht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.