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Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.06.05, 21:01 Titel: Schlafen in Geschäftsräumen
Hello Everyone,
wir sind hier eine kleine Werbeagentur und haben vor ca. einem Monat neue Geschäftsräume bezogen, in denen wir natürlich arbeiten, Kunden empfangen und den Tag verbringen. So weit so gut.
Nun kommt es auch mal vor das wir wegen Zeitdruck und Termin einhaltung auch gelegentlich etwas länger arbeiten müssen, bis in die Nacht hinein. Wenn ich der Betroffene Workaholic bin, leg ich mich dann meist früh irgendwann nochmal hin, weil ich etwas außerhalb wohne und mir dann die fahrerei dann einfach mal zu stressig ist. Das ist nun in unseren neuen Räumlichkiten auch schon einmal vorgekommen und promt gab es eine Beschwerde unserer Hausverwalterin, dass in den Geschäftsräumen das Übernachten nicht erlaubt sei, bzw. die Räume zu diesem Zweck nich angemietet wurden.
Frage jetzt, gibt es dafür überhaupt eine rechtliche Grundlage?
Ich kann auch im Moment nicht den Mietvertag schauen, ob da irgendwas genaues dazu steht, da der bei unserem Steuerberater liegt.
Verfasst am: 18.06.05, 12:03 Titel: Nachtarbeit in Geschäftsräumen
Kaihawaii hat folgendes geschrieben::
..... dass in den Geschäftsräumen das Übernachten nicht erlaubt sei, bzw. die Räume zu diesem Zweck nicht angemietet wurden.
Haben Sie zu laut geschnarcht? hat die Freundin zu laut gestöhnt? - oder woher weiß die Verwalterin, daß Sie nicht die ganze Nacht über durchgearbeitet haben?
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.06.05, 20:26 Titel:
nunja, das ganze ging wohl von dem Mieter über uns aus, ich hab zwar keinen wirklichen Krach gemacht, also laute Musik oder Fehrnsehn etc. aber irgendwas muss ihn gestört haben, dann stand mein auto auch die ganze nacht vor der Tür und wenn man sich etwas mühe gibt kann man auch meinen schlafplatz durchs Schaufenster erkennen... aber seis drum, ich kann natürlich auch in den hinteren Räumen schlafen, mein Auto nicht direkt vorm Büro parken usw. aber mir geht es erstmal ums allgemein rechtliche...
Die Zweckentfremdungsverordnung ist meines Wissens aufgehoben - zumindest wurde über die Aufhebung diskutiert. Dabei geht es hier genau um den umgekehrten Fall, also wo Wohnraum als Gewerbe genutzt wird. Büros, Praxen und Kanzleien, die in einer Wohnung untergebracht waren, haben gegen diese Zweckentfremdungsverordnung verstoßen. Es musste ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden, der meist gegen Zahlung eine Stellplatzablöse für ein oder mehrere Stellplätze genehmigt wurde. Die Stadt hat mit der Begründung, daß hier ein erhöhter Parteienverkehr stattfindet, für nicht vorhandene Stellplätze abkassiert. Das war alles. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, wo das wohnen in Gewerberäumen von Behörden gerügt wurde. Sie könnten ja mal beim Bauordnungsamt anrufen und sich dort erkundigen, oder die Hausverwalterin fragen, worauf sie ihr Verbot begründet.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 5 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 23.06.05, 11:17 Titel:
Die Sache ist ja auch, es wohnt ja nicht wirklich einer im Büro, es kommt nur halt mal vor das ich mich zu später Stunde für ein paar Stunden auf die Couch packe...
nun gut, ich werde erstmal stillschweigend abwarten und hoffen das keine weiteren Querelen von der Hausverwalterin kommen;
Die Frage ist, werden die gewerblichen Räume bereits zweckentfremdet, wenn man gelegentlich dort schläft? Ich denke nicht. Meines Erachtens ist nichts dagegen einzuwenden, wenn sich jemand eine Liege ins Büro stellt um ab und zu ein Nickerchen zu machen.
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