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recht.de :: Thema anzeigen - Lärm in Mietwohnung - Kündigung ? Kürzung? Hilfe !!!!!!!!!!
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Lärm in Mietwohnung - Kündigung ? Kürzung? Hilfe !!!!!!!!!!

 
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bubikokko
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 11:58    Titel: Lärm in Mietwohnung - Kündigung ? Kürzung? Hilfe !!!!!!!!!! Antworten mit Zitat

Wir haben ein rieiges Problem:

Der Mieter über uns ist einer von der Sorte „Axt im Walde“. Er macht uns das Leben zur Hölle mit permanentem Lärm. Musik ( bassmäßig sehr extrem), Laufgeräusche, Türengeknalle und sehr laute Unterhaltungen. Das alles über Stunden und sehr oft auch in den Nachtstunden. Fakt ist: Wir haben versucht das Problem mit ihm zu klären – ohne Erfolg. Wir haben daraufhin eine Mängelanzeige beim Hausverwalter telefonisch angegeben. Es passierte nichts. Wir haben eine weitere Mängelanzeige Wochen später schriftlich abgegeben – mit dem Hinweis, die Miete bis zur Behebung des Problems um 20 % zu kürzen.
Das Problem an der Sache: Es handelt sich um eine Eigentumswohnanlage, im Haus leben 6 Mietparteien – alle mit unterschiedlichen Eigentümern die die Wohnungen fremd vermietet haben. Unsere Hausverwaltung kümmert sich nur um Haus & Hof und Mieterangelegenheiten. Nun meine Frage: Darf ich bei 2 erfolglosen Mängelanzeigen die Miete um 20 % kürzen, oder ist das zuviel? Von welcher Summe kürzt man, reine miete oder miete+NK ? Und ganz wichtig: Kann mich unser eigentlicher Vermieter dann kündigen, weil ich aufgrund dessen nicht die volle Miete zahle ?
Wir sind echt am Ende – hoffe, ihr könnt uns helfen !
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Egli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würd die Miete nicht eigenmächtig kürzen. Schließlich gibts andere Möglichkeiten und letztendlich könnten Sie sich damit ein Eigentor schießen (Kündigung - wie Sie schon sagten).

Das der Hausverwalter nicht unternimmt ist zwar tragisch, aber haben Sie dieses Lärmproblem denn nicht mal beim Ordnungsamt oder der Polizei vorgetragen Frage
Gerade die Nachtzeiten von 22.00 bis 06.00 Uhr sind gesetzlich geschützt. Des weiteren soll unnötiger Lärm vermieden werden. (siehe jeweiliges Landesimmissionsschutzgesetz).
Wenn mein Nachbar die Musik ständig laufen lassen würde, hätte ich doch schon längst mal bei der Polizei/Ordnungsamt durchgeklingelt. Wenn der Nachbar trotz des wiederholten Besuches der Polizei oder des Ordnungsamtes weiter "aufdreht", hätte ich eine Anzeige wegen Ruhestörung/Lärmbelästigung gegen denjenigen eingereicht.

MfG
Marcel
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Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.

Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
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