Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hund und Nachbarn mit vorgeschobener Allergie
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hund und Nachbarn mit vorgeschobener Allergie

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
KatJes
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 12:57    Titel: Hund und Nachbarn mit vorgeschobener Allergie Antworten mit Zitat

Hallo,

der Fall:

Mieter A möchte einen Hund und wohnt in einer Baugenossenschaftswohnung in Hamburg im 3.Stock. Im Mietvertrag ist zustimmungspflichtige Tierhaltung vereinbart.

Mieter B meint eine Allergie zu haben. (Gegen Haustiere allgemein) und wohnt im EG

Mieter C hält seit Jahren 2 Katzen im 2. Stock.

Mieter D hat mal für eine kurze Zeit im 2. Stock einen Hund in Pflege gehabt.

Frage: Kann Mieter B die Hundehaltung von Mieter A verhindern?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 23.06.05, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ganz davon abgesehen,was ich von Hunden in einer Wohnung im 3. Stock halte, glaube ich kaum, dass der Nachbar was dagegen machen kann, wenn die Genossenschaft den Hund erlaubt. Gruß M.
Nach oben
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

A sollte bevor er sich den Hund anschafft die Genehmigung der Gesellschaft einholen. Sonst leidet das Tier am Ende unter dem Streit der dadurch entstanden ist. A kann keinerlei Ansprüche aus den Mietverhältnissen von C und D für sich ableiten. Sprich wenn C es darf heisst das noch lange nicht das A auch darf.

Weiterhin problematisch wird B sein, wenn dieser sich bei der Genossenschaft beschwert kann das dazu führen das die Genossenschaft die Erlaubnis wieder entzieht. In dem Fall wäre dann der Hund abzuschaffen bzw. ein Richter entscheiden lassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KatJes
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 14:49    Titel: Vielen Dank erstmal für die Antworten. Trotzdem habe ich Antworten mit Zitat

Vielen Dank erstmal für die Antworten.

Trotzdem habe ich noch mehr Fragen:

Ist der Vermieter (hier: Genossenschaft) verpflichtet jeden einzelnen Fall zu prüfen, oder darf er einfach nach Tageslaune entscheiden. Falls nein, wie wird geprüft?

Darf man einfach behaupten man hätte eine Allergie? Oder gibt es für etwas, daß für andere sehr einschränkend ist, eine Beweispflicht? (Vor allem, wenn der Verdacht besteht, daß es nur ein Vorwand ist.)

Wäre sehr nett, wenn Ihr Euch nocheinmal die Mühe macht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Betsy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 101

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 15:00    Titel: Re: Vielen Dank erstmal für die Antworten.Trotzdem habe ich Antworten mit Zitat

KatJes hat folgendes geschrieben::

Ist der Vermieter (hier: Genossenschaft) verpflichtet jeden einzelnen Fall zu prüfen, oder darf er einfach nach Tageslaune entscheiden. Falls nein, wie wird geprüft?

Darf man einfach behaupten man hätte eine Allergie? Oder gibt es für etwas, daß für andere sehr einschränkend ist, eine Beweispflicht? (Vor allem, wenn der Verdacht besteht, daß es nur ein Vorwand ist.)


Der Vermieter darf nach Tageslaune entscheiden. Er ist für seine Entscheidung nicht begründungspflichtig. Er kann auch sagen: Der Mieter paßt mir eh' nicht, also darf der nicht.

Und es braucht keinen Beweis für die Allergie, weil die im Grunde nicht ausschlaggebend sein muß. Wenn ein Nachbar sagt, daß er Hunde nicht mag, kann das für einen Vermieter schon als Ablehnungsgrund reichen. Der Mieter wäre lediglich beweispflichtig für die Allergie, wenn der VM den Hund genehmigt und er dann auf Abschaffung klagen will.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.