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Beim Auszug hatten wir mit unserem Vermieter vereinbart, daß er die Wohnung nach Schimmelbefall prüfen könnte und daß wir beim Feststellen eines entsprechenden Mangels die Renovierungskosten übernehmen würden. Der Vermieter behauptet jetzt, er hätte die Wohnung überprüfen lassen, und es seien Schimmelschäden gefunden worden. Ein entsprechendes Gutachten hat er uns aber nie vorgelegt. Ohne eine Reaktion unsererseits abzuwarten, hat der Vermieter nun den angeblichen Schaden beheben lassen und uns die Rechnung präsentiert.
Meine Fragen:
Darf er das, obwohl wir auf ein Gutachten nicht reagieren konnten? Hätte er uns auch nicht verschiedene Kostenvoranschläge zukommenlassen müssen?
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