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Lackschaden in TG

 
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webrider
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 11:56    Titel: Lackschaden in TG Antworten mit Zitat

Habe zwar schon in Verkehrsrecht gepostet, bin aber nun der Meinung das der Beitrag besser hier reingehört.

Hallo Forum,

Ein Tiefgaragennachbar meines Freundes kam vor einer Woche auf ihn zu und sagte er hätte an seinem Wagen am Kotflügel vorne 2 ca. 2 mm lange Riefen entdeckt, die sicher durch die Tür meines Freundes verursacht wurden. Auf die Frage meines Freundes wie er zu dieser Annahme käme, sagte dieser, er hätte erst vor einer Woche seinen Wagen lackieren lassen und dann noch nicht bewegt, daher kann es nur die Türe des Autos meines Freundes gewesen sein. Am Fahrzeug meines Freundes ist aber nichts festzustellen. Mein Freund wollte daher gemeinsam den Schaden mit ihm besichtigen, da sagte er zu meinem Freund, er hätte jetzt keine Zeit mehr und ab morgen wäre er eine Woche in Urlaub. Nun nach einer guten Woche fragte er nach, wie sich mein Freund denn entschieden hätte. Er sagte er habe mit einer Fachwerkstatt gesprochen und die haben vorgeschlagen, mal beide Wagen anzusehen, ob der Schaden so überhaupt verursacht worden wäre. Wenn ja würde mein Freund auch selbstverständlich dies richten lassen. Aber der Nachbar ging auf seinen Vorschlag gar nicht ein und sagte, dann regeln wir das halt anders. Hat dann beim Weggang mit Gutachter gedroht.
Kann nun jemand hier sagen, wie denn hier die Rechtslage ist und kann man denn nach einer Woche Urlaubsfahrt überhaupt dann noch eindeutig Schadensverursacher ermitteln? Leider kann mein Freund zwar ziemlich sicher, aber halt doch nicht mit absoluter Sicherheit einen Kontakt der Türe mit dem Kotflügel des 2. Wagens ausschließen, zumal beide silberfarben sind. Wie soll man hier nun vernünftig vorgehen, wenn der andere sich derart wenig kompromissbereit zeigt. Mein freund würde dies ja nicht durch irgendjemand begutachten und nötigenfalls machen lassen, sondern durch eine ausgewiesene Fachfirma.
Vielleicht hat jemand einen Vorschlag wie man die verfahrene Situation lösen kann, oder wie auch die Rechtssituation ist. Der Nachbar schein hier etwas auf Abzocke aus zu sein.
Lore
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Dein Freund sollte den Schaden seiner KFZ-Haftpflicht melden- und sich dann beruhigt zurücklehnen, da die weitere Bearbeitung von dort aus erfolgt... Es wird dann geprüft, notfalls auch durch einen Gutachter, inwiefern jemand einen Schaden verursacht hat (natürlich werden auch beide zu der Sache schriftlich befragt). Das sind Schadenfeststellungskosten, die vom Versicherer getragen werden. Erst wenn sich wirklich herausstellt, dass es ein ersatzpflichtiger Schaden ist (den dein Freund also verursacht hat), kann man sich über eine Hochstufung bei Übernahme des Schadens durch den Versicherer Gedanken machen- inwiefern das sinnvoll ist oder nicht. Aber das wird man deinem Freund dann ausrechnen können.
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webrider
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:21    Titel: TG-Lackschaden Antworten mit Zitat

hallo ihuehn,

danke für Deine Info. Aber das Problem ist, wie ich ja schrieb, das zwar mit mehr als 90%iger Sicherheit eine Beschädigung durch die Türe ausgeschlossen werden kann (kenne meinen Freund als sehr umsichtige Person un d hat selbst einen ziemklich neuen Wagen, aber eine Restrisiko bleibt halt.

Verwunderlich ist soundso, daß der Typ erst noch locker auf Urlaub fährt, und erst nach Rückkehr dann wieder die Sache zur Sprache bringt. Wenn nun der Typ, vielleicht in seinem Bekanntenkreis, weil gar so auf einen Gutachter erpicht ist, einen Gutachter womöglich kennt, dann ist aber, wenn dies über die Versicherung läuft das Kind ja schon von der Kostenseite her in den Brunnen gefallen.

Nur als Beispiel, eine versuchte gütliche Einigung würde meinen Freund vielleicht, na sagen wir mal vielleicht einen Hunderter kosten, wohl wissend, daß er dann nicht weiß, ob er diesen Hunderter dann womöglich wirklich einen Abzocker für nichts gezahlt hat, oder aber er läßt es bis zur Versicherung laufen mit all den Folgekosten, wie Gutachter, Kostenvoranschlag, womöglich, wenn es der Nachbar geschickt anstellt auch noch mit Mietwagen für die Rep. Zeit. Denn dann kommen doch ganz andere Summen zusammen und dies möchte halt mein Freund vermeiden nach dem Motto, lieber etwas zahlen für etwas was man nicht gemacht hat, als viel zahlen, wenn man nicht genau weiß, wie es ausgeht (Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 Sachen). Und bei den Versicherungen habe ich oft den Verdacht, die regulieren solche "Bagatellschäden" relativ locker, nach dem Motto, nur keinen Aufwand und wir holen es uns ja dann über den Schadensrabatt ja ohnehin von unserem Kunden. Der kommt uns ja nicht aus.

Da mein Freund noch nicht lange dort wohnt, kann er das Beziehungsgeflecht des Nachbarn, der gebürtiger Ortsansässiger ist, wg. Gutachter und Werkstatt nicht beurteilen.

Lore
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich war jetzt von einer umfassenderen Schadenhöhe ausgegangen, denn Lackschäden sind immer relativ teuer...

Trotzdem, wie ich sagte, Gutachter, Rechtsanwalt usw. sind Schadenfeststellungskosten, die muss dein Freund nicht zurückzahlen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu behalten. Nur die reinen (eventuellen) Reparaturkosten. Den Rest übernimmt in jedem Fall die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Klar kann er ihm einen Hunni in die Hand drücken, aber ob der damit zufrieden ist, wird sich wohl dann erst herausstellen.
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webrider
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 15:06    Titel: Das ist nun eine echt gute Antwort Antworten mit Zitat

Hi Ihuehn. bist du das sicher, daß diese Kosten, ich zitiere dich

.... Trotzdem, wie ich sagte, Gutachter, Rechtsanwalt usw. sind Schadenfeststellungskosten, die muss dein Freund nicht zurückzahlen, um den Schadenfreiheitsrabatt zu behalten. Nur die reinen (eventuellen) Reparaturkosten. Den Rest übernimmt in jedem Fall die KFZ-Haftpflichtversicherung

meinem Freund nicht hängenbleiben, dann ist die Sache ja klar, dann kann er die Sache ja wirklich lockerer angehen, denn er möchte halt seinen mittlerweile in der Höchststufe angesiedelten SF nicht wegen so einer blöden Sache aufs Spiel setzen.

Bleibt also nur noch das Risiko, daß der Gutachter vom Geschädigten und nicht von der Versicherung ausgesucht wird. Aber ein Tor, wer Schlechtes dabei denkt Winken)
Die Lösung mit dem Hunni ist sicher so eine Sache, wäre aber mal wert den Nachbarn auszutesten. Ich dachte nur meinem Freund ihm fallen alle diese Kosten (Gutachter, etc. ) dann auch noch zu.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird ein Mitarbeiter der Schadenabteilung des Versicherers bestätigen können. Einfach mal anrufen und den Fall schildern.

Ich bin in der Kundenbetreuung tätig, daher habe ich ständig mit Schadenmeldungen zu tun, die von uns nicht weiter bearbeitete werden, sondern von der zuständigen Fachabteilung.

Ich hatte da auch mal nen Kunden dabei, der hatte das gleiche Dilemma wie dein Freund jetzt hat. Da hab ich ein langes Telefonat mit einem Schadensachbearbeiter geführt, der mir aus gegebenem Anlass eingebleut hat, den Kunden in jedem Fall zu raten, den Schaden über die Versicherung abwickeln zu lassen- egal wie klein er ist.

Der Geschädigte hat immer Anspruch auf einen eigenen Gutachter und auch Rechtsanwalt. Diese Kosten muss die Versicherung decken, wenns über sie abgewickelt wird. Ich würde mich damit allerdings beeilen, wenn der dumme Nachbar erstmal nen Gutachter beauftragt hat, kann es sein, dass eure Versicherungsgesellschaft keinen eigenen mehr bestellt- um die Kosten nicht in die Höhe zu treiben. Also schnell melden und mit der zuständigen Fachabteilung absprechen, wie verfahren werden soll.

Übrigens: Wenn hinterher wirklich feststeht, dass ein Schaden durch deinen Freund verursacht wurde, hat er ganze 6 Monate Zeit, den Betrag zurückzuzahlen (nachdem er die entsprechende Abschlussmitteilung bekommen hat).
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webrider
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 19:11    Titel: Lackschaden Antworten mit Zitat

Hi ihuehn, Deine Info freut mich sehr für meinen Freund. Er wird morgen gleich mit seiner Versicherung Deine Info besprechen. Also nochmals danke für die wertvolle Hilfe.

Lore
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webrider
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Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 15:29    Titel: TG-Lackschaden Antworten mit Zitat

Hallo ihuehn,

melde mich nun nochmals zum obigen Fall. Der Berg kreißte bis jetzt und gebar nun das Mäuschen. Habe meinen Freund gefragt, was denn nun eigentlich aus der Sache geworden ist, und er erzählte mir, daß der TG-Nachbar ihm erst nun, nachdem er ihn bat mal endlich zu sagen von welchen Betrag er denn überhaupt redet, nachdem der Nachbar ja abgelehnt hatte zum Lackierer meines Freundes zur unverbindlichen Besichtigung des Schadens mal vorbeizufahren. Er hat er ihm nun einen Kostenvoranschlag seines Lackierers ausgehändigt, der sage und schreibe nun € 143,--inkl. MwSt ausmacht. Und da macht dieser ein Gezeter bis jetzt mit Drohung Gutachter, usw. Mein Freund, obwohl immer noch fast sicher, daß die beiden Schrammen nicht von ihm stammen, halt leider nur fast sicher, hat nun gute Lust ihm vorzuschlagen 50 Mäuse auf die Hand, und Ruhe. Was aber wenn dieser weiter penetrant auf Gesamtbezahlung besteht. 140,-- sind halt für meinen Freund nun mal auch 140,-- noch dazu wenn er meint es nicht gewesen zu sein.

Was würdest Du in so einem Fall bei der Summe vorschlagen.

Nachbar bat sich Rückantwort bis morgen aus, ansonsten wieder Drohung mit anderen Maßnahmen, was auch immer. Muß nun dazu sagen, daß mein Freund mittlerweile beruflich auch umgezogen ist und daher auch keine Gefahr mehr besteht mit diesem Nachbarn noch in Kontakt zu kommen.

Gruß

Lore
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde in der Schadenabteilung eurer KFZ-Versicherung anrufen (bitte nicht vom Callcenter abspeisen lassen...). Die befindet sich normalerweise in der Hauptstelle/Zentrale der Gesellschaft. Dort mit einem Schadensachbearbeiter sprechen, den ganzen Fall schilden. Er wird euch dann schon sagen, wie man in dem Fall verfahren wird. Dann könnt ihr immer noch entscheiden,w as ihr macht.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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