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Berufsunfähigkeitsversicherung - arglistige Täuschung

 
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Zausel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 17:57    Titel: Berufsunfähigkeitsversicherung - arglistige Täuschung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

weiter unten habe ich schon gesehen, dass ein ähnlicher Thread existiert. Wie ich lese, prozessieren einige von Euch schon seit etlichen Jahren gegen ihre Versicherungen. Meine Frage: A war 1 1/2 wg. schweren Depressionen arbeitsunfähig und hätte natürlich ganz gerne für das eine Jahr, für das ihm ja diese Zusatzrente zusteht, sein Geld. Nur lohnt sich das überhaupt? Jahrelange Prozesse zu führen, wenn man wie A nicht rechtsschutzversichert ist und auch über keine großen finanz. Mittel verfügt? Vor allem: Bei A's Geschichte bin ich mir wirklich nicht sicher, ob die überhaupt erfolgreich ausgehen würde...

Aber von Anfang an: Nachdem A also seit Ewigkeiten darauf wartet, dass die Versicherung P endlich die BUZ auszahlt, bekam A heute nun Post. Statt die von ihm sehnlichst erwartete Nachzahlung (inzwischen ist A seit einigen Wochen wieder fit), wurde ihm doch tatsächlich wg. "arglistiger Täuschung" der Vertrag gekündigt!
Grund: A hatte 1999 bei Vertrags-Abschluss zu "ärztliche Untersuchungen" nur eine Blutuntersuchung angegeben und nicht, dass A 1999 mal 2 Tage, 1997 mal 3 Tage u. 1996 ganze 4 Tage krankgeschrieben war. A hatte diese paar Tage, an denen es ihm mal wg. Durchfall, mal wg. Überarbeitung, mal wg. einem Todesfall schlecht ging, total vergessen und sie auch überhaupt nicht als "ärztliche Untersuchung" angesehen. Schließlich wurde A von der Hausärztin nie großartig untersucht, sondern immer direkt aufgrund seiner Beschwerden 2 bzw. 3 Tage krankgeschrieben...
Besonders ärgerlich ist, dass die Hausärztin auf die Versicherungs-Anfrage geschrieben hatte, sie hätte A wg. einer "depressiven Episode" behandelt, obwohl sie das niemals getan hatte und diese Diagnose auch nirgends in den Unterlagen der Krankenkasse auftaucht. Tatsächlich hatte sie nämlich überhaupt nicht gewusst, was sie der Versicherung schreiben sollte und als A ihr tel. erzählte, dass A wg. Depressionen von einem Psychiater seit längerer Zeit krankgeschrieben sei und es wichtig sei, dass diese Unterlagen an die Versicherung zurückgehen, muss sie gemeint haben, dass es sich gut macht, wenn sie A auch wg. einer "depressiven Verstimmung" behandelt hätte. Dabei hatte sie niemals diese Diagnose gestellt und A auch überhaupt nicht deswegen behandelt, sondern A lediglich zwischendurch diese paar Tage Auszeit beschert...

Was meint Ihr? Ist die Versicherung im Recht? Hätte A diese paar Tage, an denen er wg. "psychosomatischer Beschwerden", "Reaktion auf schwere Belastung", "psychischer Dekompensation" arbeitsunfähig war, angeben müssen? Obwohl die gar nichts mit der schweren Depression, die A fünf Jahre später bekam, zu tun hatten?

Und eben: Lohnt es sich überhaupt für A, deswegen jetzt einen Anwalt zu konsultieren?

Viele Grüße
Zausel
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fagus
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich das verstehe, waren sie arbeitsunfähig und wollen für diese Zeit BU Rente ausbezahlt haben? Sie haben doch vermutlich in dieser Zeit Lohnfortzahlung oder Krankentagegeld infolge ihrer Krankheit erhalten und sind jetzt nach ihrer Erkrankung wieder arbeitsfähig.
In diesem Fall kann es eigentlich nur um das Problem der Kündigung ihres Vertrages gehen, nicht um Zahlung einer BU Rente.
Sollte das missverstanden worden sein, sollten sie vielleicht das ganze etwas ausführlicher bzw. detailierter erläutern.

Gruss - Fagus
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Zausel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

fagus hat folgendes geschrieben::
So wie ich das verstehe, waren sie arbeitsunfähig und wollen für diese Zeit BU Rente ausbezahlt haben? Sie haben doch vermutlich in dieser Zeit Lohnfortzahlung oder Krankentagegeld infolge ihrer Krankheit erhalten und sind jetzt nach ihrer Erkrankung wieder arbeitsfähig.


Ja, richtig. A (also ich) hatte während der Krankheit Krankengeld erhalten. Ich dachte, ab einem halben Jahr Berufsunfähigkeit würde mir außerdem noch diese Zusatzrente zustehen.

fagus hat folgendes geschrieben::
In diesem Fall kann es eigentlich nur um das Problem der Kündigung ihres Vertrages gehen, nicht um Zahlung einer BU Rente.


Hmm, dass dieser blöde Vertrag, der mir nichts als Ärger und Rennerei beschert hat, nun gekündigt wurde, regt mich eigentlich weniger auf, sondern mehr der Vorwurf, ich hätte "arglistige Täuschung" betrieben und natürlich die Tatsache, dass mir diese Rente, für die ich jahrelang eingezahlt habe, nicht gewährt wird - nur, weil ich 2 Tage Krankschreibung wg. Magen-/Darmproblemen nicht angegeben habe. Oder hätte ich auf diese BU-Rente sowieso keinen Anspruch, weil ich mittlerweile wieder halbwegs fit bin und auch wieder arbeiten möchte?

Viele Grüße
Zausel
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Thom
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 20.06.05, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Also BU Rente steht Ihnen ab Feststellung der voraussichtlichen dauernden BU und evtl., je nach Bedingungswerk, dieses auch Rückwirkend, zu.
Und nach Ihrer Beschreibung hat der Versicherer Bedingungsgemäß und die Ärztin falschb gehandelt. Aber, wie gesagt, nur wenn es exakt so war.
_________________
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fagus
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar. Wie Thom schon schrieb, BU Rente stünde ihnen nur zu, wenn sie dauerhaft Berufsunfähig wären, also ihren Beruf nicht mehr auüben könnten. Aber hier gibt es natürlich auch noch Dinge die zu berücksichtigen sind wie abstrakte Verweisungsklausel etc, je nach ihren Vertragsbedingungen.
Krankengeld UND BU Rente gleichzeitig schliessen sich natürlich gegenseitig aus. Trotzdem sollten sie sich Anwaltlich beraten lassen. Sie müssen schliesslich damit rechnen dass sie mit ihrer aktuellen Krankheitsgeschichte nie wieder einen solchen Vertrag abschliessen können. Wenn denn überhaupt dann vermutlich mit einer Ausschlussklausel die ihren Vertrag nicht mehr sonderlich viel Wert machen würde.
Ihren bestehenden Vertrag zu erhalten, also den Vorwurf der arglistigen Täuschung vom Tisch zu bekommen damit der Vertrag weiterläuft wäre meiner Ansicht nach also mehr als wichtig.
Wie das vor Gericht ausgehen und entschieden würde, kann natürlich kein Mensch vorhersagen

Alles Gute - Fagus
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Zausel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nochmal,

das verstehe ich nicht, vielleicht war das ein Missverständnis: Schließen sich Krankengeld und BUZ wirklich aus? Ich habe aber doch bei einer privaten Versicherung (P = Provinzial) diese Zusatzversicherung abgeschlossen. Ich dachte, dies wäre ein zusätzliches Geld für den Fall, dass ich mal berufsunfähig bin. Und es wäre egal, wie lange ich krank wäre. Ab einem halben Jahr Berufsunfähigkeit hätte mir das doch eigentlich zugestanden - so erzählte mir die Provinzial-Beraterin.

*seufz* Ehrlich gesagt habe ich mich über die Provinzial und ihr dreistes Verhalten dermaßen geärgert, dass ich eigentlich heilfroh bin, wenn ich mit denen nichts mehr zu tun haben. Aber dass ich diesen Vorwurf "arglistige Täuschung" jetzt einfach so auf mir sitzen lassen muss, weil ich eben weder Geld noch Nerven habe, gegen die zu prozessieren, ist schon sehr bitter. Ich hatte damals diese wenigen Tage, die ich 1999 und 1997 krankgeschrieben war, wirklich total vergessen. Ich dachte, unter "ärztliche Untersuchungen" würde nur sowas fallen wie eine große Blutuntersuchung, eine Schilddrüsenuntersuchung, eine Computerthomographie - also Untersuchungen, die Rückschlüsse auf ernstzunehmende Erkrankungen/den allgemeinen Gesundheitszustand zulassen. Den Vertrag habe ich nach bestem Wissen ausgefüllt. Für die 2/3 Tage, die ich mal krankgeschrieben war, wurde ich auch nie großartig von meiner Hausärztin untersucht. Ich hatte halt immer nur 5 Min. meine Beschwerden vorgetragen und direkt die AU bekommen. Ich hatte überhaupt nicht daran gedacht, dass ich 2 Tage Brech-Durchfall bei der Provinzial angeben muss.

Dieser Vorwurf "arglistige Täuschung": Wird der Auswirkungen haben auf spätere Versicherungen, die ich vielleicht irgendwann mal bei einer anderen Versicherung abschließe? Nicht, dass ich darauf unbedingt Lust habe. Ich meine nur, ist diese miese Unterstellung etwas, was mich jetzt bis in alle Ewigkeiten verfolgen wird, in irgendwelchen Führungszeugnissen auftauchen wird? Nee, oder?
Dann wäre es wahrscheinlich am klügsten, die Sache einfach unter "Dumm gelaufen" abzuhaken. Ich weiss, das ist genau das, womit die Versicherungen kalkulieren. Gerade Kranke, die wirklich auf jeden Cent angewiesen sind, werden - so sie nicht rechtsschutzversichert sind - genau diesen Weg dann gehen, um ihren Geldbeutel und ihre Nerven zu schonen. Ich überlege, vielleicht mal verstärkt im Internet nach Leuten zu suchen, die von ihrer Versicherung beschissen wurden. Einige gibt es ja auch hier. Eigentlich ist das wirklich ein Thema für "Monitor" oder "Report".

Viele Grüße
Zausel
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie doch bitte noch einmal genau die Formulierungen rund um die Gesundheitsfragen, die in dem Antrag enthalten waren, den Sie ausgefüllt und unterschrieben haben.
Stand da etwas dabei im Sinne "vom Antragsteller subjektiv als Lappalien eingestufte Vorerkrankungen brauchen nicht angegeben werden"?
Die Versicherer führen eine interne "schwarze Liste", in denen derartige Vorgänge (Anfechtungen und Kündigungen durch die Versicherung) festgehalten werden.
Von daher könnte es Schwierigkeiten bei der Beantragung zukünftiger Personenversicherungen geben, bei denen die Gesundheitsfragen erforderlich sind.

Kommt es zum Rechtsstreit, müsste der Versicherer Ihnen natürlich beweisen, dass Sie die falschen Angaben zu Ihrer Gesundheit bei Antragstellung bewusst falsch abgegeben haben (Voraussetzung für den Vorwurf der arglistigen Täuschung). Also hätte ein Rechtsstreit gegen den Versicherer m. E. nicht sooo schlechte Chancen.
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Zausel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 21.06.05, 19:30    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Lesen Sie doch bitte noch einmal genau die Formulierungen rund um die Gesundheitsfragen, die in dem Antrag enthalten waren, den Sie ausgefüllt und unterschrieben haben.
Stand da etwas dabei im Sinne "vom Antragsteller subjektiv als Lappalien eingestufte Vorerkrankungen brauchen nicht angegeben werden"?


Meine Güte, daran denkt aber doch wirklich kein Mensch, dass er jeden Schnupfen/Husten/Durchfall der Versicherung aufführen muss. Wenn das so ist, dann erwarte ich von einem seriösen Versicherungsunternehmen, dass ich auf sowas explizit hingewiesen werde. Und das ist in meiner Beratung nicht der Fall gewesen. Da stellt sich doch wirklich die Frage, wer hier eigentlich "arglistige Täuschung" betrieben hat.

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Die Versicherer führen eine interne "schwarze Liste", in denen derartige Vorgänge (Anfechtungen und Kündigungen durch die Versicherung) festgehalten werden.
Von daher könnte es Schwierigkeiten bei der Beantragung zukünftiger Personenversicherungen geben, bei denen die Gesundheitsfragen erforderlich sind.


Danke für die Info. Aber nur wegen dieser "schwarzen Liste" jetzt jahrelange Prozesse zu führen, die ich am Ende vielleicht auch noch verlieren werde, weil ich damals bei Versicherungsabschluss einfach zu naiv war, um mit solchen Spitzfindigkeiten zu rechnen - das ist es mir nicht wert.

Mein Schwager meinte noch, ich könnte meine eingezahlten BUZ-Beiträge zurückfordern, da lt. Provinzial ja der Vertrag von Anfang an nichtig war. Aber wer weiß, wieviele Jahrzehnte so eine Klage laufen würde?
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne die genauen Formulierungen der Gesundheitsfragen der Provinzial. Dass man Ihnen arglistige Täuschung vorwirft, ist mehr als verständlich. Es werden Fragen zu expliziten Erkrankungen gestellt, wobei die jeweiligen Organe und Körperteile komplett abgefragt werden. Eine große Versicherungsgesellschaft wie diese sichert sich darüber ab. Die Fragen sind daher derart kinderleicht zu beantworten, dass man nichts vergessen kann. Und wenn man sich nicht sicher ist, dann sollte man eben mit der Unterschrift warten und bei seinem Arzt nachfragen. Es tut mir leid, dass ich das so drastisch formulieren muss, aber das ist meine Meinung.

Das Krankengeld ist dafür da, wenn Sie länger als 6 Wochen (Lohnfortzahlung)arbeitsunfähig geschrieben sind, Sie also vom Arzt den gelben Schein haben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dafür, wenn Sie voraussichtlich länger als 6 Monate zu 50% Ihren Beruf krankheits- bzw. unfallbedingt nicht ausüben können. Dies nur nochmal zur Begrifflichkeit.
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Zausel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 22.06.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Ich kenne die genauen Formulierungen der Gesundheitsfragen der Provinzial. Dass man Ihnen arglistige Täuschung vorwirft, ist mehr als verständlich. Es werden Fragen zu expliziten Erkrankungen gestellt, wobei die jeweiligen Organe und Körperteile komplett abgefragt werden.


Nein, offensichtlich kennen Sie nicht die genauen Formulierungen, jedenfalls nicht die von meinem Vertrag von 1999. An keiner Stelle des Vertrages stehen Fragen zu expliziten Erkrankungen, nirgends werden irgendwelche Organe und Körperteile abgefragt. Auf die Frage "Sind Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich untersucht, beraten oder behandelt worden" habe ich wahrheitsgemäß diese eine Blutuntersuchung angegeben, die ich hatte. Als ich in den 5 Jahren einmal wg. Magen-/Darmprobleme, einmal wg. Überarbeitung und einmal für zwei Tage wg. einem Todesfall krankgeschrieben wurde, wurde ich NICHT untersucht, großartig beraten, geschweige denn behandelt, sondern einfach nur nach Vortrag meiner Beschwerden arbeitsunfähig geschrieben.
Übrigens würde mehr als diese eine "Blutuntersuchung" auch gar nicht auf die winzige Zeile passen, die die Provinzial ihrem Kunden auf dem Formular zur Verfügung stellt. Deshalb muss man als Unterzeichner annehmen, dass hier nicht nach jedem Pups gefragt wird, sondern eben tatsächliche organische Untersuchungen gemeint sind.

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Die Fragen sind daher derart kinderleicht zu beantworten, dass man nichts vergessen kann."


"Man" vielleicht nicht - mir und zig anderen geschädigten Kunden von Versicherungen ist das aber nunmal so passiert. Und je länger ich hier surfe, desto mehr Menschen treffe ich, die wegen irgendeinem Schnupfen, Kopfschmerz, Rückenschmerz, den sie versehentlich nicht angaben, ihre Berufsunfähigkeitszusatzrente nicht ausgezahlt bekommen. Komisch, ja?

Solchen Kunden, die aufgrund ihrer Erkrankung sowieso schon kaum belastbar sind, dann - nachdem sie jahrelang treu und regelmäßig ihre Beiträge bezahlt haben - mit "arglistiger Täuschung" anzukommen, spricht wohl kaum für die Versicherung und als Verbraucherin erwarte ich, dass mir VOR Vertragsabschluss genau erklärt wird, was alles erwartet wird und bei Problemen/Missverständnissen/Unstimmigkeiten, die irgendein übereifriger Versicherungsmensch nun hat, erwarte ich, dass diese mit mir in einer vernünftigen Art und Weise geklärt werden und nicht, dass ich jetzt auch noch meine kostbare Zeit und mein kaum vorhandenes Geld dafür opfern muss, um so eine miese Unterstellung auf dem Gerichtswege zu widerrufen.

Übrigens habe ich mich entschlossen, auf jeden Fall einen Ombudsmann einzuschalten. Hat hier jemand Erfahrung damit?
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
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BeitragVerfasst am: 23.06.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Dann scheinen die Fragen von damals wirklich anders formuliert worden zu sein. Wahrscheinlich wurden sie inzwischen vereinfacht, damit solche Probleme nicht mehr auftauchen können.

Haben Sie schonmal darüber nachgedacht, auf den Vernmittler gerichtlich zuzugehen (Stichwort: Falschberatung)? Agenturinhaber der Provinzial sind Selbstständige, müssen also selbst haften (nicht die Gesellschaft). Wäre immerhin möglich.

Ich wollte mit meiner Antwort nicht den Anschein erwecken, dass es derartige Schwierigkeiten nicht gibt. Ich meine nur, dass es auch viele Kunden gibt, die entweder bestimmte Erkrankungen schlichtweg vergessen, oder auch vom Vermittler eingetragene Gesundheitsfragen ohne erneutes Durchlesen blind unterschreiben.

Das kann nicht zu Lasten der Versicherungsgesellschaft, und damit anderer Kunden, gehen.

Der Ombudsmann ist eine gute Idee.
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fagus
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
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BeitragVerfasst am: 23.06.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Was vielen nicht klar ist, ist die Tatsache dass gerade dieses Antragsformular mit den Gesundheitsfragen das wichtigste Dokument überhaupt ist. Mir wurde zum Beispiel bei Vertragsantrag im jahre 1986 vom Vertreter auch gesagt, Rückenbeschwerden (zweimal damals bei Antragstellung in den letzten 10 Jahren) währen nicht erwähnenswert) .
Da auf Grund der vorliegenden Gesundheitsfragen auf Beschwerden und deren Aufdröselung kein Körperteil oder Organ nicht abgefragt wurde entschloss ich mich damals die Versicherung meinen Hausarzt befragen zu lassen.
Wurde auf dem Formular vermerkt mit...siehe folgender Arztbericht.....bei den Gesundheitsfragen.
Dieses Formular besitzen noch die wenigsten, so auch ich nicht. Für die meisten ist doch die Police das wichtigste, weil sie ja die mit ihrem Versicherungsschutz gleichsetzen.
Als ich von der Versicherung die erste Kopie dieses Dokumentes (Antragsformular) bekam, war die zufälligerweise so kopiert dass gerade diese vertragliche Randnotiz beim Kopieren weggeschnitten war. Ich glaube in der Zwischenzeit nicht mehr an einen dummen Zufall......
In den Jahren vor Gericht wechseln allerdings auch die Anwälte der Gegenseite, auch dort weiss dann die linke nicht mehr was die rechte tut und irgendwann fiel mir dann eine Kopie in die Hände, wo das Dokument vollständig war und ich konnte das ganze nachvollziehen.
Fakt war, nicht nur vermerkt, Anfrage beim Hausarzt war erfolgt und nach damals fünf Monaten wurde policiert. Dass meine Angabe, die letzten 3 Jahre nicht in ärztlicher Behandlung gewesen zu sein nicht ganz korrekt war, war der Versicherung durch diese Rückfrage beim Hausarzt allerdings auch damals schon bekannt. Hätte sie das gestört, hätten sie also damals schon rückfragen können. Hat sie allerdings nicht....Der Vertreter von damals (Bezirksdirektion) war im übrigen nicht mehr aufzutreiben.
Und jetzt geht es dann ins achte Jahr vor Gericht......Kündigung bei Leistungsantrag wegen arglistiger Täuschung. Oh ja, das Interesse der Versichertengemeinschaft bewahren....hört mir bloss auf mit solchen Sprüchen. Darunter verstehe ich etwas anderes.
Vor dem Landgericht hat das dann im übrigen keine Sau interessiert. Soviel zu den Richtern.

gruss - Fagus
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

fagus hat folgendes geschrieben::
Vor dem Landgericht hat das dann im übrigen keine Sau interessiert. Soviel zu den Richtern.


Das interessiert mich als Versicherte aber. Ich hab auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, inklusive Risikozuschlag (also noch teurer als normal). Für Leute mitbezahlen, die fälschlich Leistungen empfangen, will ich absolut nicht!

Umgekehrt bin ich natürlich auch der Meinung, dass jeder, der Anspruch auf Leistungen hat, sie auch bekommen sollte.
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fagus
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Der zitierte Schlussatz bezog sich auf die Antragstellung, bei der alles angegeben wurde. Und mehr als das und für Nachfragen die Ärzte angeben kann man nicht tun. Wenn denen auch nichts einfällt was zu bemerken wäre, was soll dann um Gottes Willen der Versicherungsnehmer noch für erwähnenswert halten.
Wenn dann trotz allem die Versicherungsgesellschaft wegen arglistiger Täuschung anficht, den Vertrag kündigt und dann die weltfremden Richter noch der Meinung sind man müsste als körperlich tätiger Handwerker wissen, dass man wegen Kreuzschmerzen berufsunfähig werden könnte, dann hakt es irgendwo aus.
Und wir reden hier von einem einzigen Krankheitstag mit 2 Spritzen in den Acht Jahren vor der Policierung des Vertrages mit der allgemeinen Diagnose ´Lumbago´
So gut wie jeder hatte einmal in seinem Leben Rückenschmerzen. Man bezeichnet sie ja schon als Volkskrankheit. Ich kenne jede menge Leute die wegen Rückenbeschwerden in ihrem Leben hundertmal öfter krankgeschrieben waren als ich. Die arbeiten alle noch und haben deshalb keine chronische Wirbelsäulenerkrankung die zur Erwerbsunfähigkeit führte.
Also was soll so ein Scheiss. Dass einem als Handwerker auch mal das Kreuz weh tut weil man eben einer körperlichen Belastung ausgesetzt war, kann sich vermutlich ein sich überheblich sinnierender und auf dem Stuhl räkelnder weltfremder Richter für den das wort Wort Arbeit doch sowieso nur ein abstrakter Begriff ist nicht vorstellen? Das ist schlichtweg Lächerlich.

Gruss - Fagus
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen... Alles Gute von mir.
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