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Nachforderung von Versicherungsprämien

 
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Alex12
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 16:22    Titel: Nachforderung von Versicherungsprämien Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich kündigte meine Unfallversicherung 2 Monate vor Ablauf am 01.03.04. Da ich keine neue Rechnung bekam nahm ich an, dass meine Kündigung angenommen wurde.
Vor kurzem schrieb mich die Versicherung an, dass sie mir aufgrund eines "EDV-Fehlers" damals keine Rechnung geschickt hätten. Da ich wegen der 3-monatigen Kündigungsfrist noch bis 01.05.05 versichert gewesen wäre soll ich den Beitrag nachzahlen.

Frage 1: Wäre ich bei einem Unfall in diesem Zeitraum versichert gewesen obwohl ich keine Versicherungsprämie bezahlt hatte.

Frage2. Muß ich die Versicherungsprämie nachträglich bezahlen, Schadensfall ist keiner eingetreten.

Gruß
Alex
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 17:21    Titel: Re: Nachforderung von Versicherungsprämien Antworten mit Zitat

Alex12 hat folgendes geschrieben::
Ich kündigte meine Unfallversicherung 2 Monate vor Ablauf am 01.03.04.


Hm, das ist nicht fristgerecht. Es hätten 3 Monate sein müssen. Der Vertrag ist also unverändert fortgeführt worden.

Zitat:
Da ich keine neue Rechnung bekam nahm ich an, dass meine Kündigung angenommen wurde.


Hätte ich an Ihrer Stelle wohl auch gedacht.

Zitat:
Vor kurzem schrieb mich die Versicherung an, dass sie mir aufgrund eines "EDV-Fehlers" damals keine Rechnung geschickt hätten. Da ich wegen der 3-monatigen Kündigungsfrist noch bis 01.05.05 versichert gewesen wäre soll ich den Beitrag nachzahlen.


Verständlich, da der Vertrag fortbestanden hat.

Zitat:
Frage 1: Wäre ich bei einem Unfall in diesem Zeitraum versichert gewesen obwohl ich keine Versicherungsprämie bezahlt hatte.


Ja. Der Versicherungsschutz erlischt erst, wenn Sie eine Fristsetzung zur Zahlung der Beiträge durch eine Mahnung erhalten, und diese Frist ohne Zahlung Ihrerseits verstrichen ist. (Ziemlich kundenfreundlich.)

Zitat:
Frage2. Muß ich die Versicherungsprämie nachträglich bezahlen, Schadensfall ist keiner eingetreten.


Ja. Der Vertrag ist nicht fristgerecht gekündigt worden, daher sind Sie an ihn gebunden. Unfallversicherungsbeiträge werden üblicherweise gerichtlich eingeklagt, wenn man nicht zahlen will. Daher besser sofort nachzahlen, und die Sache ist erledigt.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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