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Räumungsklage und Vollstreckung

 
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maja mai
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 17:51    Titel: Räumungsklage und Vollstreckung Antworten mit Zitat

Es gibt ein RÄUMUNGSURTEIL, in dem die Wohnung bis zum 10.6. geräumt sein musste.
am 4.6. brach der Vermieter das Schloss auf und ließ die Wohnung komplett leer räumen und verkaufte alles, unter Anderem eine nagelneue KÜCHE-12.000€ ,
Laut Anwalt ist dies unzulässig.
was kann der MIETER unternehmen....?
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Also vorauseilende ökonomische Notwehr?
Oder vielleich Pfandrecht des VM?

Zitat:
was kann der MIETER unternehmen....?

Lernen, das sich nicht jeder Vermieter verar...en läßt?
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

nicht für das gleiche Thema zig verschiedene Threads aufmachen. z.B. [url="http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=29910&highlight="] hier [/url]
Einer tut es auch
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pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter kann Strafanzeige wegen Einbruch stellen.
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Der Mieter MUSS Strafanzeige wegen Einbruch, Diebstahl etc stellen.
Auf jeden Fall diesbezüglich einen Anwalt einschalten, den muss der VM später (ziemlich sicher) zahlen (wenn oben nicht irgendwas verschwiegen wurde...).

An "Meiner einer":
der Kommentar ist nicht hilfreich. Der VM hatte keine Recht (auch wenn es traurig sein mag). Pfändung darf man so nicht durchsetzen.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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