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wenn es noch von Bedeutung ist :
es handelt sich um eine 100% Tochterfirma des Stammhauses
sprich der Weg führt von der Tochter zum Stammhaus und zurück.....
wenn die benutzung des dienstwagens für diesen zweck genehmigt ist, dann haftet natürlich der dienstherr. ansonsten ist die fahrt oder der gang in die mittagspause privatvergnügen (drum heisst das ja auch PAUSE und nicht ARBEITSZEIT)
wenn die benutzung des dienstwagens für diesen zweck genehmigt ist, dann haftet natürlich der dienstherr.
Ich würde dies anders beurteilen. Wenn der AN schuldhaft einen Unfall verursacht, haftet er grundsätzlich auch. Es stellt sich dann die Frage, ob eine Schadensteilung erfolgt. Und da es sich nicht um eine betriebliche Tätigkeit handelt, dürfte wohl ein Schadensausgleich nicht möglich sein.
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