Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ich kam nichts ahnend heute Abend nach Hause und musste mit Erschrecken feststellen, dass einer meiner beiden Hängeschränke in der Küche aus der Rigipswand herausgebrochen ist und auf dem Fußboden lag.
An Schaden ist dabei wie folgt heraus gekommen:
- komplettes Küchengeschirr kaputt (inkl. Gläser)
- 3 Auflaufformen und 1 Pfanne sind hops
- Gewürzregal, Hängeschiene für Kochbesteck etc sind auch kaputt
(das obige ist mir noch relativ egal...)
- und was mich vor allem wurmt: direkt unter dem Schrank stand ein 6 Monate alter Küchenrollwagen aus massivem Holz. Dort sind jetzt vier dicke Kerben drin, so dass die Oberfläche eigentlich Schrott ist.
Parallel sind in zwei Fliesen am Boden Ecken herausgesprungen und in der Wand sind zwei recht große Löcher, wo vorher die Haken montiert waren.
Meine Versicherung weist nun jede Haftungsübernahme von sich. Weder meine Hausrat für den eigenen Schaden, noch meine Haftpflicht für den Schaden am Mietgegenstand will diese übernehmen. Die haben den Schaden nicht einmal aufgenommen...
Begründung: der Schrank ist ja kein Verursacher
Wenn aber der Schrank von mir überladen gewesen wäre (was nicht einmal abwegig ist) oder die Montage falsch erfolgte (ich habe bei handwerklichen Dingen schon immer zwei linke Hände gehabt), ist dann die Vers. nicht in der Pflicht? Das ganze Geschirr etc ist mir Sch***egal, aber der Rollwagen und die Schäden an der Wohnung....
ist der schaden auf eine dieser gefahren zurückzuführen? nein, und damit hat die hausratversicherung damit nichts zu tun.
wenn sie tatsächlich überladen/falsch angebracht haben (wie lange hing der schrank denn schon?) dann sollten zumindest die schäden an den fliesen durch die private haftpflichtversicherung übernommen werden...sofern mietsachschäden mitversichert gelten.
diesen schaden würde ich schrifltich melden und eine schrifltiche antwort anfordern, damit ein konkreter ablehnungsgrund genannt wird!
ihren eigenen hausratschaden brauchen sie allerdings gar nicht melden, der wird deffinitiv nicht übernommen...sowas ist halt nicht versichert. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.