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Stromausfall- TV und D-Box defekt. Wer zahlt den Schaden?

 
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rosenmuell
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 41
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

BeitragVerfasst am: 17.06.05, 16:34    Titel: Stromausfall- TV und D-Box defekt. Wer zahlt den Schaden? Antworten mit Zitat

Hallo,

Am 25.05.05, um die Mittagszeit, als ich das Mittagsmagazin schaute, kam es zu mehreren kurzfristigen Stromausfällen. Diese Ausfälle waren innerhalb von 10 min. und sporadisch aufgetreten.
Nach dem letzten Ausfall, funktionierte mein TV-Gerät und die D-Box nicht mehr.
Ich veranlaßte am selben Tag die Reparatur beider Geräte. Kostenpunkt knapp 200 Euro.

Gleichzeitig wendete ich mich telefonisch an den örtlichen Energieversorger, und informierte über die Situation nach dem Stromausfall. Mir wurde gesagt ich solle alles schriftlich einreichen, was ich am Folgetag auch tat.
Am 02.06.05 bekam ich ein Schreiben der Stadtwerke, das meine Schadensmeldung eingegangen ist, und an die zuständige Versicherung weitergeleitet wurde.- So weit, so gut.

Am 14.06.05 erhielt ich ein Schreiben vom " Kommunaler Schadensausgleich der Länder M/V, Sachsen,... Nichtrechtsfähiger Zusammenschluß nach § 1 III VAG"

Hier wurde mir mitgeteilt, " wir bearbeiten ihren Schadensfall im Auftrage unseres Mitgliedes. Unsere Überprüfung des Schadensfalles hat ergeben, dass unser Mitglied zum Schadenersatz nicht verpflichtet ist.
Begründung: Nach § 6 der Verordnung über allg. Bed. für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden haftet für Schäden, die ein Kunde durch Unterbrechung der Versorgung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Lieferung erleidet, das ihn beliefernde Unternehmen nur, wenn im Falle der Beschädigung einer Sache der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Gehilfen verursacht worden ist."

Ja ein ellenlanger Satz Sehr böse

Weiter gehts: " Das Unternehmen handelte jedoch nicht grob fahrlässig. Eine Haftung scheidet damit aus "

Erneute Begründung: "Infolge eines Erdschlusses im Mittelspannungsnetz der Stadtwerke, und der daraus hervorgerufenen Eingrenzungsabschaltungen, kam es im genannten Gebiet zu kurzfristigen Versorgungsunterbrechungen. Die Schalthandlungen waren notwendig um den vorhandenen Fehler einzugrenzen. Lokalisiert wurde der Fehler schließlich in der Straße... .
Da dies nicht unser Verschulden ist, müssen wir die angemeldeten Schadenersatzansprüche als unbegründet zurückweisen"

Ja und was nun? Bleibe ich auf meinem Schaden sitzen? Gibts da keine Betriebshaftpflichtversicherung oder so was?

Wer kann mir bitte weiter helfen?

Gruß Ralf
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Sunrabbit
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 18.06.05, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Kleiner Tip: Prüfen sie ihre Hausratversicherung. Überspannungsschäden (ich vermute das dieser hier vorliegt) können und sind meistens mitversichert. Durch einen simplen Netzverlust (das gleiche wie Stecker ziehen) gehen die Geräte normalerweise nicht kaputt.
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Gruß,
Sunrabbit

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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 01:01    Titel: Antworten mit Zitat

überspannungschäden infolge blitzschlag (sog. indirekter blitzschlag) kann man mitversichern, bzw. ist in der hausratversicherung mitversichert.

einfach nur stromausfall/-schwankungen fallen i.d.r. nicht unter den versicherungschutz der hausratversicherung...d.h. man bleibt auf den schaden meistens sitzen...

Zitat:
Durch einen simplen Netzverlust (das gleiche wie Stecker ziehen) gehen die Geräte normalerweise nicht kaputt.


das kommt noch hinzu. durch einen nromalen stromausfall gehen intakte geräte i.d.r. nicht kaputt...
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Sunrabbit
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 19.06.05, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
überspannungschäden infolge blitzschlag (sog. indirekter blitzschlag) kann man mitversichern, bzw. ist in der hausratversicherung mitversichert.


Ups, stimmt Verlegen GIlt ja nur für Blitze Verlegen
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Sunrabbit

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BeamtVG
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mal an den Stromversorger wenden und vorher dessen AGB lesen!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gleichzeitig wendete ich mich telefonisch an den örtlichen Energieversorger...

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BeamtVG
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, habe den Sachverhalt nur überflogen!
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