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Hund pi.... an Hauswände - fristlose Kündigung?

 
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ich-hab-da-mal-ne-frage
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 75

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 10:56    Titel: Hund pi.... an Hauswände - fristlose Kündigung? Antworten mit Zitat

Mich würde eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall interessieren:

Herr A vermietet eine Wohung an Mieter B. Der bringt seinen Hund mit, was Mieter A auch akzeptiert hat (Beteuerung des Mieters: ich gehe täglich mehrfach mit ihm gassi...).
A hat selbst einen Hund und achtet streng darauf, dass dieser das Grundstück nicht verunreinigt (ein ungenutztes Feld, auf das Hunde dürfen liegt gerade mal in 20 Meter Entfernung).

Bereits in der ersten Woche des Mietverhältnisses sieht A zufällig, wie der Hund von B gegen eine der Hausmauern pi.... A beschließt erst einmal nichts zu sagen, weil er das ganze noch für ein einmaliges Ereignis hält. 2 Wochen später macht A die Entdeckung, dass ein wenig genutzter Grundstückstreifen zur Hundetoilette umfunktioniert wurde. Es erfolgte eine schriftliche Mitteilung diesbezüglich an B woraufhin A die Sache für erledigt hielt.

Gerade mal zwei Wochen später sieht A beim Fensterputzen, wie der Hund von B erneut am Mauerwerk sein Bein hebt, wobei B sich in Sichtweite befindet und nichts unternimmt. A ist nun gefrustet und weiß nicht weiter. Alle bisherigen Belehrungen und Bitten scheinen nichts zu nutzen.
Zudem beschweren sich nun auch andere Bewohner in dieser Richtung über B.


Kann A verlangen, dass der Hund nicht mehr frei auf dem Grundstück herum laufen darf?
Oder kann er nachträglich die Erlaubnis zur Haltung zurück ziehen, beziehungsweise die Abschaffung des Tieres verlangen?
Wie sieht das aus mit Abmahnungen? Würde eine Abmahnung in dieser Richtung ausreichen, um mit fristloser Kündigung zu drohen, falls sich das Verhalten des B nicht ändert? Und wäre eine solche Kündigung dann rechtens?
Oder soll A den Mieter auffordern, das Tier nur noch an der Leine über das Grundstück zu führen?

Was meint ihr?
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Egli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Oder kann er nachträglich die Erlaubnis zur Haltung zurück ziehen, beziehungsweise die Abschaffung des Tieres verlangen?

Das wäre schwierig und meiner Meinung nach nicht durchsetzbar.

Abmahnung und Kündigung aufgrund dessen?
Entsteht denn konkret ein Schaden, wenn der Hund sein Geschäft tätigt?

Zitat:
Oder soll A den Mieter auffordern, das Tier nur noch an der Leine über das Grundstück zu führen?

Das würde schon mehr Sinn machen.

MfG
Marcel
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Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
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