Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haftpflichterversicherungsfall?! Bitte lesen!!!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haftpflichterversicherungsfall?! Bitte lesen!!!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
danimausilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 12:40    Titel: Haftpflichterversicherungsfall?! Bitte lesen!!! Antworten mit Zitat

Hallo, liebe Forumsmitglieder! Sehr glücklich

Ich hätte eine dringende Frage, da ich mich selbst einfach nicht auskenne, schildere ich meinen Fall: Verlegen
Ich hatte letzten Dienstag einen Autounfall! (Dazu schreib ich später noch im Verkehrsforum!)
Jedenfalls ist die Schuldfrage soweit nicht 100% geklärt! Der Polizist meint ich hätte volle Schuld!
Ein bekannter, der bei der Polizei ist, meinte es wäre nur Teilschuld, ein anderer meint, wenn überhaupt Schuld?! Ich weiß es nicht! Jedenfalls hab ich bei meiner Versicherung, zuerst bei meinen Betreuer, angerufen und das geschildert! Er meinte er kann nichts dazu sagen, er gibt es an die Schadensabteilung weiter und die melden sich dann! Gestern haben sie sich auch gleich gemeldet und er meinte vielleicht wäre es Teilschuld!?

So, meine Fragen dazu:
1. Muss ich von der Schuldfrage selbst noch etwas machen oder regeln die Versicherungen das untereinander?
2. Was ist mit meinen Auto? Kann ich es selbst reparieren? Was ist dann wenn er später dann doch noch Teilschuld bekommt? Rechnungen? Kostenvoranschläge? Ich brauch mein Auto wieder u. so kann ich nicht fahren!
3. Bei Teilversicherung, wie werden da die Kosten aufgeteilt?

Fragen über Fragen!!! Bitte schreiben wenn ich etwas nicht aussagekräfig geschrieben habe!

DANKE im Voraus!!! Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dani,

zu 1. wenn du denkst, dass dein Kontrahent eine Mithaftung hat, solltest du selbst deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung stellen. Deine eigene Haftpflcihtversicherung ist nicht für deinen eigenen Schaden zuständig.

Zu 2: setz dich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung und frag nach. ob du reparieren lassen kannst oder ob von dort aus ein Gutachter gewünscht wird.

zu 3. Was ist "Teilversicherung" ? du meinst sicher "Teilschuld" bzw. Mithaftung?
Welche Kosten sind hier gemeint? Gutachterkosten? Rechtsanwaltskosten?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danimausilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli!

Ach ja, gut das wusste ich so jetzt noch nicht! Wie mache ich meine Ansprüche bekannt, ich rufe warscheinlich erstmal nochmal den mitbeteiligten an und frage bei welcher Versicherung er ist? Und ruf dann die an?
Und was ist dann? Muss ich erst noch beweisen das ich nicht vollkommen Schuld bin? Weil bisher bin nur ich Schuld! Bin ich aber nicht mit einverstanden!


Ein Gutachter ist leider zu teuer, wenn ich mir nicht sicher sein kann das ich Recht bekomme?!!! Dafür ist der Schaden wiederrum zu klein!

Ja, Teilschuld meinte ich! Wie die Kosten dann aussehen?! Muss jeder seinen Schaden zahlen oder zahlen die Versicherung die gegenüberliegenden Schäden vom Auto?

DANKE im Voraus!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

mal angenommen:

die schuld wird aufgeteilt: du 75% der andere 25%
dann bezahlt deine versicherung 75% des schadens des anderen, und die versicherung des gegners bezahlt 75% deines schadens.

insgesamt musst du den schaden deiner versicherung und am besten auch der anderen versicherung gegenüber schildern. schrifltich und am besten mit einer genauen skizze, dass sich auch der sachbearbeiter am schreibtisch möglichst genau vorstellenkann, wie der schadenfall sich zugetragen hat...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

hoppla, doppelpost...unbeabsichtigt Winken
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.


Zuletzt bearbeitet von talla am 23.06.05, 14:16, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

und damit hier auch jeder weiss, worum es genau geht, mal die schilderung aus dem verkehrsrecht

danimausilein hat folgendes geschrieben::
Ich hab an einer Straße geparkt, da sind gekennzeichnete Parkbuchten, hinter mir (6-8 Meter) eine Kreuzung mit Ampeln! Als ich wieder aus der Parkbucht fahren wollte: Bin erst ein Stück zurück, (um gleich rauszukommen), hab meinen Blinker gesetzt, Rückspiegel geguckt, Schulterblick gemacht und da war er noch nicht da! Bin dann rausgefahren! Ich war schon fast komplett aus der Parkbucht drausen, wie soll man das erklären? Ich bin ja gefahren und hab gerade mein Lenkrad dabei noch zuende gerade gemacht, da überholt mich einer (der eben von hinten um die Kurve über die Kreuzung kam) und blieb dann an mir hängen! Zum besseren Verständniss, er kam um die Kurve, ich war ja zu dieser Zeit schon auf seiner Spur ist mir "ausgewichen" und auf der Gegenfahrbahn an mir vorbei!
So, ich meine er wollte mal schnell an mir vorbeifahren und hat sich einfach verschätzt! Bei der Polizei hat er angegeben, er wäre nicht schneller als 30 km/h gefahren und hätte mich nicht gesehen! Die Frage warum er an mir hängen geblieben ist (ob er zu früh eingescheert ist?) bleibt offen! Sein Fahrzeug ist hinten vor dem Hinterrad eingedellt und verkratzt!
Jedenfalls meint die Polizei das mich die komplette Schuld trifft!


du wirst die überwiegende schuld am unfall bekommen, da der andere behaupten wird "du bist unmittelbar vor ihm aus der parkbucht rausgezogen". so sieht es ja auch auf den ersten anschein aus: die dame hat die vorfahrt missachtet. und da müsstest du jetzt erstmal das gegenteil beweisen...
(das ist meine meinung, anhand der schilderung)
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danimausilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.06.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mal wieder nicht richtig alles beschrieben!?
Äm, er hat es nicht abgestritten, das er mich dann auf der Gegenfahrbahn überholt hat! Das beweist doch, das ich schon "fast" drausen war!

Oder? Was meinst du, ändert das, das Bild etwas?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

er wird auf die gegenfahbrahn ausgewichen sein, um einen schlimmeren zusammenstoss zu verhindern...

keine hanung, ich war nicht dabei Winken
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danimausilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, du kommst aus Nürnberg, du bist aber nicht der mit dem ich zusammengestoßen bin! Mit den Augen rollen Mr. Green
Klar hört sich das so an als wäre er mir ausgewichen, aber er hätte mich doch sehen müssen, das heißt er war unachtsam, und nicht bremsbereit!
Was mir heute Nacht noch eingefallen ist:
Er ist ja hinter mir in die Kreuzung eingebogen als die Ampel für ihn grün stand! Das heißt die Fußgänger in der Straße wo er reinbog hatten auch grün! Dann hätte er sowieso langsamer sein müssen! Dann kann es doch nicht sein das er überhaupt nicht guckt und drüberbrettert!!! Verrückt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

ich wars nicht Smilie wär auch schade um mein neues auto Winken

wie schon im forum für verkehrsrecht geschrieben wurde:
das ganze müsste sich durch zeugen belegen lassen. vermutungen helfen da recht wenig.
andersrum kann er genauso behaupten: sie hätte mich doch sehen müssen, also hätte sie gar nicht erst aus der parkbucht rausfahren dürfen...
und nachdem er vorfahrt hatte, müsstest nun du beweisen, dass er die schuld trägt, eben durch z.b. zeugen o.ä.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
danimausilein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 43
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 11:31    Titel: Hmmm... Antworten mit Zitat

Geschockt Also, das ist ja alles ganz schön schwierig!

Ich hab bisher keine Zeugen! Die von den gegenüberliegenden Geschäft hab ich schon gefragt, die haben nichts gesehen!!! Traurig Geschockt
Naja, trotzdem Danke erstmal für die vielen Infos!!! Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.