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Verfasst am: 24.06.05, 10:06 Titel: Widerspruch gegen Mahnbescheid - Anspruchsbegründung
Hallo, habe folgende Frage zur Gestaltung der Anspruchsbegründung. Die Fälligkeit der Forderung ergab sich bereits aus der Rechnung. ´Daher hätte es gar keines weiteren Mahnschreibens mehr bedurft und man hätte sofort Mahnbescheid beantragen können. Dennoch hat die Gläubigerin mehrmals gemahnt und schließlcih einen Rechtsbeistand eingeschaltet. Dessen Mahnschreiben als Einschreiben kam als nicht abgehot zurück.
Ist dieser Umstand in der Anspruchsbegründung darzulegen? Sollte unter Beweismitteln angegeben werden, dass das Einschreiben nicht abgeholt wurde?
Hallo, habe folgende Frage zur Gestaltung der Anspruchsbegründung. Die Fälligkeit der Forderung ergab sich bereits aus der Rechnung. ´Daher hätte es gar keines weiteren Mahnschreibens mehr bedurft und man hätte sofort Mahnbescheid beantragen können. Dennoch hat die Gläubigerin mehrmals gemahnt und schließlcih einen Rechtsbeistand eingeschaltet. Dessen Mahnschreiben als Einschreiben kam als nicht abgehot zurück.
Ist dieser Umstand in der Anspruchsbegründung darzulegen?
um darzulegen das Verzug vor Antragstellung eingetreten ist ja. Aber darauf wird es im Ergebnis auch nicht mehr ankommen.
Silke hat folgendes geschrieben::
Sollte unter Beweismitteln angegeben werden, dass das Einschreiben nicht abgeholt wurde?
wozu? Bestreitet denn die Gegenseite den Eintritt des Verzugs?
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