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nikolle Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 24.06.05, 16:55 Titel: fristlose kündigung durch mieter |
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jemand unterschrieb einen mietvertrag ( ca. 4 wochen vor einzug) der frühere besichtigungstermin ergab mängel, die bis zur schlüsselübergabe beseitigt sein sollten. es gab 2 termine zur wohnungsübergabe die seitens des vermieters nicht eingehalten wurden, übergabeprotokolle und einweisung in heizung bzw. therme fanden nie statt (schlüsselübergabe durch einen handwerker)
die mängel ( neuer fussboden in einem der beiden zimmer, terrassenumbau, türen zur küche und zum wohnzimmer fehlten, heizung und warmwasser funktionierten nicht ) sollten bis zum einzug beseitigt sein, was nicht geschah.
nach dem einzug erfolgten mehrere versuche den vermieter zu erreichen, keine chance.. nur der anrufbeantworter. man bekam auch keine rückrufe. es folge aus diesen gründen eine fristlose kündigung des mietvertrages und noch am folgendem wochenende der auszug. kaution und miete ( für den ersten monat) wurden gezahlt.
es folgte post vom rechtsanwalt des vermieters wegen aberkennung der fristlosen kündigung und mietnachzahlung der 2 folgemonate.
ist die fristlose kündigung berechtigt? falls nein: kann die miete gemindert werden für diese 2 monate? müssen auch nebenkosten nachgezahlt?
falls die fristlose kündigung rechtens ist, kann man auch umzugskosten vom vermieter verlangen?
Zuletzt bearbeitet von nikolle am 24.06.05, 17:54, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 24.06.05, 17:03 Titel: |
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Annehmen kann sich hier niemand, weil dies dann eine Rechtsberatung im Einzelfall wäre und das darf man nicht kostenlos geben. Allgemein diskutieren kann man den Fall allerdings. Wenn er auch als solcher allgemein geschildert ist.
Wer am Ende im Recht ist und richtig geglaubt hat wird ein Richter im Zweifel entscheiden müssen. Ich tendiere jedoch stark dazu das der VM Recht bekommt. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 24.06.05, 17:15 Titel: |
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Beachten Sie die Juriquette !!!
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3601 _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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nikolle Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 24.06.05, 17:18 Titel: |
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schwammige und zu allgemeine aussagen meinerseits bitte ich zu entschuldigen.
danke für den hinweis der kostenpflichtigen rechtsberatung. gerne bin ich als laie bemüht mir eine verständliche fachsprache anzueignen. |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 24.06.05, 17:21 Titel: |
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Lies dir einfach den Link durch; vielleicht verstehts Du es ja.
Es geht nicht um irgendwelche Fachbegriffe, die verwendet werden sollen, sondern darum, daß ein Fall hier nur neutral d.h. abstrahiert dargestellt werden darf.
Editiere Deinen Beitrag einfach. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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nikolle Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 24.06.05, 17:30 Titel: |
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Zuletzt bearbeitet von nikolle am 24.06.05, 17:54, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 24.06.05, 17:33 Titel: |
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nikolle, vergiß hier wird Dir jetzt keiner mehr helfen, da dies einer verbotenen Rechtsberatung gleichkommt.
ich habe Dir extra geschrieben, daß Du den Ursprungsbeitrag editieren sollst, und nicht einfach nur neu schreiben sollst.
Editieren heißt ändern.
Somit hat sich dieser Thread erledigt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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nikolle Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 24.06.05, 17:37 Titel: |
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das hab ich getan! ist es immernoch falsch so? er lies sich nur nicht löschen...
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 24.06.05, 17:39 Titel: |
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Zu deinem Beitrag ist oben rechts neben dem Button "Zitat" noch der Button "Edit". Den drücken und dann den Beitrag ändern. Das kann doch nicht so schwer sein. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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nikolle Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 24.06.05, 17:42 Titel: |
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das hab ich getan! ist es immernoch falsch so?
wie allgemein soll ich es denn noch schreiben?  |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 24.06.05, 17:43 Titel: |
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ich geb es jetzt auf. Du verstehst wirklich nicht, was ich meine.
Ende und Aus. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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nikolle Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 24.06.05, 17:46 Titel: |
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DU verstehst nicht was ich meine!
mein editierter beitrag ist da, nur warum ist er jetzt immernoch nicht korrekt? |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 24.06.05, 17:49 Titel: |
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Jetzt ist es korrekt. Du hättest einfach nur den Ursprungsbeitrag ändern müssen, anstelle ihn einfach nur zu kopieren, zu ändern und neu einzustellen. Der Ursprungsbeitrag stand ja nachwievor da. DARUM geht es. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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nikolle Interessierter
Anmeldungsdatum: 24.06.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 24.06.05, 17:52 Titel: |
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es tut mir leid, ich hab mich verklickt, dann ging es nicht mehr wie ich wollte...
menno sorry  |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 24.06.05, 18:16 Titel: |
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So jetzt aber.
Ich denke die aufgezählten Mängel rechtfertigen keine fristlose Kündigung. Wohl aber eine Mietminderung von 30%. Das bedeutet das der VM richtigerweise die fristlose Kündigung in eine fristgerechte umgedeutet hat und somit noch 2 Monate Miete bekommt, inklusive der Nebenkosten. Abzüglich natürlich der Minderung. Die Nebenkostenvorauszahlung bekommt der Mieter dann vermutlich bei der Nebenkostenabrechnung zum größten Teil wieder. Die Nebenkosten werden wie gesagt auch fällig weil diese Bestandteil des Vertrages sind. |
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