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Keine qm angegeben

 
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cemh
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 123

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 19:52    Titel: Keine qm angegeben Antworten mit Zitat

Hallo,

ist es normal das in einem Mietvertrag keine Angabe über die Wohnfläche gemacht wird? Und ist es auch normal das man 170.-€ Nebenkosten vorraus zahlen muss und den Strom dann auch noch extra? Was ist wenn die 170.-€ sicher zuviel sind und der Mieter weiß das bei einer Rückzahlung nach der Abrechnung nix geschieht weil der Vermieter zahlungsunfähig ist. Der Mietvertrag ist ein ganz normaler einheitlicher Vertrag den man überall kaufen kann.
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Melanie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

ist es normal das in einem Mietvertrag keine Angabe über die Wohnfläche gemacht wird?
Ja, ist nicht notwendig.
Und ist es auch normal das man 170.-€ Nebenkosten vorraus zahlen muss und den Strom dann auch noch extra?
Natürlich! Strom geht immer extra!!! (außer Allgemeinstrom wie Treppenlicht, Heizungsanlage usw.)
Was ist wenn die 170.-€ sicher zuviel sind und der Mieter weiß das bei einer Rückzahlung nach der Abrechnung nix geschieht weil der Vermieter zahlungsunfähig ist.
Dasselbe was geschieht wenn Vermieter an einen zahlungsunfähigen Mieter gerät.....entweder gutes Geld Schlechtem hinterherwerfen und klagen bzw. Mahnbescheid, oder das ganze unter PECH abheften Böse
Hab selbst einige Tausender an so Leute verloren..... Sehr böse Sehr böse Sehr böse
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Melanie hat folgendes geschrieben::
ist es normal das in einem Mietvertrag keine Angabe über die Wohnfläche gemacht wird?
Ja, ist nicht notwendig.


Haben das selbe Problem!!! Was ist dann wenn bei der Nebenkostenabrechnung, die Wohnung auf einmal "wächst"???? Hatten 4Jahre immer 40qm und auf einmal 45qm... Im Mietvertrag steht nix über die Größe, und nach messen komme ich auf 38,9qm...
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pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Das hatte ich noch nie.

Bitte achten Sie bei der nächsten Betriebskostenabrechnung auf Ihre Umlageschlüssel. Eine Kosten können nach Wohnfläche umgegelegt werden. Da müsste dann Ihr Wohnflächenanteil aufgeführt sein.

Anschließend sollten Sie Ihre Wohnung nachmessen und bei Abweichungen mit Ihrem Vermieter reden.
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Raubtier
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

pim hat folgendes geschrieben::
Das hatte ich noch nie.

Bitte achten Sie bei der nächsten Betriebskostenabrechnung auf Ihre Umlageschlüssel. Eine Kosten können nach Wohnfläche umgegelegt werden. Da müsste dann Ihr Wohnflächenanteil aufgeführt sein.

Anschließend sollten Sie Ihre Wohnung nachmessen und bei Abweichungen mit Ihrem Vermieter reden.


Auf den vergangenen Nebenkostenabrechnungen wurde immer von 40qm geschrieben! Nur hat es zu diesen Zeitpunkt (4Jahre lang) eine Hausverwaltung für den VM gemacht! Nun will der VM sparen, und macht es selbst. Da er seinen Angaben mehr vertraut, als die der Hausverw. rechnet er mit 45qm!

Nun streiten sich VM und Mieter da rum, was nun richtig ist... Gemessen: 38.9qm...
Wie sollte man sich im algemeinen nun verhalten??? Was zählt bei einen Streit?
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Uwe M.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Raubtier"]
pim hat folgendes geschrieben::

Wie sollte man sich im algemeinen nun verhalten??? Was zählt bei einen Streit?


Ist in einer Betriebskostenabrechnung eine zu hohe Wohnungsgröße angegeben, ist damit wahrscheinlich auch der Umlageschlüssel falsch. Sie zahlen also zuviel!
Am besten die Abrechnung mal dem Mieterverein zeigen.

Im Ernstfall wird der Mieter zuviel gezahltes Geld zurückfordern, bzw. zuviel gefordertes Geld einbehalten. Geht es dann vor Gericht, wird dieses durch einen Sachverständigen die exakte Größe der Wohnung feststellen lassen.
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pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

@ Raubtier:

Für mich wäre diese Abrechnung nicht nachvollziehbar.

Ich würde die Abrechnung so nicht anerkennen; eine eventuelle Nachzahlung auch erst einmal zurückbehalten, bis Klarheit in die Sache kommt. Ihr Vermieter muss schließlich belegen, woher er seine Zahlen hat. Er kann Ihnen nicht zumuten, dass Sie solche Differenzen zwischen Verteilerschlüsseln ohne weiteres hinnehmen.

Fordern Sie Ihren Vermieter zur Klärung des Sachverhaltes auf. Die Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung geht aus den Bauzeichnungen hervor. Nehmen Sie hier Einsicht. Errechnen Sie auch gleich die Gesamtwohnfläche, indem sie die einzelnen Wohnflächen aller Wohnungen zusammenzählen. Dann haben Sie den Gesamtverteilerschlüssel auch gleich auf Richtigkeit überprüft.
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