Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 22.06.05, 17:19 Titel: Abrechnungsmethode WM- u. Trocknerstromverbrauch
In einer Anlage (10 Einheiten) wird im Waschkeller eine Gem.waschmaschine und ein Trockner mit Zeitschalt-Münzautomat betrieben.
Vom Allgemeinstromzähler wird der durch Zählerablesung ermittelte Heizungs-Stromverbrauch und Waschkellerstrom abgezogen und ergibt den Allgemeinstromverbrauch(=Treppenhaus, Außen-, Kellerbeleuchtung, usw.).
Im Vergleich zu den Vorjahren erhöhte sich der verbleibende Rest-Allgemeinstrom enorm.
Heizungs-Stromverbrauch blieb bei gleicher Abnahme etwa gleich.
Bewegungsmelder wurden abgeklemmt, brachten aber kein Ergebnis.
In einer anderen Anlage (48 Einheiten) wird der Waschkellerstrom nicht mittels Stromzähler abgelesen, sondern grundsätzlich mit 1/3 der Automaten-Einnahmen für den Stromverbrauch den Allgemeinstromkosten zugebucht. Der dann verbleibende Rest gilt als Allgemeinverbrauch (=Treppenhaus usw. w.o.).
Bei geringer Benutzung von WM u. Trockner wäre der Aufwand zu groß, neue geeichte Stromzähler einzubauen. Auch ein neuer nach Verbrauch zählender Münzautomat wäre enorm teuer, da der Zeitschalt-Münzautomat erst ein Jahr alt ist.
Vielleicht hat jemand Erfahrung mit der Abrechnungsmethode i. S. Gem.waschmaschine u. Trockner.
Für Eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.
MfG MR
Die Gesetze richten sich leider nicht immer nach ökonomisch sinnvollen Maßstäben. Auch bei Kaltwasserzählern ließe sich trefflich streiten, ob die Instandhaltungskosten + Abschreibungen nicht höher sind als was dadurch eingespart wird.
Läßt man die Maschinen nicht über einen Zähler laufen, kann ein findiger Mieter hinterher sicher die Zahlung des Allgemeinstroms verweigern, da der Vermieter nicht nachweisen kann, dass dieser tatsächlich angefallen ist.
Bei 10 Parteien könnte es noch etwas bringen, alle 10 Mieter zu bitten, eine Ausnahmereglung (wie z.B. die 1/3-Regel) zu unterschreiben und diese auch in Neuverträge mitaufzunehmen. Wasserdicht ist das aber auch nicht unbedingt.
Besser: Waschküche bei einem Mieter mitanklemmen und mit dem eine Regelung treffen, dass ER 1/3 der Einnahmen bekommt - sollte ja für ihn ein sehr lukratives Geschäft sein. Und der sieht auch gleich an seiner Stromrechnung, was durch das Waschen hinzu kommt (kleiner als 1/3 !!! = Gewinn für ihn). _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.