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Samo Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.04.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 25.06.05, 12:35 Titel: Dringend!!Vermieter tritt vom Vertrag zurück |
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Am Mittwoch wurde Mietvertrag unterschrieben mit Beginn 01.07.Mit VM war ausgemacht,dass heute der Einzug stattfindet.Möbel schon abgebaut,Lkw schon teilweise eingeräumt.Gerade ruft Vermieter an und sagt er tritt vom Mietvertrag zurück. Ist es denn die Möglichkeit?? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 25.06.05, 12:38 Titel: |
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Der Vermieter kann nicht so ohne weiteres von einem geschlossenen Mietvertrag zurücktreten, schon gar nicht telefonisch.
Er könnte den Mietvertrag allenfalls ordentlich und fristgerecht kündigen, wenn er einen entsprechenden Kündigungsgrund hat.
Mit welcher Begründung möchte Ihr Vermieter denn von dem Mietvertrag zurücktreten? |
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Spezi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 912
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Verfasst am: 25.06.05, 12:42 Titel: |
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Hallo,
Rücktritt gibt es nicht, aber man kann einen Vertrag anfechten.
Gründe siehe BGB §§ 116 - 130 .
Spezi |
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Samo Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.04.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 25.06.05, 12:46 Titel: |
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nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Der Vermieter kann nicht so ohne weiteres von einem geschlossenen Mietvertrag zurücktreten, schon gar nicht telefonisch.
Er könnte den Mietvertrag allenfalls ordentlich und fristgerecht kündigen, wenn er einen entsprechenden Kündigungsgrund hat.
Mit welcher Begründung möchte Ihr Vermieter denn von dem Mietvertrag zurücktreten? |
Plötzlich fällt ihm ein,dass er das Haus verkaufen möchte.
Kaution wurde auch schon zur Hälfte hinterlegt,ohne einen Schlüssel bekommen zu haben |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 25.06.05, 12:51 Titel: |
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Das kann er ja gerne tun, aber das ist kein Kündigungsgrund. Die Kündigung muss eh schriftlich erfolgen, telefonisch zählt schonmal gar nicht. Also einfach den VM erklären das wenn man nicht am 1.7 in das Haus kann, das er die Kosten für Einlagerung der Möbel und Hotelkosten übernehmen muss bzw. darauf hin verklagt wird. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 25.06.05, 12:53 Titel: |
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Samo hat folgendes geschrieben:: | Plötzlich fällt ihm ein,dass er das Haus verkaufen möchte. |
Das ist kein Grund, den Mietvertrag anzufechten.
Er wird das Haus also mit Ihnen als Mieter verkaufen müssen.
Sollte Ihr Vermieter vertragsbrüchig werden, Sie also nicht einziehen lassen, macht er sich Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig, zum Beispiel:
- evtl. Mehrkosten (höhere Miete) für eine vergleichbare Wohnung
- evtl. Maklerkosten
- Speditionskosten (Umzug und Kosten für die Einlagerung Ihres Hausrates)
- Hotelkosten für die Übergangszeit
Aus diesem Grund auf keinen Fall vom Vermieter irgendwie "überrumpeln" lassen mit irgendeiner Vereinbarung/Zustimmung.
Besser: Sofort rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 25.06.05, 13:01 Titel: |
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Dokumentieren Sie den geplante Vertragsbruch Ihres Vermieters am besten irgendwie. (Gibt es Zeugen? Können Sie sich das vom Vermieter schriftlich geben lassen?)
Wenn Sie anstelle der vorgenannten Schadensersatzansprüche lieber pünktlich einziehen wollen, reicht die Zeit auch noch für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung (dazu müssen Sie gleich am Montagmorgen zum Anwalt). Dann können Sie am Freitag notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers und der Polizei einziehen und der Vermieter zahlt die Zeche ...  |
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Samo Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.04.2005 Beiträge: 10
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Verfasst am: 25.06.05, 13:05 Titel: |
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nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Dokumentieren Sie den geplante Vertragsbruch Ihres Vermieters am besten irgendwie. (Gibt es Zeugen? Können Sie sich das vom Vermieter schriftlich geben lassen?)
Wenn Sie anstelle der vorgenannten Schadensersatzansprüche lieber pünktlich einziehen wollen, reicht die Zeit auch noch für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung (dazu müssen Sie gleich am Montagmorgen zum Anwalt). Dann können Sie am Freitag notfalls mit Hilfe des Gerichtsvollziehers und der Polizei einziehen ...  |
Telefonisch hat er das Angebot gemacht einen unbefristeten Mietvertrag und einen Zeimietvertrag von einem Jahr umzuwandeln.Müssen wir das akzeptieren? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 25.06.05, 13:09 Titel: |
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Samo hat folgendes geschrieben:: | Telefonisch hat er das Angebot gemacht einen unbefristeten Mietvertrag und einen Zeimietvertrag von einem Jahr umzuwandeln.Müssen wir das akzeptieren? |
Nein, wie schon zuvor geschrieben:
Auf gar keinen Fall vom Vermieter in irgendeiner Weise "überrumpeln" lassen und irgendeine abweichende Vereinbarung/Zustimmung unterschreiben, sonst kann Ihnen der Rechtsanwalt am Montag auch nicht mehr helfen! |
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Lucky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 25.06.05, 14:59 Titel: Falsche Auskunft in der Selbstauskunft? |
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Wenn Mieter bei Mieterselbstauskunft falsche Angaben zu seinem Einkommen bzw. Vermögensverhältnisse macht, z.B. EV verschweigt, und sich so den Mietvertrag erschlichen hat, dann (aber nur dann) kann der Vermieter schon aussteigen aus dem Vertrag. Wenn zu erwarten ist, daß der Mieter nicht zahlt, wenn der begründete Verdacht auf Mietnomadentum vorliegt, dann kann sich der Vm weigern, die Wohnung zu übergeben.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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