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Mietvertragkündigung

 
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denic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 13:42    Titel: Mietvertragkündigung Antworten mit Zitat

Was muss ich bei der ordentlichen Kündigung beachten? Welche Sätze dürfen nicht fehlen?
Kennt jemand eine gute Vorlage?

Danke
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 14:08    Titel: Re: Mietvertragkündigung Antworten mit Zitat

denic hat folgendes geschrieben::
Was muss ich bei der ordentlichen Kündigung beachten? Welche Sätze dürfen nicht fehlen?
Kennt jemand eine gute Vorlage?

Danke

Dieser Satz sollte nicht fehlen:
"Hiermit kündige ich den am 00.00.000 geschlossenen Wohnraummietvertrag fristgerecht zum 00.00.000."
Sich für das gute Verhältnis in der Vergangenheit zu bedanken ist optional.
Selber schreiben kriegen Sie aber hin?
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Streit zu erwarten ist oder man sicher gehen will, sollte man beweisen können, dass der VM den Brief erhalten hat, z.B. Bote (Freund) oder Einschreiben.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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denic
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ist die Kündigung wirkungslos, wenn der Vermieter das Einschreiben verweigert und nicht annimmt. Wie kann ich den Empfang bzw. Versand beweisen?
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Todsicher ist nur, einem Freund das Schreiben zu lesen geben und diesen auf einer Kopie quittieren lassen, dass er es im Briefkasten des VM eingeworfen hat (sinnvoll: man ist dabei!). Alternativ: vom VM den Empfang mit Datum bestätigen lassen.

Wenn VM Einschreiben nicht annimmt, ist das sein Problem, es gilt als erhalten. Problem: Mieter muss Inhalt des Schreibens beweisen können (evtl. war es ja nur ein "frohe Weihnachten"...)
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

So richtig todsicher ist nur die Zustellung des Kündigungsschreibens durch den Gerichtsvollzieher, dieser dokumentiert sowohl den Inhalt des Schreibens als auch dessen Zustellung.
Kostet m. W. rund 15,00 Euro.
Wegen der Überlastung der Gerichtsvollzieher diesen schon früh beauftragen, damit die Kündigung dem Vermieter auch fristgerecht zugeht (die meisten Gerichtsvollzieher brauchen dafür ca. 1 Woche).
Muss natürlich jeder selber wissen, ob das notwendig ist ... Lachen
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