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Mietminderung wegen verbarrikadierten Fenstern?

 
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robink
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 22:41    Titel: Mietminderung wegen verbarrikadierten Fenstern? Antworten mit Zitat

Ich wohne seit April diesen Jahres in einer WG-Wohnung zur Untermiete. (Vermieter wohnen im gleichen Haus) Ich möchte bald umziehen, da ich Aussicht auf einen Studentenwohnheimplatz habe. Die Warmmiete beträgt pauschal 226 €.

Seit 2 Tagen werden in unserer Wohnung faktisch unangekündigt (Vermieter hatte am vorherigen Nachmittag kurz Bescheid gegeben, weil er mich zufällig am Eingang getroffen hatte) neue Fenster eingesetzt. Die Fenster sind deshalb seit 2 Tagen herausgenommen und es ist dicke, luftundurchlässige Folie oder was auch immer drübergeklebt, die nicht nur die ganze Wohnung verdunkelt, sondern eine Lüftung verhindert, auch im Badezimmer. Das führt zu unerträglichen Temperaturen in der Wohnung.

Kann ich deswegen die Miete mindern? Um wieviel?
Wielange muss diese Einschränkung mindestens bestehen, damit eine Minderung erfolgen darf?
Sollte ich einfach bei der nächsten Monatsmiete z.B. 20 % weniger überweisen und dem Vermieter eine kurze Begründung schreiben?

Vielen Dank für eure/Ihre Antworten Smilie
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nach der Schilderung würde ich die Miete für die entsprechenden Tage um 100% kürzen und dieses dem VM sofort mitteilen. Ggf. wäre er sogar verpflichtet, ein Hotel zu bezahlen, wenn es benötigt wird.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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robink
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 11:31    Titel: Tagesmiete? Antworten mit Zitat

Tagesmiete, das heißt Monatsmiete geteilt durch 30, oder?
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Monat 30 Tage hat (wie der Monat Juni zufällig Winken ), ja - sonst halt 28, 29 oder 31.
_________________
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FOC

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robink
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es egal, wann ich dem Vermieterehepaar meine Absicht mitteile, die Miete zu mindern? (Morgen ist Sonntag, ich würde es lieber auf Montag verschieben) Ich habe gehört, dass man umgehend auf den Mangel hinweisen sollte und der Vermieter erst eine Frist bekommt, um den Mangel zu beseitigen oder so.

Aber du rätst mir, einfach pro Tag die Miete zu mindern. Ok, ich werfe ihnen dann einen Zettel in den Briefkasten und überweise dann einfach das nächste Mal weniger.
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

"Persönliche" Ratschläge dürfen ja nur vom Anwalt gegeben werden, nicht hier.
"Ganz allgemein", würde ich es so machen. Wäre nicht schlecht, wenn noch jemand, der nicht im Mietvertrag steht, die "Mängel" sieht und später bezeugen kann, falls es Ärger gibt.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

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flo2
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Je nachdem wie hoch die "unerträgliche Temperatur" ist, könnten 100% aber zuviel sein! (Für 100% muss die Wohnung ja praktisch unbewohnbar sein... oder?)
_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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robink
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 23:06    Titel: 100% können zuviel sein. Antworten mit Zitat

Die extreme Situation war natürlich wegen des heißen Wetters, allerdings sehe ich eine einwöchige Komplettabdichtung der Wohnung, so dass
a) keine Lüftungsmöglichkeiten bestehen und
b) fast kein Tageslicht hineinkommt
durchaus als Minderungsgrund.

Ich hatte also 4 Tage nach der Abdichtung angekündigt, die Kaltmiete um 100% zu mindern.
Nun hat der Vermieter mir zurückgeschrieben, er werde mir zum 31.07. kündigen, wenn ich nicht die volle Miete (ohne Minderung) nachzahle.

Äußere Bauarbeiten (Fassade, Dach) waren generell Wochen im Voraus angekündigt. Da ich im Dachgeschoss wohne, meint der Vermieter, diese Fensterabdichtungen hätten sich aus der Ankündigung ergeben. Allerdings räumt er ein, dass die konkrete FENSTERERNEUERUNG wirklich erst ein paar Tage im Voraus feststand. Aber ist es nicht egal, ob das jetzt Wochen oder Tage feststand, solange diese Maßnahmen einfach nicht konkret angekündigt wurde? Falls für Bauarbeiten auf dem DACH üblicherweise die Dachgeschoss-Fenster luftdicht isoliert werden (heißt übrigens "Diffusionsfolie"), woher soll das dann der Laie wissen?
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robink
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.06.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 04.07.05, 23:08    Titel: - Antworten mit Zitat

Zitat:
Die extreme Situation war natürlich wegen des heißen Wetters, allerdings sehe ich eine einwöchige Komplettabdichtung der Wohnung, so dass
a) keine Lüftungsmöglichkeiten bestehen und
b) fast kein Tageslicht hineinkommt
durchaus als Minderungsgrund.

bei jedem Wetter, wollte ich noch hinzufügen. Oder seht Ihr das anders?

Viele Grüße[/b][/quote]
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