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Krankenversicherungsbeitrag zur Direktversicherung

 
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u111b
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 15:59    Titel: Krankenversicherungsbeitrag zur Direktversicherung Antworten mit Zitat

Ich habe jetzt eine 1981 abgeschlossene Direktversicherung ausgezahlt bekommen. Nach dem seit 01.01.2004 geltenden neuen Gesetz sind darauf über 10 Jahre volle Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Verlegen Die Versicherung riet mir, gegen den Bescheid der Krankenversicherung Widerspruch einzulegen. Es seien einige Prozesse gegen diese Vorgehensweise anhängig. Gibt es einen Musterbrief dafür bzw. was muss ich beachten?
Ich gehe in Kürze in Rente und dann trifft mich das hart.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ich kann gut verstehen, dass es Sie hart trifft, wenn Sie jetzt recht hohe Beiträge zahlen müssen.

Bei meinen Kollegen die bei uns aus diesen Kapitalisierungen die Beiträge anfordern müssen, habe ich erst neulich mitbekommen, dass es da wohl bisher leider keinen Weg gibt, dran vorbei zu kommen. Vorallem können wir es gut nachvollziehen, dass die Beiträge schmerzen. Aus diesem Grund ist es da zumindest bei meiner Krankenkasse kein Problem, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu erwirken.

Sie müssen es jedoch so sehen, durch die Direktversicherung haben Sie auf diesen Teil Ihres Einkommens nie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Und wenn Sie jetzt darauf nur die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen, haben Sie zumindest eine Einsparung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Winken

Selbstverständlich können Sie jedoch trotzdem Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse haben (sofern er Ihnen schon vorliegt). Sie sollten jedoch beachten, dass ein Widerspruch in der Regel nur innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheides möglich ist.

Den Widerspruch können Sie ganz einfach formulieren. Zum Beispiel:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid vom ... bezüglich der Beitragspflicht der Auszahlung meiner Direktversicherung lege ich Widerspruch ein, da ...


Viele Grüße
Stefanie
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u111b
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank Stefanie für die Ausführungen.
Es ist ja gerade der Anreiz zum Abschluß einer solchen Ansparmöglichkeit, daß man keine Sozialversicherungsbeiträge und geringere Steuern zahlt. Deshalb schließt man eine solche Versicherung ab!
Es widerspricht jeglichem Rechtsempfinden, daß der Gesetzgeber ständig im NACHHINEIN den Bürgern in die Tasche greift. Man hat Jahrzehnte in die Rentenkasse oder Versicherung eingezahlt und bekommt am Ende nicht das, was am Anfang versprochen wurde.
Nun ja, trotz allem werde ich dem mir vorliegenden Bescheid der Krankenkasse widersprechen. Sollte es doch noch eine Änderung geben, habe ich dann eine Chance.
Danke noch mal und Grüße
Wolfgang
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß, dass dadurch der damalige Anreiz einer solchen Versicherung weg ist. Nur wie Sie auch ganz richtig sagten, da ist der Gesetzgeber Schuld. Die Krankenkassen sind hier wie immer nur das ausführende Organ.

Wir hatten jetzt die Woche erst einen Fall, da hat ein Arbeitgeber auch für einen Arbeitnehmer vor ca. 20 Jahren eine Direktversicherung abgeschlossen. Nach 5 Jahren hat der Arbeitnehmer den Betrieb verlassen. Aus seinem neuem Nettoarbeitsentgelt hat er dann für sich persönlich weiter in die Direktversicherung weiter eingezahlt. Jetzt ist dieser Arbeitnehmer Rentner geworden und muss auch aus seiner Direktversicherung Beiträge zahlen, obwohl die Beiträge für die Direktversicherung größtenteils aus einem Einkommen bestritten wurde, aus welchem ganz normal Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. In diesem Fall hatten meine Kollegen (ich bin ja noch Azubi) recherchiert, damit keine Beiträge gezahlt werden müssen, jedoch ließ sich eine solche Stelle leider nicht finden.
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Thom
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 25.06.05, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Stefanie145 hat folgendes geschrieben::
Ich weiß, dass dadurch der damalige Anreiz einer solchen Versicherung weg ist. Nur wie Sie auch ganz richtig sagten, da ist der Gesetzgeber Schuld. Die Krankenkassen sind hier wie immer nur das ausführende Organ.

Und nutznießendes Organ. Da gibt es ja ganz sicher oben Leute in den KK die das, ich will mal sagen, gar nicht schlecht fanden. Aber Sie mussten es ja nehmen, weil der Staat es sich blöderweise so ausgedacht hat. Egal, legen Sie sofern fristgerecht Widerspruch ein. Man weiß nie was kommt. Gerade in den heutigen instabilen Zeiten.
Grüße Thom
_________________
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