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Verfasst am: 24.06.05, 08:13 Titel: Pensionsfond bei arbeitslosigkeit privat weiterbezahlen?
Hallo,
mein Arbeitgeber hatte letztes jahr für mich einen Pensionfond eingerichtet, wo er monatlich 50 euro steuer- und sv-frei für mich eingezahlt hat.
Jetzt bin ich arbeitslos und die deutshce vermögensberatung will, dass ich die 50 euro privat weiterzahle.
Ist das normal? Damals sagte man mir nur, ich könnte die rentenversicherung auch zu einem anderen Arbeitgeber mitnehmen. Was ist, wenn mein nächster Arbeitgeber das nicht machen möchte? Muss ich dann bis ich 65 bin privat die 50 euro zahlen?
Ich hab keine 50 Euro übrig, hab gerade ALG2 beantragt
Den vertrag habe ich leider nicht, der ist bei meinen arbeitsunterlagen, die mein ex-chef noch nicht rausgerückt hat.
Hallo Tellus,
ist es eine Gehaltsumwandlung oder eine Arbeitgeberfinanzierte Variante?
GU= bei gleichbleibendem Einkommen wandelt der AN Geld in Vorsorge um
AGf= der AG gibt Gehalt zur Altersvorsorge dazu zum bisherigen Einkommen
Im Fall 1 ist es Ihre Versorgung und sie können den Vertrag beitragsfrei stellen oder weiterführen. Auch wenn die (Wortsperre: Firmenname) was anderes sagt.
Im Fall 2 gehört die Versorgung Ihrem Arbeitgeber, da sie noch keinen unverfallbaren Anspruch haben. (mind. 5 Jahre Laufzeit) Da ist es sein Problem.
Die Mitnahme ist grundsätzlich möglich. Aber die s. g. Portation macht in der Praxis immer noch große Probleme. Gerade bei Pensionsfonds. Mal ne Frage, ist es ein Pensionsfond (äußerst selten) oder eine Pensionskasse?
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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