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Der genervte Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.06.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 26.06.05, 10:01 Titel: brasilianisches gestöhne !! |
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Da ich einen etwas ungewöhlichen Vermieter habe, den ich hier mal als "Sextouristen" bezeichnen möchte und mir und meiner Partnerin sein Lebenswandel etwas gegen den Strich geht, würde ich Euch gerne mal um Rat bitten.
Seit 2 Jahren bewohnen wir zusammen mit unserem Vermieter ein 2 Fam. Haus. Sehr ruhige, fast spiessige Wohngegend, aber wunderschön.
Da unser Vermieter es wohl pflegt jedes Jahr für 5 Wochen nach Brasilien zu fliegen und sich dann Ende Juni für 3 Monate ein fast minderjähriges Mädchen mit nach Hause zu bringen kann man sich doch gut vorstellen das die Wohnqualität dadurch sehr gemindert wird.
Wir haben diesen Fall letztes Jahr das erste Mal mitgemacht und haben diese 3 Monate vor lauter Gebrüll, Flaschengeklimper und gestöhne von 24:00 - 4:00 kaum geschlafen. Morgens ab 6:00 ging es dann gleich wieder los. Stöhnen, Streiten, Stöhnen. Selbst eine Dame aus dem Nachbarhaus, die ihr Schlafzimmer dierekt neben seinem hat, hat sich regelmässig bei ihm ohne Besserung beschwert.
Ausserdem ist unser Vermieter auch ohne Brasilianerin nicht gerade leise. Türen knallen, Rasen mähen am Sonntag um 20:00 etc, Leergut sortieren um 6:00 morgens.
Nachdem aber gestern wieder eine Brasilianerin unser Haus betreten hat und ich mir vorstellen kann das unsere Nachtruhe wieder für drei Monate gestört wird, wollte ich mal nachfragen was wir als Mieter für eine Handhabe gegen unseren Vermieter haben.
Wir haben eine Menge Geld in unsere Wohnung investiert und möchten daher auch nicht einfach ausziehen. Es muss doch eine Möglichkeit geben, dies rechtlich zu unterbinden, oder ?
Vielen Dank vorab....
volker |
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severine de Vaud FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.04.2005 Beiträge: 322
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Verfasst am: 26.06.05, 10:18 Titel: |
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Strafanzeige wegen Verdacht auf Menschenhandel und Zwangsprostitution, da sind zur Zeit die offiziellen Stellen ganz wild drauf, wenden Sie sich auch an die brasilinische Botschaft- auch die sind ganz wild drauf.
Gegen den Lärm in der Nacht kann man nur die Polizei rufen und personalien feststellen lassen.-mehr wahrscheinlich nicht, das hilft aber dann wieder der botschaft. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 26.06.05, 10:32 Titel: Re: brasilianisches gestöhne !! |
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Der genervte hat folgendes geschrieben:: |
Seit 2 Jahren bewohnen wir zusammen mit unserem Vermieter ein 2 Fam. Haus. Sehr ruhige, fast spiessige Wohngegend, aber wunderschön.
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Der Vermieter kann hier ohne Angaben von Gründen kündigen - die Frist verlängert sich in diesem Fall auf 6 Monate.
Dies sollten Sie wissen, bevor Sie sich zu weit aus dem Fenster lehnen.
Ich persönlich würde auch die Polizei informieren, ganz einfach weil ich diesen Sextourismus zu Lasten fast minderjähriger Mädchen widerlich finde.
Sie sollten sich aber bewusst sein, daß Sie dann vermutlich nicht mehr allzulange dort wohnen werden. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 26.06.05, 10:35 Titel: |
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VORSICHT:
in einem 2 Fam.-Haus, wo der Vermieter lebt, kamm dieser OHNE BERECHTIGTES INTERESSE, d.h. "einfach so", dem Mieter kündigen. Da sind Sie machtlos.
Hintergrund: die Privatsphäre vom Vermieter in seinen eigenen Wänden soll nicht vor Gericht gezerrt werden. Passen Sie also auf, dass Sie ihn nicht verärgern, sonst sitzen Sie bald auf der Straße (zumindest, wenn er oder sein Anwalt das BGB kennen!!!).
Nachtrag:
Hi Yvonne, da haben Sie etwas schneller getippt als ich  _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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Der genervte Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.06.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 26.06.05, 11:34 Titel: |
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Vielen Dank schonmal....
Also sieht es eher so aus, als wenn wir den kürzeren ziehen werden...
Es kann aber doch nicht sein das wir uns aus einer für viel Geld gestalteten Wohnung rausstöhnen lassen müssen ohne etwas dagegen tun zu können ?!!? Mhhh ?
Auch ein Vermieter muss doch Ruhezeiten einhalten, auch wenn es sein Haus ist.
Mal abgesehen davon, dass ein fast 60 jähriger mit einer höchstens 23jährigen der jede Nacht unter uns herumstöhnt keine Lebensqualität bietet. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 26.06.05, 11:41 Titel: |
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Ja sicher muss er die Ruhezeiten einhalten. Das ganze durchzusetzen dürfte aber schwer werden. Weil in einen 2 Familienhaus in dem der VM wohnt dieser vom Gesetzgeber ein erleichtertes Kündigungsrecht zugestanden bekommen hat. Dies besagt das er jeder Zeit (Ausnahme Mindestlaufzeiten) dem Mieter kündigen kann, allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate. Letzten Endes kann der VM so dem Mieter kündigen wenn ihm die Nase nimmer passt oder er sich über laute Geräusche beschwert oder oder. Dagegen tun kann der Mieter eigentlich nichts. |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 26.06.05, 11:48 Titel: |
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Der genervte hat folgendes geschrieben:: |
Mal abgesehen davon, dass ein fast 60 jähriger mit einer höchstens 23jährigen der jede Nacht unter uns herumstöhnt keine Lebensqualität bietet. |
Eine Stunde vorher war sie noch "fast minderjährig" .... da waren die Tipps mit Botschaft und Polizei wohl etwas vorschnell. |
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pim FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.04.2005 Beiträge: 92 Wohnort: Braunschweig
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Verfasst am: 26.06.05, 12:31 Titel: |
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... und dann ist seine Rente auch noch sicher... widerlich...  |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 26.06.05, 12:59 Titel: |
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Sie kommen aus der Lage nicht heraus, dass Sie "ohne Grund" kündbar sind aber leider (sicher in Unwissenheit dessen) Geld in die Wohnung gesteckt haben. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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