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Auszug aus Wohnung: Kühlschrank und Türen ersetzen???

 
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Kylvalda
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 13:52    Titel: Auszug aus Wohnung: Kühlschrank und Türen ersetzen??? Antworten mit Zitat

Hallo da draußen,

habe in meiner Wohnung vor ca. 2 Jahren eine neue kleine Appartmentküche erhalten
(die ich selbst aufbauen mußte). Durch normalen Gebrauch des Gefrierfachs sind beide Plastikscharniere der Türe gebrochen. Die Vermieterin verlagt nun zum Auszug, daß ich den Kühlschrank ersetze. Darf sie das? P.S. Die Appartmentküche ist im Mietvertrag aufgeführt.

Habe zum Einzug (nach der Übergabe) zwei Wohnungstüren ausgehängt und in den Keller gebracht. Mir wurde ein Kellerraum explizit zugewiesen ("hier können Sie auch ein paar Sachen unterstellen"). Dieser ist aber nicht Teil des Mietvertrag. Der Kellerraum war nicht abgeschlossen und enthielt Sachen anderer Mitmieter.
Da der Keller feucht ist, habe ich die beiden Türen in Abdeckfolie eingewickelt. Das war vor 7 Jahren.
Als ich diese nun wieder einhängen wollte, mußte ich feststellen, daß ein Mieter versucht hat, die in die Türen eingelassenen Scheiben herauszustemmen (sind dabei zerbrochen) und die Türgriffe und -schlösser abmontiert hat. Desweiteren sind die Türen jetzt aufgequollen und verschimmelt, da die Plastikplane entfernt worden war.
Zugang zum Keller haben nur Mitmieter mit Haustürschlüssel.
Muß ich die Türen ersetzen???
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Sie mal in Ihre Haftpflichtversicherungspolice, ob Mietsachschäden enthalten sind. Damit dürfte der Kühlschrank dann schon mal abgedeckt sein.
Selbstverständlich muß man bezahlen, was man kaputt gemacht hat.

Und für die Türen, die Sie im Keller gelagert haben, werden Sie wohl aufkommen müssen.
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