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Der Mieter A ist im Jahr 2003 in eine Wohnung über einer Eisdiele eingezogen. A hat sich bei dem Vormieter erkundigt, ob das Wohnen durch die Eisdiele beänträchtigt wird und bekam dieses verneint. Die Aussage entsprach auch der Wahrhei,von der Eisdiele war in der darüberliegenden Wohnung nichts zu hören.
Jedoch hat nach einem Jahr der Pächter der Eisdielen-Räunlichkeiten gewechselt. Seit diesem Zeitpunkt ist es laut in der Wohnung des A.
Der Mieter der Eisdiele (ich nennen ihn Ö) hat während der Renovierung Boxen in der Decke verschraubt und eine neue Anlage angeschafft. Bei Betrieb sind die Bässe in der Wohnung des A deutlich und vor allem laut zu hören, sie werden sogar teilweise nicht von eigener Musik übertönt und es kommt zu Bodenvibrationen.
Nach mehrmaligen Bitten und Aufforderungen an Ö hat dieser immer nur für kurze Zeit die Intensität der Musik zurückgefahren und dann wieder mit vorheriger Stärke die Anlage betrieben.
Die Lärmbelästigung besteht von morgens um 10:00 bis Abends um 22:00 Uhr, teilweise auch länger.
An die Hausverwaltung hat A bereits geschrieben, die sich aber nicht beosnders kooperativ zeigte und darauf verwies, das A bei Einzug wußte, dass die Wohnung über einer Eisdiele liegt.
Da A in dieser Wohnung eigentlich noch 3/4 Jahr wohnen wollte und natürlich seine Ruhe haben will, ein paar Fragen:
1.) Wann liegt eine Ruhestörung vor und wann kann zu diesem Zwecke die Polizei eingeschaltet werden?
2.) Kann A einen eventuellen früheren Umzug geltend machen und wenn ja wie?
3.) Allgemein: Was kann A noch für Schritte unternehmen? - Ich habe mal irgendwas von einer Immisionsbehörde (???) gelesen, können die da etwas tun?
4.) Wie sieht es mit Abmahnungen durch einen Anwalt aus?
Ich hoffe das war jetzt nicht zu viel auf einmal, danke schonmal und einen ruhigen! Sonntag.
B
Zuletzt bearbeitet von rorschach am 26.06.05, 16:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
Da der Mangel mit Lärm nicht von Anfang an bestanden hat, können Sie die Miete mindern. Dann wird der Vermieter etwas unternehmen - hoffentlich gegen den Eisdielenbesitzer und nicht gegen Sie .
Ein Brief an den VM wird das Ganze ins Rollen bringen.
Bzgl. der (anderen) konkreten Fragen kann ich nichts beisteuern. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
... man nehme nun weiter an das der Mieter A einen Brief an die Hausverwaltung geschrieben hat, in dem er die MIetminderung ankündigt - A hat gelesen, das man das machen muß.
Die Hausverwaltung hat darauf einen Widerspruch eingelegt, da A laut Hausverwalung bei Einzug gewußt habe, dass A über eine Eisdiele einzieht.
Ist dieser Widerspruch rechtens oder kann das von Ihnen genannte Argument angeführt werden (--> bei Einzug war Mangel nicht vorhanden)?
Wenn ja, kann sich A auf irgendwelche Paragraphen berufen, die diesen Sachverhalt untermauern?
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