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smashy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.06.2005 Beiträge: 94 Wohnort: Bodensee
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Verfasst am: 26.06.05, 18:02 Titel: Mietminderung wg. fehlender Rolladen? |
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Ein Fall A gegen B stellt sich allgemein folgendermaßen dar:
A wohnt in einer 1-Zimmer-Mietwohnung. Also sind Schlaf- und Wohnraum zusammen. In dieser Wohnung gibt es keinen Rolladen und die Fenster sind ca 40 Jahre alt.
Gerade bei dieser Hitze staut sich die Wärme in der Wohnung von A bis auf ca 28/29 Grad auf. Nachts sind es immer noch mind. 27 Grad. Da nutzt auch kein Ventilator oder dergleichen nicht. Kann A aufgrund diesen Mangels - weil er nachts nicht mehr schlafen kann, vor lauter Hitze - eine Mietminderung an B androhen, wenn der Rolladen nicht eingebaut wird? Wen ja, wieviel Prozent könnte abzogen werden? _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 26.06.05, 18:04 Titel: |
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Die Rolladen waren nie versprochen und die alten Fenster von Anfang an in der Wohnung. Ich fürchte da ist nichts zu machen, es sei denn das Haus verstößt gegen irgendwelche Bau-/Isolationsvorschriften. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 26.06.05, 18:05 Titel: |
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Wenn die Wohnung ohne Rolläden gemietet wurde, wieso sollte der Vermieter dann welche einbauen?
Eine Mietminderung kommt hier nicht in Frage und ein "Verlangen" nach Rolläden auch nicht.
Es sei denn, Sie haben irgendeine wichtige Information vergessen in Ihrer Fragestellung. |
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smashy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.06.2005 Beiträge: 94 Wohnort: Bodensee
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Verfasst am: 26.06.05, 18:12 Titel: |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Wenn die Wohnung ohne Rolläden gemietet wurde, wieso sollte der Vermieter dann welche einbauen?
Eine Mietminderung kommt hier nicht in Frage und ein "Verlangen" nach Rolläden auch nicht.
Es sei denn, Sie haben irgendeine wichtige Information vergessen in Ihrer Fragestellung. |
A könnte doch den Vermieter auf den Tatbestand der Hitze in der Wohnung verweisen, den A vor Einzug natürlich nicht erahnen konnte, dass dies ein großes Problem geben könnte, wenn keine Rolläden da sind. Einige Sachen werden ja erst bei Benutzung der Wohnung deutlich, die vorher nicht vorhersehbar sind - oder? _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 26.06.05, 18:14 Titel: |
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Es ist naturgemäß nun mal so, daß im Sommer in einer Wohnung Hitze herrscht. Da kann man gar nichts machen und schon gar keine Rolläden verlangen, die schließlich nicht zur Standard-Ausstattung gehören.
Sie verlangen ja auch keine Klimaanlage. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 26.06.05, 18:18 Titel: |
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Ja, wenn der Vermieter an seiner Wohnung nichts verbessern will, hat man schlechte Karten. Und die Rolladen könnte er als Grund für eine Mieterhöhung nehmen, genau wie Thermopanefenster.
Evtl. können Sie sich ja so mit ihm einigen.... _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
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smashy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.06.2005 Beiträge: 94 Wohnort: Bodensee
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Verfasst am: 26.06.05, 18:30 Titel: |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Da kann man gar nichts machen und schon gar keine Rolläden verlangen, die schließlich nicht zur Standard-Ausstattung gehören.
Sie verlangen ja auch keine Klimaanlage. |
Das wußte ich auch nicht, dass Rolläden noch keine Standards sind.
Sollten Sie doch eigentlich werden, oder was meint Ihr?
Man denke auch an die Heizersparnisse im Winter. Gerade in der heutigen
Zeit, wo Öl etc teuer und wertvoller werden wie nie zuvor. _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 26.06.05, 18:37 Titel: |
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Dafür hat Ihre Wohnung sicherlich eine niedrigere Grundmiete als Wohnungen, wo Rolladen "Standard" sind. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 26.06.05, 18:41 Titel: |
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smashy hat folgendes geschrieben:: | Yvonne hat folgendes geschrieben:: | Da kann man gar nichts machen und schon gar keine Rolläden verlangen, die schließlich nicht zur Standard-Ausstattung gehören.
Sie verlangen ja auch keine Klimaanlage. |
Das wußte ich auch nicht, dass Rolläden noch keine Standards sind.
Sollten Sie doch eigentlich werden, oder was meint Ihr?
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Solange es noch Wohnungen ohne Bad und Heizung gibt, mache ich mir um "Rolläden als Standardausstattung" keine Gedanken
Im übrigen helfen Rolläden bei der Hitze auch nicht wirklich. |
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smashy FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 25.06.2005 Beiträge: 94 Wohnort: Bodensee
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Verfasst am: 26.06.05, 18:54 Titel: |
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FOC hat folgendes geschrieben:: | Dafür hat Ihre Wohnung sicherlich eine niedrigere Grundmiete als Wohnungen, wo Rolladen "Standard" sind. |
Die Grundmiete ist tatsächlich niedrig (nach meinem Vermieter, laut Mietspiegel ist sie normal) - ist auch gut so - weil die Nebenkosten ein Drittel der Gesamtmiete ausmacht.
Wie wäre der Fall eigentlich, wenn sich A und B auf Mieterhöhung einigen wenn Rolladen und neue Fenster eingebaut werden? 11% der Grundmiete oder 2x11 %, da zwei verschiedene Komponenten erneuert wären? Meines Wissens kann B höchstens 11% die Grundmiete erhöhen. _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 26.06.05, 19:16 Titel: |
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Ich denke, das wird hypothetisch, denn hier kommt es auf Ihr Verhandlungsgeschick an. Evtl. ist der Vermieter gar nicht daran interessiert, noch irgendeinen Pfennig in die Wohnung zu stecken.
Überlegen Sie, was Sie bereits sind mehr zu zahlen (unter 30 Euro/Monat haben Sie beim Verhandeln schlechte Karten), fragen Sie Ihren VM, ob er die Dinge nicht sowieso einbauen will (notfalls auch, was er an Miete danach mehr haben will). Und wenn Sie dann merken, dass es zusammen passt - gut. Sonst halt schwitzen. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 26.06.05, 19:55 Titel: |
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smashy hat folgendes geschrieben:: | Wie wäre der Fall eigentlich, wenn sich A und B auf Mieterhöhung einigen wenn Rolladen und neue Fenster eingebaut werden? 11% der Grundmiete oder 2x11 %, da zwei verschiedene Komponenten erneuert wären? Meines Wissens kann B höchstens 11% die Grundmiete erhöhen. |
Nein, er kann 11% der Modernisierungskosten umlegen.
Die Frage ist aber, ob Rolläden wirklich irgendwas ändern würden. Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen, daß das keinen großen Unterschied wg. der Wärmeentwicklung macht. |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 26.06.05, 20:10 Titel: |
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Hallo,
habe da etwas gefunden, das für Sie evtl. interessant sein könnte:
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/PT138.html
Es handelt sich im eine Ratgeberseite für Vermieter, aber auch Mieter können hier hin und wieder gute Tipps erhalten.
Gruß, Jade |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 26.06.05, 20:19 Titel: |
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In dem Fall absolut uninteressant.
Das Urteil betrifft Gewerbemietrecht und hier ist in dem Zusammenhang natürlich auch die Arbeitsstättenschutzverordnung (o.ä.) zu beachten.
Hat nichts mit Wohnungen zu tun und ist für den Fragesteller nicht anwendbar. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 26.06.05, 20:20 Titel: |
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Ohne Lüften wird es sicher in den meisten Wohnungen 6°C heißer als draußen - und mit Durchzug in keiner. Ich glaube nicht, dass das ohne Weiteres umzusetzen ist. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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