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Verfasst am: 26.06.05, 18:32 Titel: Renovierung nach Zwangsräumung
Hallo,
brauche einen Rat:
Person wird zwangsgeräumt aber nicht wegen Mietschulden, sonder weil mit VM im Zweifamilienhaus wohnt und VM ohne Angabe von Gründen mit einer verlängerten Künidungsfrist kündigen kann.
Zwangsräumung ist abgeschlossen, VM macht jetzt Malerkosten und Kosten für Säuberungsarbeiten geltend. Dem ehemaligen Mieter wurde aber keine Möglichkeit zur Renovierung eingeräumt.
Ist das rechtens? Muss der ehemalige Mieter die Kosten übernehmen? Hätte nicht der ehemalige VM dem ehemaligen Mieter oder einen vom ehemaligen Mieter Beauftragten die Durchführung der Renovierung gewähren müssen?
Bitte dringend - ggf. mit Rechtsgrundlage - beantworten.
Die Zwangsräumung fand aufgrund eines richterlichen Urteils statt, weil der Mieter nicht freiwillig geräumt hat ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Ich denke, dann hatte die Person schon einige Chancen alles selber zu machen - und hat keine davon genutzt. Irgendwann ist halt Schluß. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nein, die Person hatte keine Chance alles selbst zu machen, da am Montag, 30.05.2005 um 16.30 der Beschluss des LG München II zum Anwalt der Person gefaxt wurde, dass kein Vollstreckungsschutz bzw. eine Verlängerung bis 15.06.2005 gewährt wird.
Die Person hat also eine Kündigung erhalten, derselben "Härtegründe" entgegengehalten, vor Gericht verloren - und mußte dann innerhalb von 14 Tage raus ?
Da war nichts anderes noch davor - so schnell geht das ? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nicht innerhalb von 14 Tagen. Person hätte eigentlich zum 31.03.2005 ausziehen sollen.
Person musste dann aber unvorhergesehen ins Krankenhaus, so dass 31.03.05 nicht mehr möglich war. Person wollte dann Fristverlängerung aber die wurde vom AG, vom vollstreckungsgericht und vom LG München II abgelehnt.
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