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Verfasst am: 26.06.05, 09:38 Titel: Demütigende Vorgehensweise auf Verdacht
Hallo,
ich, 21, hab einen Albtraum hinter mir. Bin mit einem Freund zu einer Openair Disco, wo unsere Rucksäcke erstmal gefilzt wurden. Meinetwegen: habe nix zu verbergen, mein Freund auch nicht. Wir durften rein.
Wenig später wurden wir nahezu aus dem Hinterhalt überfallen: 5 oder 6 Securitymänner (es war dunkel, gegen Mitternacht) packten uns brutal an den Armen und stießen, kloppten und traten uns an einen Zaun wo sie uns sprichwörtlich "an die Wand klatschten". Auf meine Frage des Warums: "Wirste schon sehen, wenn die Polizei da ist" und ich bekam einen Stoß in den Rücken.
Als die Polizei da war, wurde mein 17jähriger Kumpel von EINEM Mann an EINEM Arm geführt, ich, Mädchen, an beiden Armen von 2 Männern, viel brutaler als mein Freund.
Auf das Warum antwortete die Polizei: Verdacht auf Drogenbesitz. Deswegen so viel Brutalität??? Und warum der Verdacht? Weil ich lila Haare und er Dreadlicks haben? Weil wir zu den Wenigen mit Rucksäcken (das war weitab jeder Zivilisation, NATÛRLICH hat man da Gepäck bei!) gehörten? SO viel Gewalt?
Nun, zur Polizei.
Wir wurden an den Wägen abgetastet, das fand ich ja noch lustig. Plötzlich hatten wir aber die Hände hinterm Rücken in Handschellen! Im Revier wurden wir erstrecht gedemütigt, bzw. zum Ausziehen gezwungen. Dabei noch eine miese Bemerkung einer Police über meinen nicht wirklich schönen Körper. Aber auch ein andere Polizist scheint die Menschenrechte nie gelesen zu haben: du DARFST MICH NICHT EINSPERREN, weil ich sarkastisch bin! Ich lachte kurz über diese lächerliche, absurde, künstlich erzwungene Situation und schon drohte er mir mit einer Nacht Zelle. "Wieso?" fragte ich ihn, "Ist Lachen in lachhaften Situationen eine Straftat?"
-"Es wäre der Strafbestand der öffentlichen Ruhestörung."
-"Mein Kichern?"
-"Ja: dies ist Beamtenbeleidigung."
-"MEIN KICHERN IST--!??!"
-"Und jetzt bist du ruhig, DU bist hier nicht der Boss, sondern wir."
Ach, und da darf man meine in Genf auf Papier geschriebenen Menschenrechte mal eben so mit Füßen treten?! Weil ich lachte?!? Und die Schikane nicht einsah?
Meine Familie kontaktieren durfte ich auch nicht. Mein minderjähriger Freund wurde ebenfalls ohne Kontaktaufnahme der Eltern zum Entkleiden genötigt.
Aber wie sie ihn behandelten, weiß ich nicht im Detail, wir wurden getrennt "be"... pardon, MISShandelt.
Ich durfte mir noch einige Dreistigkeiten aus dem Mund des jugnen Polizisten reinziehen bis er mich in der Nähe der Disco wieder gehenließ. Ich schlug erst den falschen Weg ein, drohte er mir, ich solle mich gefälligst aus "dieser Gegend" (normale Wohngegend) fernhalten - oh? Ein Mädchen wie jedes anderes, darf nachts nicht in einer Wohngegend rumlaufen, sich aber grundlos demütigen und verprügeln lassen?!??
Wir wurden beide unschuldig erklärt, wie es sich gehörte, aber erst, nachdem man uns wie Vieh behandelte!
Jedenfalls waren unser Äußeres und die Rucksäcke das einzige, das uns von anderen unterscheidet. Aber darf man jemand verhaften, weil er "seltsam" aussieht? Bin ich mit lila Haaren eher ein Kiffer/Dealer, als eine niedliche Blondine?? Ich bin CLEAN, rauche nicht, trinke nicht, nehme keine Drogen.
Ich möchte Anzeige erstatten, gegen die Securityleute und gegen die Polizei. Ein solcher Umgang, mit Kids, die verdächtig aussehen?! Körperliche Gewalt, Nötigung, Wunden von den Handschellen, Beleidigungen am laufenden Band, GRUNDLOS! Wir waren keine Schwerverbrecher. Auch wenn wir Drogen gehabt hätten - ein SOLCH brutaler Umgang schickt sich mit Mördern oder so, nicht mit Kiffern.
Wisst ihr, wie ich vorgehen soll? Dass Gerechtigkeit nicht existiert wo da "Recht" das Zepter schwingt, ist mir klar, aber es regt mich so auf........
Zuletzt bearbeitet von Ore-sama am 26.06.05, 10:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 26.06.05, 10:00 Titel: Re: Demütigende Vorgehensweise auf Verdacht
Ore-sama hat folgendes geschrieben::
Wir wurden beide unschuldig erklärt, wie es sich gehörte, aber erst, nachdem man uns so behandelte, wie es englischen Soldaten mit Irakischen Gefangenen vorgeworfen wurde. Keine Rechte gegenüber den Despoten in Uniform!
Zwei Dinge:
1) Die Foltervorwuerfe sind ueberwiegend gegen US-Soldaten erhoben worden. Wissen ist Macht. Das solltest Du vor weiteren Postings beherzigen.
2) Wer so argumentiert, darf nicht erwarten, ernst genommen zu erden.
1. Es ging nicht über das Abschießen von Gefangenen, sondern über das zum Ausziehen zwingen, Posierenlassen, etc. und Fotos davon machen. Das wurde vorallem den Engländern vorgeworfen.
2. Wie argumentiere ich denn? Erklär.
Pfeif auf den Absatz. Das ist eine irrelevante Randbemerkung meinerseits, und mit Sicherheit NICHT das, worauf ich Antworten wünsche.
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 26.06.05, 10:55 Titel:
Ore-sama hat folgendes geschrieben::
1. Es ging nicht über das Abschießen von Gefangenen, sondern über das zum Ausziehen zwingen, Posierenlassen, etc. und Fotos davon machen. Das wurde vorallem den Engländern vorgeworfen.
2. Wie argumentiere ich denn? Erklär.
Pfeif auf den Absatz. Das ist eine irrelevante Randbemerkung meinerseits, und mit Sicherheit NICHT das, worauf ich Antworten wünsche.
Wie wär's, wenn du aufhörst, wegen meiner irrelevanten Randbemerkung diesen Thread über körperliche Misshandlung von Jugendlichen durch die Polizei - etwas, das kein Scherz ist - weiter vollzumüllen? Es gab sehr viele britische Soldaten, die bei solchen Dingen mitmischten und NEIN, ich werde dir NICHT die alten (Wortsperre: Firma)'s aus der Altpapierrecyclingfabrik rausholen, um dir Quellen nennen zu können. Es tut nämlich hier nicht zur Sache. Ich wünsche Rat zu den von Sicherheitskräften erlittenen Körperverletzungen und Freiheitsberaubung, Nötigung, etc. DAFÛR sollte das Forum da sein, oder??
Wenn tatsächlich der Verdacht des Drogenbesitzes bestand, war das Verbringen zu der Polizeidienststelle und das körperliche Durchsuchen wohl zulässig.
So ein Tatverdacht muß allerdings auf tatsächliche Anhaltspunkte beruhen, die eben für einen Drogenbesitz sprechen. Daß die Haarfarbe oder das Mitführen von Rucksäcken dafür schon ausreichen soll, möchte ich in der Tat bezweifeln.
Du solltest jedoch bedenken, daß Du nicht wissen kannst, welche Umstände eventuell gegen euch gesprochen haben. Die Polizisten müssen Dir das auch nicht sagen. Es mag dafür auch gute Gründe gegeben haben.
Diese Gründe könnten unter Umständen auch dazu führen, daß man ohne Vorwahrnung "an die Wand geklatscht" wird.
Grundsätzlich hat die Polizei jedoch zu sagen, was sie von einem will, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, den Aufforderungen nachzukommen.
Wenn Du es wirklich wissen willst, bleibt nur Strafanzeige und/oder Dienstaufsichtsbeschwerde.
Aber wie gesagt, die genauen Gründe für das Handeln der Polizei kennt zur Zeit niemand. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Wegen Verdacht auf sowas Abgeführt und gefilzt werden - okay! Aber die Art und Weise...
Auch, dass mein minderjähriger Freund sich alles bieten lassen musste, ohne seine Eltern anrufen zu dürfen...
Die Beweggründe zu dem brutalen Umgang... Mystery. Wirklich.
Nee wirklich, mich verdächtigen und verhaften, okay - schuldig oder nicht, ich hab schon immer Ärger angezogen (nur bisher nicht mit der Polizei). Aussehen, Tonfall, Blick,... Sowas passiert schonmal.
Aber diese Behandlung!! Und auch dieses "Maul halten, du Dreck, ich Gesetz"-Verhalten... widerlich. Ich darf widersprechen, wenn der andere lügt.
Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
Verfasst am: 26.06.05, 22:29 Titel:
Wie euch die Bullen und die Securitys so derartig behandelt haben, ist die grösste sauerrei.
Die dürfen nur bei Wiederstand gewalt anwenden und ohne den Täter zu verletzen. _________________ Mfg Skayritera
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Ich denke eine Möglichkeit wäre es erst einmal, die Polizei schriflich dazu aufzufordern, für die genannten Maßnahmen jeweils Rechtsgrundlage und Begründung zu nennen. Für mein eigenes Problem (Versammlungsauflösung und Ingewahrsamnahme) habe ich das folgendermaßen formuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am XX.XX.XX wurde eine Versammlung an der ich teilnahm, ... ohne erkennbaren Grund aufgelöst. Wenig später wurde ich ebenso wie 6 weitere Personen nach einem Platzverweis in Gewahrsam genommen (eine Person wurde vorläufig festgenommen). Ich bitte Sie daher, mir jeweils Rechtsgrundlage und Begründung für
- die Versammlungsauflösung (unter Berücksichtigung der von der Versammlung ausgehenden Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)
- den Platzverweis (welche Gefahren gingen von den Betroffenen aus ?)
- die Ingewahrsamnahme und deren Dauer
innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zu nennen, damit ich die Rechtmäßigkeit der genannten Maßnahmen gegebenenfalls verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen kann.
Weiterhin bitte ich darum, mir Namen und Dienstnummer eines jeden Beamten zu nennen, der eine oder mehrere der genannten Maßnahmen angeordnet hat.
Die Polizei hat sogar fristgerecht geantwortet und mich auch noch darauf hingewiesen, dass ich einen Anspruch auf die Bestätigung der Verwaltungsakte aus §37 des Hamburger Verwaltungsverfahrensgesetzes habe. Die Begründung war nicht ganz so überzeugend, sie hat insbesondere die von mir oder anderen ausgehenden Gefahren nicht benannt. Ansonsten weise ich noch darauf hin, dass sich aus der mir bekannten Gesetzeslage ergab, dass für alle in meinem Brief an die Polizei genannten Maßnahmen nach Landes- oder Bundesrecht jeweils das Verwaltungsgericht zuständig ist, das ist nicht für jede Polizeimaßnahme und auch nicht in jedem Bundesland so (z.B. in Niedersachen überprüfen Amtsgerichte nachträglich Ingewahrsamnahmen...)
Für den beschriebenen Fall wären die interessanten Fragen eher:
(a) Beteiligung der Security, (b) vorläufige Festnahme und deren Dauer, (c) Fesselung und (d) Durchsuchung auf der Wache und deren Umfang.
Ich würde übrigens ansonsten vorschlagen, erst einmal nur gegen die Disco-Security Strafanzeige zu stellen, deren Auftritt ist nämlich ziemlich nicht mehr vom §127 STPO oder dem Hausrecht gedeckt (zumal Drogenbesitz in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit ist!) sondern eher kriminell (ich denke Freiheitsberaubung und versuchte gemeinschaftliche Körperverletzung käme in Frage). Für die Polizei würde ich erst einmal auf die Begründung der Maßnahmen warten, danach kann man über eine Anzeige wegen Körperverletzung nachdenken, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest existiert, die Beleidung würde ich mangels geeigneter Zeugen eher nicht anzeigen (würde vor Gericht wahrscheinlich aus Mangel an Beweisen scheitern, schlimmstenfalls sogar ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung nach sich ziehen). Alles andere ist eher nicht strafbar, könnte aber bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde berücksichtigt werden.
...was sagen denn die Eltern deines minderjährigen Freundes dazu ?
Ich meine, wenn nur Du allein die Sache verfolgst, dann besteht die Möglichkeit dass die Sache im Sande verläuft (Du sagst ja selbst dass Du eine etwas aussergewöhnliche Erscheinung bist -> Schubladendenken)
Wenn Sie aber ältere, gut situierte Bürger um die Wahrnehmung der Rechte ihreres minderjährigen Kindes kümmern, dann bekommt die Sache eine ganz andere Qualität ...
...(zumal Drogenbesitz in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit ist!) ...
Wer verbreitet solch einen Schwachsinn? Drogenbesitz ist in der BRD eine Straftat! Das die Verfahren bei geringen Mengen und Ersttätern oft eingestellt werden ändert daran gar nichts.
Komisch, bei uns verletzen Bullen niemanden, solange man nicht auf die Weide geht oder den Stall betritt.
Auch habe ich noch nie einen B.. reden hören oder gesehen, wie der Menschen anfasst.
Wie euch die Bullen und die Securitys so derartig behandelt haben, ist die grösste sauerrei.
Die dürfen nur bei Wiederstand gewalt anwenden und ohne den Täter zu verletzen.
Diese Aussage stimmt überhaupt nicht und zeugt auch nicht von besonderem Sinn für Benehmen.
1. Darf die Polizei Zwang anwenden, um eine Maßnahme durchzusetzen. Da ist keinerlei notwendigkeit für irgend einen Widerstand, alleine das Nichtbefolgen einer Anordnung genügt.
2. Darf ein Polizeibeamter ser wohl bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs Verletzungen verursachen. Er ist danach zur Hilfeleistung verpflichtet. _________________ semper paratus
Also sorry, die Geschichte ist mE unglaubwürdig. Vielleicht hat sich das so abgespielt, aber nicht wie das hier geschildert wird.
Da sind einpaar Ungereimtheiten drin, naja, einfach mal in Ruhe durchlesen.
Zwei Dinge:
1) Die Foltervorwuerfe sind ueberwiegend gegen US-Soldaten erhoben worden. Wissen ist Macht. Das solltest Du vor weiteren Postings beherzigen.
2) Wer so argumentiert, darf nicht erwarten, ernst genommen zu erden.
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