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Anwaltskosten Mahnbescheid

 
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SabineMA
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 19:52    Titel: Anwaltskosten Mahnbescheid Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hab durch meinen Vermieter einen (meiner Meinung nach unberechtigten) Mahnbescheid bzgl. meiner Nebenkostenabrechnung erhalten. Daraufhin bin ich zu einem Anwalt und habe Widerspruch eingelegt. Die Anwältin meines Vermieters schrieb daraufhin meinen Anwalt an und schlug vor, dass man sich jetzt doch besser außergerichtlich einigen soll. Wir haben daraufhin geschrieben, dass wir das nicht möchten, da die Nebenkostenregelung nun einmal auch für die Zukunft richtig (und rechtlich) geklärt werden soll.

Mein Anwalt hat mir vor ca. drei Monaten eine Zwischenabrechnung in Höhe von ca. 45 Euro zugestellt, die alle bisher entstandenen Kosten seinerseits deckt und die ich auch bezahlt habe.

Mein Vermieter hat sich bis jetzt (seit meinem Widerspruch ist ca. ein halbes Jahr vergangen) nicht mehr zu der Sache geäußert.

Nun meine Frage: Ist es OK, das jemand einen Mahnbescheid los lässt und wenn es ernster wird dann einfach nichts mehr macht? Bleibe ich auf meinen Kosten sitzen, oder ist sein Nicht-Reagieren als Eingeständnis zu werten? Muss er dann meine Anwaltskosten übernehmen? Wann gilt das Mahnverfahren offiziell als eingestellt? Gibt es Fristen, in denen eine Reaktion erfolgt sein muss?

Wäre super, wenn mir jemand helfen kann. Der Hauptpunkt ist jedoch das mit den Kosten.

Liebe Grüße, Sabine
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 26.06.05, 23:54    Titel: Re: Anwaltskosten Mahnbescheid Antworten mit Zitat

SabineMA hat folgendes geschrieben::
Mein Vermieter hat sich bis jetzt (seit meinem Widerspruch ist ca. ein halbes Jahr vergangen) nicht mehr zu der Sache geäußert.

Nun meine Frage: Ist es OK, das jemand einen Mahnbescheid los lässt und wenn es ernster wird dann einfach nichts mehr macht?


ja, das liegt in der Natur der Sache.

Der_Patrick hat folgendes geschrieben::
Bleibe ich auf meinen Kosten sitzen, oder ist sein Nicht-Reagieren als Eingeständnis zu werten?


jein.

Der_Patrick hat folgendes geschrieben::
Muss er dann meine Anwaltskosten übernehmen? Wann gilt das Mahnverfahren offiziell als eingestellt?


nie.

Der_Patrick hat folgendes geschrieben::
Gibt es Fristen, in denen eine Reaktion erfolgt sein muss?


keine Frist die dafür wichtig wäre.

Der_Patrick hat folgendes geschrieben::
Wäre super, wenn mir jemand helfen kann. Der Hauptpunkt ist jedoch das mit den Kosten.


man könnte selbst die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Dann hat der Antragsteller nur noch 2 Möglichkeiten:

a) er nimmt den Antrag zurück mit der Folge, dass er die erstattungsfähigen Kosten der Gegenseite zu ersetzen hat

b) er führt das streitige Verfahren durch.
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SabineMA
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 05:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank! Das ist doch mal eine klare Aussage Smilie

Liebe Grüße, Sabine
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