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Lautstärke einer Aussenanlage???Klimaanlage einer Gaststätte

 
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chrismv
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 00:05    Titel: Lautstärke einer Aussenanlage???Klimaanlage einer Gaststätte Antworten mit Zitat

Hallo!

Mein Problem liegt in meinen schlaflosen Nächten durch eine Klimaanlage die ca. 2 Meter von meinem Fenster entfernt ist. Diese ist unverschämt laut und wird solange in Betrieb genommen wie die Gaststätte geöffnet hat. Dies kann bis drei Uhr nachts gehen.

Ich wohne jetzt schon seit einem Jahr hier und letztes Jahr im Sommer war diese noch nicht so laut.

Wie laut darf so ein Aussengerät eigentlich sein? Und wie kann ich dagegen vorgehen, ohne direkt einen Anwalt einschalten zu müssen?

Vielen Dank im Vorraus!

Der Verzweifelte

Chris
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

möglicherweise ist dem Besitzer/Pächter der Gaststätte garnicht bewusst, welchen Lärm diese Klimaanlage verursacht und wie dieser sich bei Ihnen auswirkt.

Vielleicht sollte der Mieter den Gastwirt mal zum "Probehören" einladen, damit der sich vom Ausmaß der Lärmbelästigung selbst überzeugen kann.

Vielfach können Probleme unbürokratisch aus der Welt geschafft werden, wenn man ein persönliches Gespräch miteinander führt und gemeinsam Problemlösungen sucht.

Wenn dies nicht zum Erfolg führt, sollte sich der Mieter mit seinem Problem an den Vermieter wenden.

Gruß, Jade
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Egli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 196

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

§ 906 BGB besagt, dass eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen muss. Wenn ich weiterlese, dann meine ich, dass Ihr Nachbar nach § 906 Abs. 2 BGB alles Zumutbare tun muss, um die Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten.

1. Einfachste und zumutbarste Lösung wäre hier Isolierung oder das Versetzen der Klimaanlage an einen anderen Ort.

2. Wenn dies aus irgendeinem Grund nicht geht, dann wäre ein Augleich in Geldform denkbar.

Ist aber nur letztes Mittel. Punkt 1 ist wohl die Lösung.

Ebenso gibt es in (fast) jedem Bundesland spezielle Vorschriften zur Regelung des Lärmschutzes (nennt sich zumeist "Landesimmissionsschutzgesetz"), dort ist der Lärmschutz (Geräuschpegel usw.) meistens genau geregelt.

MfG
Marcel
_________________
Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.

Helmuth von Moltke (1800-91), preuß. Feldherr
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FOC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man die Klimaanlage durch Reparatur zu der Lautstärke von letztem Jahr verhelfen kann, ist ja alles OK.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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