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Verfasst am: 27.06.05, 11:33 Titel: Probleme bei der Wegreinigung
Hallo!
Ich wohne mit meiner Vermieterin in einem Zwei-Familien-Haus, sie bewohnt das untere Stockwerk, ich das obere. Der Eeingang zu beiden Wohnungen ist separat durch einen Treppenaufgang, es gibt eine gemeinsame Haustür. Gleich vorneweg: die Vermieterin ist schon älter, bettlägerig und im Kopf stellenweise sehr unklar.
Nun gibt es zwei Probleme:
1.) Bisher hat ein Nachbar immer die Reinigung des Gehwegs vor dem Haus übernommen. Dies scheit er jetzt nicht mehr gemacht zu haben, und meine Vermieterin hat einen Brief von der Stadtreinigung bekommen, in dem sie gebeten wurde, den Weg zu säubern. In meinem Mietvertrag steht, dass Mieter und Vermieter in "vom Vermieter zu bestimmenden Abständen" gemeinsam den Weg kehren. Heute ruft sie mich zu sich, bittet mich heute abend den Weg zu kehren. Ansich kein Problem, meine Antwort: Mache ich gerne heute oder morgen, wenn ich Zeit habe. Daraufhin beginnt Sie mich anzuschreien und laut zu werden, was ich mir denn einbilde. Da das schon öfter passiert ist, auch wenn sie absolut unrecht hatte, habe ich natürlich nicht unbedingt Lust, ihr entgegenzukommen. Wie schaut es hier aus: selbst wenn sie bettlägerig ist, muss sie doch für eine Reinigung der Gehwege (durch ihre Tochter oder ähnliches) sorgen, oder? Natürlich auch gerne im Wechsel mit mir, ich sehe allerdings nicht ein, dass nur ich das erledige. Wer muss nun als erstes das Kehren und säubern (Pflanzen) wieder aufnehmen, sie oder ich?
2.) Langsam wuchert die Vegetation den Zugang zum Haus zu. Viele Pflanzen wachsen schon in den Weg zum Eingang. Wer ist für diesen verantwortlich, sofern im Mietvertrag nichts geregelt wurde?
Nochmal zur Klarstellung: Ich habe im Prinzip nichts dagegen, ihr unter die Arme zu greifen und auch Arbeiten ums HAus herum zu übernehmen. Allerdings ist ihr Ton seit einem Jahr mir gegenüber nicht sonderlich optimal, was mir natürlich die Lust, ihr entgegenzukommen, sehr verdirbt.
Liebe Grüße und vielen Dank schon im Vorraus für die Antworten.
Wer muss nun als erstes das Kehren und säubern (Pflanzen) wieder aufnehmen, sie oder ich?
Sie kennen doch den Spruch "Der Klügere gibt nach", oder?
Problem wird hier sein, den Tatbestand "Mieter und Vermieter in vom Vermieter zu bestimmenden Abständen" auszulegen.
Letztlich bleibt Ihnen wohl nur der Gang zum Fachberater.
MfG
Marcel _________________ Ein vernünftiger Mensch erholt sich bei einer Arbeit von der anderen.
Sie kennen doch den Spruch "Der Klügere gibt nach", oder?
Ja, sicherlich
Wie geschrieben hätte ich auch kein Problem damit, das ganze zu übernehmen. Doch nicht in dem Ton, in dem sie mit mir redet. Denn der macht - wie schon der Spruch sagt - die Musik. Wenn sie daran nichts ändert (was ich ja wohl verlangen kann), dann lasse ich das auch gerne auf eine Konfrontation ankommen.
Du kannst Dich auch nicht deshalb weigern, weil die VM nicht kehrt, obwohl sie es müßte. Allerdings kannst Du von ihr natürlich fordern, ihren Verpflichtungen nachzukommen oder von jemand anderem erledigen zu lassen.
Der VM ist für den ordnungsgemäßen Zugang zum Haus verantwortlich und muß daher Pflanzen zurückschneiden, wenn der Weg total zuwuchert.
Nur daran denken: Sie haben schlechte Karten bei einer Kündigung wenn sie sich mit ihrem Vermieter zerrütten... dumm aber ist leider so. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
VIelen Dank für die bisherigen guten Ratschläge.
Ich werde versuchen, das ganze gütlich mit ihrer Tochter zu klären. Ich hoffe, das hilft etwas
Nur noch eine Frage: Gehört das entfernen von auswachsendem Unkraut aus dem Grundstück oder aus Ritzen auch zur wöchentlichen Gehwegreinigungsverpflichtung des Mieters? Oder ist das Sache des Vermieters?
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