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Anwalt weigert sich Begründung zur Revision zu Schreiben

 
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Machtlos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 10:52    Titel: Anwalt weigert sich Begründung zur Revision zu Schreiben Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Verhalten eines Anwalts.

Kann ein Anwalt, nachdem er Revision bei Gericht eingelegt hat, sich weigern die Begründung zu dieser Revision zu Schreiben?

Ich bin im Glauben, das ich in der Revision, mit neuen Erkenntnissen gute Chancen hätte.
Er aber sagt es sei chancenlos und fürchtet sich zu Blamieren (seine eigene Aussage)

Von meinem Gefühl her, vermute ich aber eher, das Ihm die Sache zu kompliziert ist und er deshalb zu viel Zeit damit verbringen muß.

Danke fürs Antworten
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Alles was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr Rechtsanwalt kann das Mandat jederzeit niederlegen, solange dies nicht zur Unzeit geschieht.
Ihnen bleibt dann nur noch, sich von Ihrem alten Anwalt die Akte aushändigen zu lassen und sich für die weitere Vertretung einen anderen Anwalt zu suchen.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein RA Ihnen sagt, Ihre Rechtsauffassunng sei lächerlich, dürfte es schob jenseits von Gut und Böse sein.

Ist ja nicht so, als ob man damit kein gutes Geld verdienen würde. Und sei es - da er es selbst nicht machen will oder kann, dass er einen Dritten den Kram schreiben lässt.

Ich würde allein aufgrund der Weigerung die Chancen extrem hoch einstufen, dass Sie sich völlig verrannt haben. Zweite Alternative allein, dass der RA die Aufdeckung eines schwerwiegenden Haftungsfalles fürchtet.

Aber beider erfahren Sie, wenn Sie zu einem anderen Anwalt gehen. Weinen Sie aber nicht, wenn der bereit ist, vor Gericht zu ziehen und Sie dann den Prozess und eine Menge Geld dazu verlieren.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 11:54    Titel: Re: Anwalt weigert sich Begründung zur Revision zu Schreiben Antworten mit Zitat

Machtlos hat folgendes geschrieben::


Ich bin im Glauben, das ich in der Revision, mit neuen Erkenntnissen gute Chancen hätte.


In diesem Glauben wird ein Anwalt kaum je sein, da "Erkenntnisse" - also Tatsachenfeststellungen - in der Revision nicht neu vorgebracht werden können.

Natürlich ist es für einen Anwalt unzumutbar eine Argumentation vorzubringen, die er für fachlich völlig unvertretbar hält. Und wenn er keine wirklichen Revisionsgründe finden kann, wie soll er sie dann aufschreiben?

Aber vielleicht findet Ihr nächste Anwalt welche.
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Machtlos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Nur mal zur Info:
Mein ehemaliger Anwalt hatte bei der Ursprünglichen Klageerhebung, sowie auch später in diversen Schreiben an das Gericht, nachweislich so viele Fehler produziert(Angaben von mir falsch wiedergegeben), das ich an Ende als Widersprüchlich und damit unglaubwürdig vom Richter und vor allem von der Gegenpartei abgestempelt wurde und die Klage zurückgewiesen wurde.
Obwohl ich diesen Anwalt immer wieder auf seine „Verwechslungen“ in seinen Schreiben hingewiesen habe, hat er sie trotzdem gemacht.
Da er nach vergeblichen versuchen mir einen Vergleich mit meinem Ex-AG schmackhaft zu machen, dann auch noch plötzlich mit der neuen Erkenntnis aufwartete das meine Ansprüche verjährt wären, hatte ich auch hier das untrügliche Gefühl, das die ganze Geschichte Ihm zu lange dauerte.
Darin bestärkt mich natürlich auch die Tatsache, das ich Ihm die sogenannte Verjährung ganz simpel widerlegen konnte – ich habe Ihm einfach seine Akte aus der Hand genommen und Ihm das Datum meiner diversen Schreiben gezeigt.
Ist natürlich schon bedenklich wenn man seinem Anwalt, 2 Jahren Vertretung durch Ihn, zeigen muß was er in seinen Unterlagen für wunderbare Dinge hat.

Mit etwas Verständnis für die Sache, würde man sich einsehen können, das ich keine Lust mehr habe, wieder an solch einen „Fachmann“ zu geraten.
Wenn mir jetzt plötzlich ein anderer Anwalt, ohne das er meine gesamten Unterlagen geprüft hat(denn die hat er noch nicht alle) sagt mein Fall wäre aussichtslos, dann kann das natürlich stimmen – aber auch nicht.
Denn dann frage ich mich, über was in den 4 Verhandlungen die bis jetzt vor Gericht geführt wurden verhandelt wurde, wenn meine Ansprüche nicht gerechtfertigt sind.
Darauf hätte doch mein alter Anwalt oder das Gericht auch schon früher kommen können.
Vor kurzem hat mein alter Anwalt seine Rechnung von etwa 1000,- Eur bei meiner Versicherung eingereicht und wenn die beglichen ist, ist für Ihn der Fall erledigt.

Das Problem an der Sache ist, diese 1000,- Eur hätte er laut Streitwert, auch für weniger Aufwand bekommen, wenn ich mir z.B. von Ihm hätte Einreden lassen, das meine Ansprüche verjährt wären.

Danke das Ihr meine Einträge gelesen und Euch dazu geäußert habt
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Denn dann frage ich mich, über was in den 4 Verhandlungen die bis jetzt vor Gericht geführt wurden verhandelt wurde, wenn meine Ansprüche nicht gerechtfertigt sind.


Bei hinreichend komplexer Sachlage können sich auch völlig unbegründete Klagen länger hinziehen.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Machtlos
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Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann es sein, das mich ein Anwalt, nachdem er meine Unterlagen geprüft hat, 2 Jahre im Glauben läßt Gerichtlich etwas erreichen zu können, obwohl er doch hätte Wissen müssen, das es aussichtslos ist?

Wie kann es sein, das wiederum ein anderer Anwalt, ohne Prüfung der gesamten Unterlagen, Aussichtslosigkeit feststellt, aber trotzdem in Revision geht ohne den Mandanten über die Aussichtslosigkeit aufzuklären.?

Einer von beiden müßte sich doch eigentlich „geirrt“ haben.

Noch eine Frage zum Schluß.
Wie kann es sein, das beide Anwälte ihre Gebühren mit meiner Versicherung abrechnen, in 14 Tagen die Frist für die Revisionsbegründung abläuft und ich endgültig im Regen stehe?

Ich werde in der kurzen Zeit, wohl kaum jemanden finden, der die Begründung schreibt und zu Gericht gibt.

Es ist schon etwas sonderbar, das es anscheinend niemanden interessiert, ob alles korrekt abgewickelt wurde.
Sind Anwälte und z.B. Ärzte über jeden Zweifel erhaben und unantastbar?

Danke fürs Antworten
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben mittlerweile Ihre Fragestellung grundlegend abgeändert. Erst ging es um "neue Erkenntnisse" (die in der Revisionsinstanz in aller Regel ohne Belang sind), jetzt geht es um Anwaltsfehler. Und auch jetzt erst wurde erwähnt, daß zwei Anwälte beteiligt waren und daß es um ein arbeitsgerichtliches Verfahren ging.

Daß der zweite RA Revision einlegt, mag an der Fristwahrung liegen. Wenn nicht viel Zeit bleibt um die Sache zu prüfen, kann das notwendig sein. Zurückziehen kann man immer noch.

Die Revision ist keine weitere Instanz zur Prüfung der Tatsachen, das geschieht nur vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht. In der Revision geht es nur noch um die juristische Würdigung. In den allermeisten Fällen ist sie gar nicht zulässig, da keine juristischen Fragen offen sind. Wenn das LAG aber doch die Revision zugelassen hatte, ist das ein Hinweis darauf, daß andere Meinungen (andere als die des LAG) zumindest möglich sind. Falls die Revision ausgeschlossen war und der RA eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hatte (das ist nicht das gleiche), ist die Erfolgschance minimal, weit unter 10 Prozent. Trotzdem kann dieses Mittel berechtigt sein.

Aber da Ihr zweiter Anwalt - anscheinend nicht sofort, aber nach genauerer Prüfung - davon wieder abrät, ist die Chance wohl noch geringer.

Eine andere Frage ist, ob man den ersten Anwalt wegen Fehlern auf Schadensersatz verklagen könnte. Dazu müßten Sie beweisen können, daß er Fehler gemacht hatte und daß Sie ohne diese Fehler das Verfahren gewonnen hätten. Das wird ziemlich schwierig. Extrem schwierig.

Was in Ihrem Fall zutrifft, kann Ihnen hier natürlich niemand sagen. Dazu bräuchten Sie einen (weiteren) Anwalt - und ich habe den Eindruck, Sie wollen keinen weiteren mehr. Ohne wird es aber nicht gehen. Die Alternative ist: irgendwann muß man einsehen, daß man verloren hat.
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Machtlos
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Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Im wesentlichen, hat alles was ich zum Thema Anwalt geschrieben habe mit dem Verhalten zu tun.

Außerdem:
Wer sagt denn das ich keinen neuen Anwalt will?

Ich vermute aber das ich in der kurzen Zeit keinen finden werde, der sich in diesen komplizierten Fall einarbeiten will/kann und dann die Begründung zu der vorgenannten Revision schreibt.

Alles was bis zum jetzigen Zeitpunkt geschehen ist, hat mit dem Verhalten meiner Rechtsvertretungen zu tun.

Ich habe, seit mir 2002 gekündigt wurde, insgesamt 3 Anwälten und die Gewerkschaft in Anspruch genommen und mich rechtlich vertreten lassen.
Und mit jeder neuen Vertretungen habe ich dazu gelernt und schnell festgestellt, das anscheinend auch bei einigen Anwälten, wie in anderen Bereichen, die Meinung vertreten wird - Zeit ist Geld.

Mir als Hilfesuchenden, ist es egal wieviel Mandanten mein Anwalt hat und wie er sich seine Zeit einteilt.

Wenn er eine Vertretung übernimmt, muß man erwarten können das er sich voll und ganz auf diesen Fall konzentriert, um soweit möglich, die Anliegen des Mandanten durchzusetzen.

Wenn er sich die Zeit nicht nehmen will oder kann und mit seinen angeblichen 2000 Akten argumentiert, dann hätte er seine Vertretung nicht auch noch Übernehmen dürfen.
Denn das Ergebnis dieser;Überlastungen, wird wie in meinem Fall, anhand der vielen falschen Angaben in verschiedenen Schriftstücke meines vorletzten Anwalts, nur all zu deutlich

Wenn er dann , nach dem er feststellt hat das meine Vertretung doch mehr Arbeit macht wie er vermutete, mir irgendeinen Vergleich unterjubeln will oder sogar eine Verjährung einreden will, dann ist das, vorsichtig ausgedrückt, fehlerhaftes Verhalten/Beratung.

Ähnliches Verhalten, habe ich leider auch bei den anderen Vertretungen festgestellt.

Vermutlich werde ich jetzt bezüglich der Äußerungen die ich hier gemacht habe von einigen Lesern zerrissen, aber ich habe hier nur von mir tatsächlich erlebten Dingen geschrieben.

Natürlich trifft das nicht auf alle Anwälte oder Rechtsberater bei der Gewerkschaft zu.
Nur ist es für einen der Hilfe benötigt, ein großes Problem, diese anderen zu finden.

Was auch eine Erklärung dafür sein dürfte, warum so mancher Mandant überraschend auf seinen Forderungen sitzen bleibt.

Wenn ein Arzt täglich 30 Patienten im Schnellverfahren untersucht und Krankmeldungen schreibt, kann er auch 30 Patienten abrechnen.

Ein Arzt der sich aber nur mit 10 Patienten, aber dafür intensiv auseinandersetzt, verdient dabei, obwohl mehr und bessere Arbeit, natürlich entsprechend weniger.
_________________
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Im wesentlichen, hat alles was ich zum Thema Anwalt geschrieben habe mit dem Verhalten zu tun.

Außerdem:
Wer sagt denn das ich keinen neuen Anwalt will?

Ich vermute aber das ich in der kurzen Zeit keinen finden werde, der sich in diesen komplizierten Fall einarbeiten will/kann und dann die Begründung zu der vorgenannten Revision schreibt.

Alles was bis zum jetzigen Zeitpunkt geschehen ist, hat mit dem Verhalten meiner Rechtsvertretungen zu tun.

Ich habe, seit mir 2002 gekündigt wurde, insgesamt 3 Anwälten und die Gewerkschaft in Anspruch genommen und mich rechtlich vertreten lassen.
Und mit jeder neuen Vertretungen habe ich dazu gelernt und schnell festgestellt, das anscheinend auch bei einigen Anwälten, wie in anderen Bereichen, die Meinung vertreten wird - Zeit ist Geld.

Mir als Hilfesuchenden, ist es egal wieviel Mandanten mein Anwalt hat und wie er sich seine Zeit einteilt.

Wenn er eine Vertretung übernimmt, muß man erwarten können das er sich voll und ganz auf diesen Fall konzentriert, um soweit möglich, die Anliegen des Mandanten durchzusetzen.

Wenn er sich die Zeit nicht nehmen will oder kann und mit seinen angeblichen 2000 Akten argumentiert, dann hätte er seine Vertretung nicht auch noch Übernehmen dürfen.
Denn das Ergebnis dieser;Überlastungen, wird wie in meinem Fall, anhand der vielen falschen Angaben in verschiedenen Schriftstücke meines vorletzten Anwalts, nur all zu deutlich

Wenn er dann , nach dem er feststellt hat das meine Vertretung doch mehr Arbeit macht wie er vermutete, mir irgendeinen Vergleich unterjubeln will oder sogar eine Verjährung einreden will, dann ist das, vorsichtig ausgedrückt, fehlerhaftes Verhalten/Beratung.

Ähnliches Verhalten, habe ich leider auch bei den anderen Vertretungen festgestellt.

Vermutlich werde ich jetzt bezüglich der Äußerungen die ich hier gemacht habe von einigen Lesern zerrissen, aber ich habe hier nur von mir tatsächlich erlebten Dingen geschrieben.

Natürlich trifft das nicht auf alle Anwälte oder Rechtsberater bei der Gewerkschaft zu.
Nur ist es für einen der Hilfe benötigt, ein großes Problem, diese anderen zu finden.

Was auch eine Erklärung dafür sein dürfte, warum so mancher Mandant überraschend auf seinen Forderungen sitzen bleibt.

Wenn ein Arzt täglich 30 Patienten im Schnellverfahren untersucht und Krankmeldungen schreibt, kann er auch 30 Patienten abrechnen.

Ein Arzt der sich aber nur mit 10 Patienten, aber dafür intensiv auseinandersetzt, verdient dabei, obwohl mehr und bessere Arbeit, natürlich entsprechend weniger.


Allein aufgrund dieser Umstände und Äußerungen wage ich zu behaupten: Das Problem sind Sie, nicht die Rechtsberater. Allein ihre realitätsfremden Vorstellungen, die Unfähigkeit, sich inhaltlich zu den hier aufgeworfenen Fragen zu äußern und der schiere Verschleiss an Juristen legt m.E. nahe, dass die Ursache kaum an einem anderen Ort zu suchen ist.
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Im wesentlichen, hat alles was ich zum Thema Anwalt geschrieben habe mit dem Verhalten zu tun.

Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass alles irgendwie mit allem zu tun hat, ist das konsequent. Da es aber der Juristen Art ist, dies nicht so zu sehen, sondern Detail für Detail konkret durchzugehen und soauszuschließen, was nicht ganz konkret gebraucht wird, wird schon eine Kommunikation sehr schwer möglich sein.

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Außerdem:
Wer sagt denn das ich keinen neuen Anwalt will?

Ich sage das. Wenn Du nämlich einen neuen Anwalt wolltest, würdest du hier nicht so viel schreiben, sondern dir jemanden besorgen. Spätestens heute noch, damit der Mensch Zeit hat, das Wochenende über deinen Akten zu verbringen.

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Ich vermute aber das ich in der kurzen Zeit keinen finden werde, der sich in diesen komplizierten Fall einarbeiten will/kann und dann die Begründung zu der vorgenannten Revision schreibt.

Jeder, dessen Kanzlei brummt, wird gar nicht so kurzfristig so viel Zeit erübrigen können, wie du erwartest. Jeder, der ein wenig Erfahrung hat, weiß, dass wer schon mit drei Prozessvertretungen nicht zufrieden war, es mit hoher Wahrscheinlichkeit auch mit der vierten nicht sein wird. Jeder, der seine fünf Sinne beisammen hat und auf das Geld nicht zwingend angewiesen ist, wird diesen undankbaren Job also ablehnen. Deine einzige Chance ist es, einen jungen Anwalt zu finden, der einerseits dringend dein Geld braucht, weil er noch nicht viele Mandanten hat; und andererseits auch gerne etwas Erfahrungen in der Revisionsinstanz sammeln möchte. Und dabei statt dessen Erfahrungen in der Mandantenakquise sammeln wird.

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Alles was bis zum jetzigen Zeitpunkt geschehen ist, hat mit dem Verhalten meiner Rechtsvertretungen zu tun.

Ich habe, seit mir 2002 gekündigt wurde, insgesamt 3 Anwälten und die Gewerkschaft in Anspruch genommen und mich rechtlich vertreten lassen.


Es ist aber auch dein Verhalten. Der häufige Wechsel der Vertretungen erfolgte auf deinen Wunsch, und war sicher dem Verfahren nicht dienlich.

Machtlos hat folgendes geschrieben::

Und mit jeder neuen Vertretungen habe ich dazu gelernt und schnell festgestellt, das anscheinend auch bei einigen Anwälten, wie in anderen Bereichen, die Meinung vertreten wird - Zeit ist Geld.

Mich wundert, dass du davon immer noch überrascht bist. Selbst verständlich gilt „Zeit ist Geld“, bei Freiberuflern sicher noch heftiger als anderswo.

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Mir als Hilfesuchenden, ist es egal wieviel Mandanten mein Anwalt hat und wie er sich seine Zeit einteilt.

Diese Einstellung muß man sich auch als Mandant leisten können. Ein Anwalt, der es sich leisten kann, für einen Fall uneingeschränkt Zeit aufzuwenden, wird nicht zu den üblichen Sätzen abrechnen.

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Wenn er eine Vertretung übernimmt, muß man erwarten können das er sich voll und ganz auf diesen Fall konzentriert, um soweit möglich, die Anliegen des Mandanten durchzusetzen.

Ein Anwalt, der sich „voll und ganz auf diesen Fall konzentriert“ würde alle seine anderen Mandanten vernachlässigen. Das geht nur, wenn er keine anderen hat. Dann wäre er unerfahren.

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Wenn er sich die Zeit nicht nehmen will oder kann und mit seinen angeblichen 2000 Akten argumentiert, dann hätte er seine Vertretung nicht auch noch Übernehmen dürfen.

Ich will es mal an einem Beispiel verdeutlichen: Wenn du in ein überfülltes Restaurant kommst, und du auf einen freien Tisch noch warten musst, dich aber trotzdem hinsetzt, weil man da ja doch meistens gut isst, wunderst du dich wahrscheinlich auch, warum der Kellner nicht alles stehen und liegen lässt und dir auch das Essen nicht sofort serviert wird.

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Denn das Ergebnis dieser;Überlastungen, wird wie in meinem Fall, anhand der vielen falschen Angaben in verschiedenen Schriftstücke meines vorletzten Anwalts, nur all zu deutlich

Bleiben wir bei diesem Beispiel: Wenn du in diesem überfüllten Restaurant dann endlich merkst, dass es heute nicht besonders läuft, stehst du wahrscheinlich auch nicht auf und gehst, sondern beschwerst dich beim Kellner, beim Oberkellner und beim Geschäftsführer. Anschließend bekommst du dein Essen in Windeseile serviert, und wunderst dich, dass dem Koch jetzt ein Fehler unterlaufen ist. Der soll doch einfach nur seinen Job so machen, wie du dir das vorstellst...

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Wenn er dann , nach dem er feststellt hat das meine Vertretung doch mehr Arbeit macht wie er vermutete, mir irgendeinen Vergleich unterjubeln will oder sogar eine Verjährung einreden will, dann ist das, vorsichtig ausgedrückt, fehlerhaftes Verhalten/Beratung.

Wenn der Vergleich sinnvoll ist, ist das kein fehlerhaftes Verhalten/Beratung. Ein Vergleich, mit dem man etwas bekommt, wäre jedenfalls sinnvoller gewesen, als zwei bis drei Urteile, mit denen man nichts bekommt.

Machtlos hat folgendes geschrieben::

Ähnliches Verhalten, habe ich leider auch bei den anderen Vertretungen festgestellt.
Vermutlich werde ich jetzt bezüglich der Äußerungen die ich hier gemacht habe von einigen Lesern zerrissen, aber ich habe hier nur von mir tatsächlich erlebten Dingen geschrieben.

Natürlich trifft das nicht auf alle Anwälte oder Rechtsberater bei der Gewerkschaft zu.
Nur ist es für einen der Hilfe benötigt, ein großes Problem, diese anderen zu finden.

Lies mal wieder Matthias Claudius:
Zitat:
Der Bauer, nach geendigtem Prozeß

Gottlob, daß ich ein Bauer bin;
Und nicht ein Advokat,
Der alle Tage seinen Sinn
Auf Zank und Streiten hat.
Und wenn er noch so ehrlich ist,
Wie sie nicht alle sind;
Fahr ich doch lieber meinen M...
In Regen und in Wind.
Denn davon wächst die Saat herfür,
Ohn Hülfe des Gerichts;
Aus nichts wird etwas denn bei mir,
Bei ihm aus etwas nichts.
Gottlob, daß ich ein Bauer bin;
Und nicht ein Advokat!
Und fahr ich wieder zu ihm hin;
So breche mir das Rad!



Machtlos hat folgendes geschrieben::
Was auch eine Erklärung dafür sein dürfte, warum so mancher Mandant überraschend auf seinen Forderungen sitzen bleibt.

Das Problem ist, dass in einem Prozeß meist beide Parteien der Meinung sind, dass ihre Sache die gereche ist, und sie obsiegen werden. Die Quote der Verlierer bleibt also alles in allem bei der Hälfte der Verfahrensbeteiligten, ist also in der Tat recht hoch.

Machtlos hat folgendes geschrieben::

Wenn ein Arzt täglich 30 Patienten im Schnellverfahren untersucht und Krankmeldungen schreibt, kann er auch 30 Patienten abrechnen.

Ein Arzt der sich aber nur mit 10 Patienten, aber dafür intensiv auseinandersetzt, verdient dabei, obwohl mehr und bessere Arbeit, natürlich entsprechend weniger.


Wenn ein Arzt die Kosten für die Praxis- und Gerätemiete, den Unterhalt für seine geschiedene Frau und das Bruttogehalt für seine Helferinnen erwirtschaften muss, wird er wohl lieber diese 30 Patienten im Schnellverfahren abrechnen, als den Beruf aufzugeben.

Ein Arzt, der sich aber nur mit 10 Patienten, aber dafür intensiv auseinandersetzt, rechnet nicht nach der Gebührenordnung ab, sondern nimmt nur Privatpatienten gegen exorbitantes Honorar an. Und hat uneingeschränkt Zeit für sie. Das muss sich der Patient dann aber auch leisten können.
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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