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Vor kurzem ist mein Vater verstorben und als Bevollmächtigter möchte ich nun
diverse Versicherungen kündigen( priv. haftpflicht/glasbruch etc) ist es notwendig den
VERSICHERUNGSSCHEIN der Kündigung beizufügen?
Ausserdem hat mein Vater eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr auf meinen Namen abgeschlossen ich bin laut dem Schreiben der Rückgewährsträger. Bin ich berechtigt den Rückkaufswert der UPR Versicherung für mich in Anspruchzu nehmen?
Vielen Dank fürs Lesen und erst Recht an alle die Antworten
Vor kurzem ist mein Vater verstorben und als Bevollmächtigter möchte ich nun
diverse Versicherungen kündigen( priv. haftpflicht/glasbruch etc) ist es notwendig den
VERSICHERUNGSSCHEIN der Kündigung beizufügen?
Erstmal mein Beileid dazu.
Nein, das ist normalerweise nicht nötig. Außer, wenn Sie Leistungen aus einer Lebensversicherung beanspruchen wollen.
Zitat:
Ausserdem hat mein Vater eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr auf meinen Namen abgeschlossen ich bin laut dem Schreiben der Rückgewährsträger. Bin ich berechtigt den Rückkaufswert der UPR Versicherung für mich in Anspruchzu nehmen?
Immer nur der Versicherungsnehmer kann über den Vertrag verfügen. Schauen Sie doch mal in der Police nach, welche Regelungen eintreten, falls der Versicherungsnehmer verstirbt. Vielleicht treten Sie ja dann automatisch in den Vertrag ein.
Zitat:
Vielen Dank fürs Lesen und erst Recht an alle die Antworten
Bitteschön. Ich hoffe,. dass hat Ihnen weitergeholfen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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