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nils1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 15:51    Titel: auswandern Antworten mit Zitat

hallo,

ich habe 20.000€ schulden bei verschiedenen gläubigern. eine EV habe ich geleistet! ich bin arbeitslos und beziehe alg2. da ich hier keine aussicht auf einen job habe, spiele ich mit dem gedanken in die türkei zu gehen! ich habe eine recht gute idee sich dort selbstständig zu machen. natürlich bedarf das noch genauerer recherchen und marktanalysen. allen die jetzt meckern, pöpeln und beleidigen wollen, möchte ich gleich vor weg sagen: lest meinen thread richtig! ich will auswandern um zu arbeiten! nicht um vor den schulden wegzulaufen! natürlich möchte ich meine schulden hier in deutschland auch bezahlen!

nur, nehmen wir an, ich verdiene dort nicht genug! wertet das ein gerichtsvollzieher oder gläubiger als flucht? kann man einem schuldner vorschreiben wo er zu leben hat? natürlich würde ich dem gerichtsvollzieher regelmässig meine verdienste offenlegen! genügt das? was wenn ein anderer gerichtsvollzieher mich anschreibt (was ja vorkommt) und ich dem telefonisch mitteile in der türkei zu leben. kann der von mir verlangen nach deutschland zu kommen um eine erneute EV abzugeben? mir ist das passiert, weil zwei gerichtvollzieher nicht kommunizieren wollten, musste ich bei beiden eine EV leisten. nur wenn ich in der türkei bin, würde es mir sehr schwer fallen deren bürokratischen -so kompliziert wie möglich machenden- ideen folge zu leisten!?

bitte, eine konstuktive, kompetente antwort würde mir sehr helfen! erspart mir bitte frustloswerdende beleidigungen wie "feigling, flüchtling,zahl erst deine schulden". das nützt keinem!

vielen dank und gruss

nils
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 16:59    Titel: Re: auswandern Antworten mit Zitat

nils1 hat folgendes geschrieben::
hallo,

ich habe 20.000€ schulden bei verschiedenen gläubigern. eine EV habe ich geleistet! ich bin arbeitslos und beziehe alg2. da ich hier keine aussicht auf einen job habe, spiele ich mit dem gedanken in die türkei zu gehen! ich habe eine recht gute idee sich dort selbstständig zu machen. natürlich bedarf das noch genauerer recherchen und marktanalysen. allen die jetzt meckern, pöpeln und beleidigen wollen,



keine Angst, ich pöpele nicht, ich weiß nicht mal wie das geht. Winken


nils1 hat folgendes geschrieben::
, möchte ich gleich vor weg sagen: lest meinen thread richtig! ich will auswandern um zu arbeiten! nicht um vor den schulden wegzulaufen! natürlich möchte ich meine schulden hier in deutschland auch bezahlen!


das steht dir jederzeit frei.

nils1 hat folgendes geschrieben::
nur, nehmen wir an, ich verdiene dort nicht genug! wertet das ein gerichtsvollzieher oder gläubiger als flucht?


ja klar, als Republikflucht. Spaß beiseite: Er kann es werten wie er will, da kann dir egal sein.

nils1 hat folgendes geschrieben::
kann man einem schuldner vorschreiben wo er zu leben hat?


im Normalfall nicht.

nils1 hat folgendes geschrieben::
natürlich würde ich dem gerichtsvollzieher regelmässig meine verdienste offenlegen!


wozu? Die Zuständigkeit "deines" Gerichtsvollziehers endet, wenn du aus seinem Gerichtsvollzieherbezirk wegziehst.

nils1 hat folgendes geschrieben::
genügt das?


bist du so obrigkeitshörig, dass du dem Gerichtsvollzieher freiwillig irgendwelche Daten kopierst und schickst weil du vermutest er könnte sich evtl. dafür interessieren?

nils1 hat folgendes geschrieben::
was wenn ein anderer gerichtsvollzieher mich anschreibt (was ja vorkommt) und ich dem telefonisch mitteile in der türkei zu leben. kann der von mir verlangen nach deutschland zu kommen um eine erneute EV abzugeben?


wenn du da wohnst sicherlich nicht, dann kann er dir ja streng genommen nicht mal die entsprechende Ladung zustellen - abgesehen davon ist er auch örtlich nicht zuständig.

nils1 hat folgendes geschrieben::
mir ist das passiert, weil zwei gerichtvollzieher nicht kommunizieren wollten, musste ich bei beiden eine EV leisten.


Gerichtsvollzieher müssen nicht miteinander kommunizieren. Und du kannst mit Hinweis auf die alte abgegebene EV die Abgabe einer erneuten EV verweigern.

nils1 hat folgendes geschrieben::
nur wenn ich in der türkei bin, würde es mir sehr schwer fallen deren bürokratischen -so kompliziert wie möglich machenden- ideen folge zu leisten!?


Verstehe ich nicht.

nils1 hat folgendes geschrieben::
bitte, eine konstuktive, kompetente antwort würde mir sehr helfen! erspart mir bitte frustloswerdende beleidigungen wie "feigling, flüchtling,zahl erst deine schulden". das nützt keinem!


wenn du deinen Wehrdienst abgeleistet hast oder du nicht (mehr) zur Einberufung vorgesehen bist und gegen dich kein strafrechtlicher Haftbefehl besteht dann spricht nichts, wirklich nichts dagegen das Land zu verlassen, meinetwegen auch für immer. Das gehört zu deinen Grundrechten. Und dem Gerichtsvollzieher wirds recht sein, der hat dann weniger zu tun.
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nils1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo OS, vielen dank für deine antwort! DIE hat mir geholfen! noch einige fragen...

allo,

ich habe 20.000€ schulden bei verschiedenen gläubigern. eine EV habe ich geleistet! ich bin arbeitslos und beziehe alg2. da ich hier keine aussicht auf einen job habe, spiele ich mit dem gedanken in die türkei zu gehen! ich habe eine recht gute idee sich dort selbstständig zu machen. natürlich bedarf das noch genauerer recherchen und marktanalysen. allen die jetzt meckern, pöpeln und beleidigen wollen,



keine Angst, ich pöpele nicht, ich weiß nicht mal wie das geht. Winken

DANKE:-)


nils1 hat folgendes geschrieben::
, möchte ich gleich vor weg sagen: lest meinen thread richtig! ich will auswandern um zu arbeiten! nicht um vor den schulden wegzulaufen! natürlich möchte ich meine schulden hier in deutschland auch bezahlen!


das steht dir jederzeit frei.

nils1 hat folgendes geschrieben::
nur, nehmen wir an, ich verdiene dort nicht genug! wertet das ein gerichtsvollzieher oder gläubiger als flucht?


ja klar, als Republikflucht. Spaß beiseite: Er kann es werten wie er will, da kann dir egal sein.

KANN MIR WIRKLICH EGAL SEIN? DER GLÄUBIGER KANN KEINEN HAFTBEFEHL BEANTRAGEN WEGEN NICHTABGABE DER EV?

nils1 hat folgendes geschrieben::
kann man einem schuldner vorschreiben wo er zu leben hat?


im Normalfall nicht.

nils1 hat folgendes geschrieben::
natürlich würde ich dem gerichtsvollzieher regelmässig meine verdienste offenlegen!


wozu? Die Zuständigkeit "deines" Gerichtsvollziehers endet, wenn du aus seinem Gerichtsvollzieherbezirk wegziehst.

ABER IRGENDWO MUSS ICH DOCH ORDNUNGSAMTLICH GEMELDET SEIN!?!?

nils1 hat folgendes geschrieben::
genügt das?


bist du so obrigkeitshörig, dass du dem Gerichtsvollzieher freiwillig irgendwelche Daten kopierst und schickst weil du vermutest er könnte sich evtl. dafür interessieren?

BIS JETZT HABEN DIE SICH VERDAMMT DAFÜR INTERESSIERT:-)

nils1 hat folgendes geschrieben::
was wenn ein anderer gerichtsvollzieher mich anschreibt (was ja vorkommt) und ich dem telefonisch mitteile in der türkei zu leben. kann der von mir verlangen nach deutschland zu kommen um eine erneute EV abzugeben?


wenn du da wohnst sicherlich nicht, dann kann er dir ja streng genommen nicht mal die entsprechende Ladung zustellen - abgesehen davon ist er auch örtlich nicht zuständig.

nils1 hat folgendes geschrieben::
mir ist das passiert, weil zwei gerichtvollzieher nicht kommunizieren wollten, musste ich bei beiden eine EV leisten.


Gerichtsvollzieher müssen nicht miteinander kommunizieren. Und du kannst mit Hinweis auf die alte abgegebene EV die Abgabe einer erneuten EV verweigern.

nils1 hat folgendes geschrieben::
nur wenn ich in der türkei bin, würde es mir sehr schwer fallen deren bürokratischen -so kompliziert wie möglich machenden- ideen folge zu leisten!?


Verstehe ich nicht.

nils1 hat folgendes geschrieben::
bitte, eine konstuktive, kompetente antwort würde mir sehr helfen! erspart mir bitte frustloswerdende beleidigungen wie "feigling, flüchtling,zahl erst deine schulden". das nützt keinem!


wenn du deinen Wehrdienst abgeleistet hast oder du nicht (mehr) zur Einberufung vorgesehen bist und gegen dich kein strafrechtlicher Haftbefehl besteht dann spricht nichts, wirklich nichts dagegen das Land zu verlassen, meinetwegen auch für immer. Das gehört zu deinen Grundrechten. Und dem Gerichtsvollzieher wirds recht sein, der hat dann weniger zu tun.

ICH DANKE DIR!
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die deutschen Behörden werden vermutlich kaum etwas gegen den Plan einzuwenden haben, zumal damit der Verzicht auf AlG 2 verbunden ist.

Aber haben Sie sich schon mal erkündigt, ob die türkischen Behörden einverstanden sind?
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OS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

nils1 hat folgendes geschrieben::
KANN MIR WIRKLICH EGAL SEIN? DER GLÄUBIGER KANN KEINEN HAFTBEFEHL BEANTRAGEN WEGEN NICHTABGABE DER EV?


Punkt 1: De EV wurde ja abgegeben, eine neue EV käme (es sei denn es liegen bestimmte Voraussetzungen vor) erst wieder nach 3 Jahren in Betracht.

Aber: Örtlich zuständig für die Abnahme der EV ist der Gerichtsvollzieher an deinem Wohnort. Und wenn der in der Türkei liegt, dann wird auch mit Sicherheit keine EV nach der deutschen ZPO verlangt werden können, die Zwangsvollstreckung müsste durch die zuständigen türkischen Gerichte und Gerichtsvollzieher erfolgen.

nils1 hat folgendes geschrieben::
ABER IRGENDWO MUSS ICH DOCH ORDNUNGSAMTLICH GEMELDET SEIN!?!?


du meldest dich ins Ausland ab wenn du ins Ausland umziehst. Alles andere wäre doch falsch, oder?

nils1 hat folgendes geschrieben::
BIS JETZT HABEN DIE SICH VERDAMMT DAFÜR INTERESSIERT:-)


für einen kopierten Hartz IV-Bescheid? Also das geht ehrlich gesagt zu weit. Selbst bei der EV genügt es, die Beweismittel aus denen sich Ansprüche ergeben zu "benennen", vorgelegt werden müssen sie nicht, kopiert werden erst recht nicht.
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nils1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

nach den türkischen behörden habe ich mich noch nicht erkundigt. aber da die türkei ja nicht zu europa gehört und die umsetzung der rechtssprechung sehr willkürlich und zweifelhaft von statten geht, würde ich es vorziehen meinen hauptwohnsitz in deutschland zu behalten. meine "angelegenheiten" würden mich in der türkei mittels eines postnachsendeantrages erreichen und ich könnte mich darum kümmern. ich denke, ich möchte mich NICHT der türkischen zwangsvollstreckung anvertrauen:-) das könnte ins auge gehen.

aber trotzdem, nächste frage: könnte man so einfach seinen komplettwohnsitz aus deutschland weg verlegen?

weiterhin habe ich dem GV meine alg2 bescheide vorgelegt auf verlangen. da ich dahin gehend nichts zu verbergen habe (was denn auch:-) stellte sich für mich die frage nicht, ob der GV anspruch darauf hat.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

nils1 hat folgendes geschrieben::
nach den türkischen behörden habe ich mich noch nicht erkundigt. aber da die türkei ja nicht zu europa gehört und die umsetzung der rechtssprechung sehr willkürlich und zweifelhaft von statten geht, würde ich es vorziehen meinen hauptwohnsitz in deutschland zu behalten.


Ich habe keine Ahnung, ob man in der Türkei einen Gewerbeschein braucht und ob man den ohne Meldeanschrift bekommt. Aber so ganz ohne Visum und/oder Arbeitserlaubnis wird es wohl laum möglich sein, dort Geld zu verdienen - es sei denn Sie wären Türke. Diese Fragen sollten Sie vielleicht mal beim nächsten Generalkonsilat klären lassen.
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