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Verfasst am: 27.06.05, 19:53 Titel: Vandalismus in der Tiefgarage
Der Fall:
Ich bin Mieterin und wohne in einem größeren Hausblock. Zur Wohnung habe ich
einen Garagenplatz in der Tiefgarage angemietet. Nun ist mein Auto zerkratzt
worden. Dieses ist nicht der erste Fall, sondern ich bin mittlerweile schon die 4.
Betroffene. Verdachtsmomente gibt es schon, doch konnte nie einem etwas
nachgewiesen werden. Das Erstaunliche daran ist, daß stets die Fahrzeuge
auf einigen wenigen benachbarten Stellplätzen beschädigt wurden. Es betrifft
auch eigenartiger Weise immer die Mieter oder Eigentümer aus unserem Haus
(6 Parteien, davon 4 betroffen!!). Der Vandalismus läuft schon über 2 Jahre.
Frage:
Kann man die Verwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft dafür haftbar machen?
Angeblich sollte eine Videokamera in der Tiefgarage installiert werden, doch
unternommen wurde nichts. Begründung: Es gäbe rechtliche Hinderungsgründe.
Ich habe Anzeige erstattet und auch die Verwaltung darüber informiert.
Ich möchte gerne meinen Schaden bezahlt haben, welche Chance habe ich?
Danke fürs Interesse und freue mich auf eine Antwort
*Gila*
Vom VM oder Eigentümergemeinschaft werden Sie nicht bekommen da diese für den Schaden nicht verantwortlich sind, den Schaden bekommen Sie vom Verursacher ersetzt. Wenn dieser jemals ermittelt wird.
Vandalismus ist von der Vollkasko häufig ausgenommen.
Ggf. sagt der Mietvertrag etwas über Haftung aus. In Restaurants stehen nicht umsonst immer Schilder "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen".
Evtl. macht man Ihnen zum Vorwurf, dass Sie dort trotz Wissen um den Vandalismus noch geparkt haben. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Ich würde bei der Eigentümergemeinschaft nochmals auf die Videoüberwachung drängen. Rechtliche Hinderungsgründe sehe ich eigentlich nicht. Es handelt sich um ein Privatgelände. Wenn man evtl. entsprechende Warnschilder bzgl. der Videoüberwachung ausstellt dürfte eine solche Anlage kein Problem sein. V.a. aufgrund der geschehenen Straftaten.
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