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Probleme mit dem Garagentarif

 
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captain.confusion
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:11    Titel: Probleme mit dem Garagentarif Antworten mit Zitat

Hallo !!

Ich habe ein Problem.
Vor ca. 10 Tagen wurde mir mein Motorrad gestohlen.
Ich habe dies sofort bei der Polizei angezeigt und es meiner Versicherung gemeldet, das Motorrad ist Teilkasko versichert.

Heute habe ich bei meinem Versicherungbüro eine Deckungskarte für mein "zukünftiges" Motorrad geholt.
Beim Abschluß des Versicherungsvertrages sagte mir die Dame dort plötzlich, daß ich für das gestohlene Motorrad einen Einzel-/Doppelgaragentarif hatte, leider stand das Motorrad in einer abschließbaren Sammelgarage!!

Irgendwie ist mir das beim Abschluß des Vertrages durchgegangen. Jetzt sthe ich ziemlich blöd da.

Kann die Versicherung sich nun leistungsfrei stellen oder kann man dies mit einer Vertragsstrafe abgelten?

Versichert bin ich bei der WgV, ich meine, in den AGBs gelesen zu haben, dass die Versicherung bei der Zahlung einer Vertragsstrafe auf ihr Rücktrittrecht verzichtet.

P.S. Die Vertragsbestimmungen sind identisch mit der HUK.

Gruß: c.c.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:14    Titel: Re: Probleme mit dem Garagentarif Antworten mit Zitat

gila hat folgendes geschrieben::
Beim Abschluß des Versicherungsvertrages sagte mir die Dame dort plötzlich, daß ich für das gestohlene Motorrad einen Einzel-/Doppelgaragentarif hatte, leider stand das Motorrad in einer abschließbaren Sammelgarage!! Irgendwie ist mir das beim Abschluß des Vertrages durchgegangen. Jetzt sthe ich ziemlich blöd da.

So ist das, wenn man wissentlich Versicherungsrabatte in Anspruch nimmt (im Zweifel: direkt nach Erhalt die Police lesen!), für die es keine sachliche Grundlage gibt.

gila hat folgendes geschrieben::
Kann die Versicherung sich nun leistungsfrei stellen oder kann man dies mit einer Vertragsstrafe abgelten?

Leistungsfrei ist die Versicherung dadurch zwar nicht, aber die Vertragsstrafe beträgt je nach Bedingungen einen oder zwei Jahresbeiträge, die die Versicherung von ihrer Leistung abziehen oder zur Zahlung anfordern wird.
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captain.confusion
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

@ nebelhörnchen:

Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich glaube, Deine Antwort fördert meinen Schlaf heute Nacht.

Lachen Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich

Lieber zahl ich eine Jahresbetrag als Vertagsstrafe, als gar keine Leistung von der Versicherung, meine Blödheit muß ja irgendwie bestraft werden.

Nehmen die für die Strafe den 100 %-Tarif oder die aktuelle Einstufung??
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.06.05, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

captain.confusion hat folgendes geschrieben::
Nehmen die für die Strafe den 100 %-Tarif oder die aktuelle Einstufung??

Für die Vertragsstrafe wird er "richtige" (also der volle) Tarif als Grundlage genommen.
Je nach Versicherungsbedingungen beträgt die Vertragsstrafe ein oder zwei Jahresbeiträge des richtigen (höheren) Versicherungsbeitrages, also nicht des von Ihnen tatsächlich gezahlten rabattierten Beitrages.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.06.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Also normalerweise ist der rabatt für ne Einzelgarage derselbe wie bei ner Sammelgarage (kenn ich jedenfalls so). Am besten nochmal mit dem Versicherer sprechen, ob die unter den Umständen den Vertrag nicht einfach umstellen (ohne irgendwelche Nachzahlungen).
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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